Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld zwischen Ausbildung und Studium
**Sabrina**
24.01.2008, 10:46
Hallo,
ich bin 22 Jahre alt (werde im März 23) und werde morgen meine Ausbildung abschließen.
Mitte Februar fliege ich für 2 1/2 Monate nach Australien (Sprachsschule). Danach (im Mai) bewerbe ich mich an allen möglichen Uni´s, da ich Psychologie studieren möchte. Leider beginnt das Psychologie-Studium erst im Wintersemester.
Nun haben wir erfahren, dass meine Eltern für die Übergangszeit kein Kindergeld bekommen, da ich über 21 bin und die 4-Monatsfrist überschritten wird,
wofür ich ja nichts kann. Ich würde auch lieber im Sommersemester anfangen. Na ja, jedenfalls möchte ich von Mai bis Studienbeginn
(bzw. auch während des Studiums) außerdem einen Minijob aufnehmen.
Jetzt hat man uns gesagt, ich solle mich am Montag (und nach dem Australienaufenthalt) nicht arbeitslos, sondern ausbildungssuchend melden,
damit meine Eltern weiter Kindergeld beziehen können!?
Geht das denn einfach so?
Ich möchte auch gar kein Arbeitslosengeld o.ä. bekommen, ich wäre nur gerne versichert...
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Sabrina
Hallo Sabrina,
also das mit dem Ausbildungssuchend kannst du vergessen, denn du meldest dich bei der BA nur ausbildungssuchend für die Erstausbildung...
Genauso ist es beim Kindergeld eigentlich auch, denn du wirst nur während du die Erstausbildung suchst bzw diese absolvierst Kindergeld bekommen.
Aber wieso schwer machen wenns auch einfach geht:
Für deinen Sprachaufenthalt schau mal in die Weisungen zum ESTG (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/DA-Famka-Einkommenssteuergesetz-2004.pdf) unter der Ziffer "DA 63.3.2.5 Sprachaufenthalte im Ausland"
Damit ist das bis Ende April schonmal abgehakt und es gibt weiter Kindergeld :)
Und jetzt dazu dass es erst im Wintersemester losgehen kann, nicht im Sommer:
Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschrif-
ten über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe
Quelle : Weisungen zum ESTG (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/DA-Famka-Einkommenssteuergesetz-2004.pdf) unter der Ziffer "DA 63.3.3 Kinder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten" Abs. 2
Mit den beiden Argumenten würde ich der Kindergeldkasse gegenüber tretten und fortlaufend weiter Kindergeld beantragen.
Im überigen war deine Idee mit dem Ausbildungssuchend eh hinfällig, denn wer nicht hier ist kann auch keine Ausbildung suchen, also wäre das auch rechtswidrig gewesen.
Ich empfehle daher von mir vorgeschlagenen Weg.
**Sabrina**
24.01.2008, 11:54
Vielen vielen vielen Dank für die schnelle Antwort!!! :) Hab mir alles ausgedruckt und werde es damit versuchen!
Das ist ja schonmal alles super...Aber ich hab leider doch noch ein paar Fragen:
Dass ich mich ausbildungssuchend melden soll, hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, obwohl sie ja weiß, dass ich schon eine Ausbildung gemacht habe!? Und ich wollte mich auch nicht während meiner Abwesenheit ausbildungssuchend (oder arbeitslos, wie auch immer) melden, sondern von Ausbildungsende bis Mitte Februar (wenn ich ins Ausland fliege) und dann wieder von Ende April (wenn ich wieder da bin) bis Oktober (wenn das Studium beginnt). Natürlich nicht während ich nicht da bin...Aber für die anderen beiden Zeiträume MUSS ich mich ja melden, da ich sonst nicht versichert bin! Und wenn ich das, was die Sachbearbeiterin gesagt hat, richtig verstanden habe, bekommen Eltern für arbeitslos gemeldete Kinder über 21 (!) Jahren kein Kindergeld!? Und aus diesem Grunde soll ich mich nicht arbeitslos, sondern ausbildungssuchend melden (lt. der Sachbearbeiterin), was mir auch gar nicht gefällt, da ich ja praktisch lügen müsste! :confused: Denn ich denke mal, wenn ich mich ausbildungssuchend melde (wenn das überhaupt geht, da du ja gesagt hast, das geht nur für die Erstausbildung), muss ich mich ja auch bewerben, obwohl ich ja studieren möchte!?
Ich werde allerdings versuchen, sobald ich wieder hier bin, schnellstmöglich einen Minijob zu finden und dann beim Arbeitsamt auf alles zu verzichten...Dann bin ich ja über den Arbeitgeber versichert und das Problem wäre gelöst; und ich hoffe der Minijob ist auch mit dem Kindergeld vereinbar!? Trotzdem muss ich mich ja jetzt für den kurzen Zeitraum zwischen Ausbidlungsende und Australien beim Amt melden, nur die Frage als was (arbeitslos?)?!
Ganz schön kompliziert die ganze Sache... :?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
Sabrina
Dass ich mich ausbildungssuchend melden soll, hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, obwohl sie ja weiß, dass ich schon eine Ausbildung gemacht habe!? Und ich wollte mich auch nicht während meiner Abwesenheit ausbildungssuchend (oder arbeitslos, wie auch immer) melden, sondern von Ausbildungsende bis Mitte Februar (wenn ich ins Ausland fliege) und dann wieder von Ende April (wenn ich wieder da bin) bis Oktober (wenn das Studium beginnt). Natürlich nicht während ich nicht da bin...Aber für die anderen beiden Zeiträume MUSS ich mich ja melden, da ich sonst nicht versichert bin! Und wenn ich das, was die Sachbearbeiterin gesagt hat, richtig verstanden habe, bekommen Eltern für arbeitslos gemeldete Kinder über 21 (!) Jahren kein Kindergeld!? Und aus diesem Grunde soll ich mich nicht arbeitslos, sondern ausbildungssuchend melden (lt. der Sachbearbeiterin), was mir auch gar nicht gefällt, da ich ja praktisch lügen müsste! :confused: Denn ich denke mal, wenn ich mich ausbildungssuchend melde (wenn das überhaupt geht, da du ja gesagt hast, das geht nur für die Erstausbildung), muss ich mich ja auch bewerben, obwohl ich ja studieren möchte!?
Ich werde allerdings versuchen, sobald ich wieder hier bin, schnellstmöglich einen Minijob zu finden und dann beim Arbeitsamt auf alles zu verzichten...Dann bin ich ja über den Arbeitgeber versichert und das Problem wäre gelöst; und ich hoffe der Minijob ist auch mit dem Kindergeld vereinbar!? Trotzdem muss ich mich ja jetzt für den kurzen Zeitraum zwischen Ausbidlungsende und Australien beim Amt melden, nur die Frage als was (arbeitslos?)?!
Ha, ach hier ist das Problem... tja, ein Minijob versichert dich aber nicht in der KV. Ne Ausbildungssuche auch nicht.
Das macht alles die Arbeitslosmeldung mit Leitungsbezug.
Da würde ich doch für den Übergangszeitraum aufs Kindergeld verzichten und stattdessen das Arbeitslosengeld nehmen! Also 154€ gegen X Euro... du kannst ja danach sobald die vorraussetzungen wieder stimmen, meine ich wieder Kindergeld beantragen!
**Sabrina**
26.01.2008, 14:56
Hmm...vielen Dank für die Hilfe! Ich werde mich jetzt nochmal durch das Thema Minijob arbeiten! ;-)
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