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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten für Unterkunft nicht anerkannt - Untermieter


premiumagent
24.01.2008, 13:18
Hallo

Ich habe heute nach elendig langem warten meinen Bescheid bekommen, und bin doch arg überrascht.

Ich wohne zur Untermiete, und zahle pauschal 220€ Miete im Monat.

Das ist dem Jobcenter ausweislich des Untermietvertrags bekannt.

Jetzt stehen im Bescheid anerkannte Kosten für Unterkunft: 106,73€

Mir ist absolut schleierhaft wie man auf diese Summe kommt? Kann mir das jemand erklären?

Betroffener
24.01.2008, 14:50
Sind die Abzüge nicht begründet erläutert auf dem Bescheid?

Denkbar wäre z.B. (gerade bei pauschalen Mietverträgen):

- Abzug für Stromkosten (wenn in Pauschale enthalten)
- Abzug für Warmwasser (grundsätzlich)
- Abzug für Möblierung
- Stand des Mondes und der Laune des SB :-(

Genaueres solltest Du hier finden:

Berlin: Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - "Hartz IV" (http://www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/umsetzung_sgbii/wohnen.html)
Dort findest Du auch die PDF-Datei: Ausführungsvorschrift AV-Wohnen.

Da sollte alles drin stehen, woran sich die JobCenter diesbezüglich zu halten haben.

Frohes Selbststudium

premiumagent
24.01.2008, 15:22
Ich glaube ich habe den Fehler gefunden... Wenn dem so sein sollte, dann ist das wirklich der inkompetenteste Haufen *** der mir je untergekommen ist.

Hauptmieterin ist meine Mutter. Von der wurde wiederum wegen der zu großen Wohnung verlangt umzuziehen, oder einen Untermietvertrag mit mir abzuschliessen.

Gemacht, kein Problem. Untermiete 220€ (knapp die Hälfte) - anerkannt vom Jobcenter, ok.

Jetzt muß ich einen Antrag stellen, weil ich kurzeitig ergänzend ALG2 brauche, und da wird meine Untermiete auf 2 Personen aufgeteilt - die andere Hälfte soll dann wohl meine Mutter zahlen...

... kann das sein? Das würde die krumme Summe erklären.

Und bedeutet dann im Umkehrschluss: Meine Mutter soll an mich untervermieten, und die Hälfte der Untermiete selbst zahlen, womit sie Untermieterin bei sich selbst wäre...

:wut:

Ich bin es nicht
24.01.2008, 16:02
Hallo premiumagent ..

den Durcheinander hatte ich auch ...

habe unangemessen teuren großen Wohnraum ..

habe dann untervermietet ..

die Untermietshöhe habe ich folgendermaßen berechnet ..

Höhe der Miete ( welche für mich vom ALG II gedeckt werden ..

325 € Deckung über ALG II
475 € tatsächliche Miete
______

Differenz 150€

Untermietvertrag über 100€ gemacht für 1 Zimmerchen 17 QM
Nebenkosten 50€
diese in der von mir ausgestellten Mietbescheinigung aufgeteilt ..

so passt das einigermaßen - und nicht Untermieter zahlt automatisch die Hälfte der Miete ..

du musst einfach schauen was das Amt deiner Mama für sich an Miethöhe zahlt ..

dann den Rest aufstocken , aber nicht die Heizkosten einrechnen ..

bei deiner Angabe der Hälfte der Miethöhe ist es schon klar , das die so rechnen ..

das amt würde deiner Mutter ja ihren Mietanteil zahlen ( was bestimmt mehr als die Hälfte ist ) und sie hätte dann Einkommen aus Vermietung von deinem hälftigen Mietanteil ..

und das würde sie natürlich wieder abgezogen bekommen ..

schau einfach mal wieviel das Amt deiner Mama an Miete zahlt / wieviel das Amt aktuell übernimmt ..

premiumagent
24.01.2008, 16:21
So, hab mir jetzt mal den Bescheid von meiner Mutter besorgt.

Da wird kein Einkommen aus dem Untermietverhältnis angerechnet - das wird praktisch einfach igoniert - obwohl es auf schriftliche Aufforderung durch das Jobcenter erst zustande kam.

Laut Berechnung bekommt meine Mutter angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 3XX € - aufgestockt um meine 220€ ergibt das die Gesamtmiete.

Zugleich überweist aber das Jobcenter von den Leistungen die meine Mutter erhält sofort die Komplettmiete. Also ihre 3XX€ + meine 220€ - und zahlt ihr nur den Rest aus.

Was genau an den Vermieter direkt überwiesen wird steht im Bescheid nicht drin. Da steht nur "Festbetrag vorrangig KT" - nirgendwo jedoch eine Erklärung wer/was "vorrangig KT" bedeutet.

Ich bin es nicht
24.01.2008, 16:34
dann liegt der Fehler irgendwo in deiner Fehlrechnung .....

deine Mutter bekommt 3XX Miete für Kosten der Unterkunft & Heizung ...

...."Gemacht, kein Problem. Untermiete 220€ (knapp die Hälfte) - anerkannt vom Jobcenter, ok....."

Untermiete knapp die Hälfte 220€ macht dann ja knapp 440 € Miete ..

demnach dürfte deine Mutter doch nur 22xMiete und nicht 3xx für Kosten der Unterkunft Heizung bekommen plus aufgestockt deine 220€ Untermiete macht eine Gesamtmiete 440€ ..

also ergeben die dir bewilligten Mietkosten in Höhe von 106,73€ und Mamas Anteil in Höhe von 3xx zusammen knapp 440€ Gesamtmiete..

demnach müsste die Miete , welche Mama bewilligt worden ist - also 3xx ungefähr einem Betrag von 333,27 € entsprechen ( wenn die Gesamtmiete sich exakt auf 440€ beläuft ) ..

premiumagent
24.01.2008, 17:32
Nein, da hab ich mich blöde ausgedrückt.

Wir hatten geschaut wie viel Untermiete ich zahlen müsste, ohne dass das Amt Ärger machen könnte. Und sind da dann auf 220€ gekommen - nicht die Hälfte - Mein Fehler.

Es geht ja darum, dass hier mein Mietanteil - der per Untermietvertrag auf Anweisung vom Jobcenter fixiert wurde - praktisch NOCHMAL aufgeteilt wird. Meine Mutter soll also nicht nur Ihren Mietanteil, sondern auch noch die Hälfte von meinem Zahlen.

Das hier überhaupt ein Untermietvertrag aufgesetzt wurde, lag ja nur an der Androhung des Amts ansonsten die Leistung einzustellen. Und jetzt wird es so berechnet, als wäre die Untermiete die Gesamtmiete der Haushaltsgemeinsschaft.

Ich bin es nicht
24.01.2008, 17:38
premiumagent ...

wie hoch ist denn die Gesamtmiete ohne Heizkosten ( welche an den Vermieter gezahlt werden muss ) ?

wie hoch ist der Heizkostenabschlag ( welcher entweder dem Vermieter oder dem Versorgungsunternehmen gezahlt wird ) ?

wie hoch ist der Mietanteil welcher DEINER Mutter bewilligt wurde ( welcher vom Amt übernommen wird ohne dich und dein Anteil )

premiumagent
24.01.2008, 17:45
1./2.- 542,26€ - warm - andere Zahlen habe ich nicht zur Hand, müsste ich raussuchen.

3. - 315,18€ - der bewilligte Anteil meiner Mutter

Mein Mietanteil, den ich auch bei der Antragstellung angegeben habe, und der aus dem UM-Vertrag hervorgeht sind 220,00€

Diese 220€ wurden aber offenbar als Gesamtunterkunftskosten angesehen, und deswegen durch 2 geteilt - 2 Personen in der Haushaltsgemeinschaft.

StephanK
24.01.2008, 17:54
o.k., Deine Mutter hat also keinen Gewinn dadurch und ist offenbar kein "Immobilienhai im Kleinformat", denn darum geht's eigentlich - denke ich.
Die Entscheidung des Jobcenters ist um so unverständlicher und ich kann Dir nur empfehlen, Widerspruch dagegen einzulegen (und Dich in Geduld zu fassen, denn die Bearbeitung von Widersprüchen dauert teilweise extrem lang).

premiumagent
24.01.2008, 18:04
Der Untermietvertrag ist mir eh suspekt. Wir haben das 2 Jahre (bin Vetriebler, bin praktisch eh nie zuhause) ohne Probleme privat geklärt. Das Jobcenter hat die Miete auf die zwei Personen der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt, ich hab meinen Teil dann privat bezahlt.

Und dann kommt urplötzlich die neue Sachbearbeiterin meiner Mutter, und will die Leistung einstellen, wenn kein Untermietvertrag aufgesetzt wird.

Meinen Widerspruch werd ich beim Amtsleiter persönlich einreichen.

Ich bin es nicht
24.01.2008, 18:10
ja jetzt hab ich`s ...

ihr seid davon ausgegangen das mit deinem Mietanteil in Höhe von 220€ ( exakt 227,08€ ) die restliche Miete abgedeckt wird ..

das Amt rechnet das ( berechtigterweise etwas anders ) ..

wenn es dir nicht zu peinlich ist das ich dir den passenden Mietvertag ( Untermietvertrag ) per E- mail schicke , so kann ich das gerne machen ..

ich müsste nur die Heizkosten wissen und den QM - Anteil welchen DU lt. Mietvertag gemietet hast ( z.B. 1 Zimmer 24qm mit Küchen u. Badbenutzung ) ..

und bitte mal im Bescheid nachschauen ob ihr vom Amt als Bedarfsgemeinschaft eingebucht seid ..

einen neuen Untermietvertrag nachzureichen sehe ich nicht als Problem an , da man es leider versäumt hatte die Nebenkosten separat zu behandeln und für dieses Versehen vielmals um Entschuldigung bittet ..

premiumagent
24.01.2008, 18:16
ja jetzt hab ich`s ...

ihr seid davon ausgegangen das mit deinem Mietanteil in Höhe von 220€ ( exakt 227,08€ ) die restliche Miete abgedeckt wird ..

das Amt rechnet das ( berechtigterweise etwas anders )

Verstehe ich nicht. Der UM-Vertrag wurde vom Amt ANGEFORDERT - sonst hätten sie den Mietanteil meiner Mutter nicht weiter gezahlt (der übrigens geringer war), und jetzt soll ich dem Amt sonst was für Erklärungen für ein ausschliesslich von Ihnen verursachtes Problem liefern?

Wie rechnet denn das Amt das?

Also die Untermiete wird z.B. nicht bei meiner Mutter als Einkommen angerechnet. Es wird nur von der Miete abgezogen. Die Untermiete taucht im Bewilligungsbescheid nicht auf.
Lustigerweise hatte der SB mir bereits bei der Antragsabgabe gesagt, dass er das mit dem UM-Vertrag nicht versteht, er wisse nicht warum die Kollegin darauf bestanden hat. Was für ein ***

Edit: Nein, keine Bedarfs- nur eine Haushaltsgemeinschaft

Ich bin es nicht
24.01.2008, 18:39
sorry das ich mal kurz abschweife ...

Stephan ......

ich hatte vor dem jetzigen Untervermieter ja auch an eine ALG II Bezieherin untervermietet ..

folgendes ..

als ich vor 2 jahren dem amt mitteilte das der Herr ..... nun bei mir eingezogen ist , wurde mir 12 Monate ALG II in Höhe von knapp über 100€ gekürzt und dann kam das mit der angeblichen Bedarfsgemeinschaft ..

hab mich dann erst gewehrt , da ich vorher wegen gesundheitl. Problemen einfach zu angeschlagen war ..

wie lange kann man einen Überprüfungsantrag stellen ? hab hier immer wieder von sowas gelesen ..

StephanK
24.01.2008, 19:50
wie lange kann man einen Überprüfungsantrag stellen ? hab hier immer wieder von sowas gelesen ..Im Prinzip beliebig lange, aber nachträgliche Zahlungen gibt es nur für längstens vier Jahre vor der Rücknahme eines Bescheides. Näheres kannst Du in § 44 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html) nachlesen.

premiumagent
24.01.2008, 20:02
Wie nennt sich denn der oberste Kasper des Jobcenters. Ist da der Sozialstadtrat zuständig, oder jemand anders?

Ich bin es nicht
24.01.2008, 20:18
ich weiss nicht , aber ich schreibe hier immer den Bürgermeister an mit dem Eingangstext .....

sie zeichnen sich ja verantwortlich für die Mitarbeiter ..........

funktioniert bestens ,,

premiumagent
26.01.2008, 09:49
So, mal ein kurzes Update.

Hab mich gestern mal mit einem befreundeten Juristen drüber unterhalten, der hat sich die ganzen Schriebe angeguckt - von der Aufforderung zum untervermieten, bis zu meinem Bescheid, und kam aus dem staunen nicht mehr heraus.

Seine simple und einleuchtende Erklärung: Wenn auch nur eine Variable in der Berechnung nicht stimmt, klappt nichts mehr. Und hier hat die SB meiner Mutter in abenteuerlicher Weise eine Variable verändert, ohne jede Rechtsgrundlage, seiner festen Überzeugung nach aus völliger Inkompetenz.

Am Montag gehts zum Behördenleiter, mit Anwalt, und dann wird von oben nach unten geklärt.

Mir fehlen da mittlerweile gut 500€, und das nur wegen solcher ***. Und ich dachte immer, das sei übertrieben was man so von den Jobcentern hört...