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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Laufende 58er-Regelung + ALG I-Zahlung 24 Monate?


kara
24.01.2008, 09:38
Hallo und guten Morgen zusammen,
ich habe der 58er-Regelung zugestimmt und erhalte Arbeitslosengeld für 18 Monate (noch bis August 2008 ). Im Januar 2009 kann ich frühestens in Rente gehen. Gilt die neue Regelung, 24 Monate Arbeitslosengeld für über 58jährige, auch in meinem Fall?
Besten Dank für eure Nachrichten schon an dieser Stelle.
Kara

StephanK
24.01.2008, 10:48
Soweit ich in die Zukunft sehen kann, ja :)
Allerdings brauche ich dazu keine Glaskugel: der Bundestag wird morgen abschließend darüber entscheiden. Ich bin nur ein bisschen vorsichtig, weil das Ergebnis der Ausschussberatung im Bundestag noch nicht veröffentlicht nicht. Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass es im Ausschuss noch nennenswerte Veränderungen des Gesetzentwurfes gegeben hat.
Morgen oder spätestens übermorgen wirst Du hier mehr und genaueres darüber lesen können.

elsistmama
23.02.2008, 11:13
Hallo,
da mich die Frage von Klara auch interessiert und persönlich betrifft, wäre ich für die angekündigte Antwort von Stephan dankbar.

Liebe Grüße und vielen Dank
elsistmama

StephanK
23.02.2008, 12:18
:welcome: elsistmama,
danke für diese Erinnerung... :)
Das ist ein Thema, das noch mehr Leute angeht. Deswegen wird spätestens heute abend dazu ein neuer Beitrag in Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines) stehen. Wenn Du Dich bitte noch bis dahin geduldest... ? Danke!

Betroffener
24.02.2008, 00:24
Immerhin hat sich die Arbeitsagentur in einer Pressemitteilung Nr. 6 vom 19.02.08 wie folgt zum Teilthema "Längere Anspruchsdauer" geäußert:

Längere Anspruchsdauern für ältere Arbeitslosengeld-Bezieher beschlossen – BA stellt Bescheide um

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos werden, die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Die höhere Anspruchsdauer ist dabei vom Alter und den zuvor zurückgelegten Versicherungszeiten des Arbeitnehmers abhängig. Auch für Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Leistungen erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Anspruchsdauer erhöht. Alle potenziell betroffenen Leistungsfälle werden durch die Agenturen für Arbeit überprüft. In den Agenturen für Arbeit beginnt ab heute die große Sonderaktion. Schätzungsweise eine halbe Million Leistungsfälle müssen geprüft werden. Kunden, die von der Besserstellung profitieren, werden automatisch von den Agenturen für Arbeit informiert. Bis zum 30. Mai 2008 wird die Aktion abgeschlossen. Die Agenturen werden Leistungsunterbrechungen so weit wie möglich vermeiden. Damit die Fälle möglicht schnell bearbeitet werden können, sollte von Nachfragen abgesehen werden.

Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.

In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.

elsistmama
25.02.2008, 09:51
Lieber Moderator Stephan K.,
VIELEN DANK für Deine ausführliche Antwort, die mir sehr wichtig ist.

Liebe Grüße
elsistmama

Seebarsch
25.02.2008, 17:59
Hallo elsistmama,
deine Agentur kann dir zur Zeit aktuell sagen, ob der Anspruch erhöht wird oder nicht, weil die aktuelle Listen vorliegen haben!
Einfach mal anrufen!
:razz: