sany822
20.06.2006, 19:24
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe ab dem 08.06.2006 bis zum 30.06.2006 eine Freiberufliche Tätigkeit angenommen. Heute kam ein Bescheid vom Arbeitsamt Hamburg:
„Die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld 2 wird ab dem 01.07.2006 ganz aufgehoben“
Ich habe extra beim Amt deutlich gesagt das der Vertrag nur Befristet ist.
Was kann ich dagegen machen? Muss ich jetzt einen ganz neuen Antrag stellen???
Danke für eure Hilfe,
Nadja
Begründung:
Nach §48 Abs.1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, soweit in den zum Zeitpunkt seines Erlasses vorliegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen eine wesentliche Änderung eingetreten ist, mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.
Sie erzielen ab Einkommen aus einer Beschäftigung.
Mit den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen sind Sie nicht hilfsbedürftig im Sinne des § 9 SBG 2, so dass ein Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr besteht.
ich habe folgendes Problem. Ich habe ab dem 08.06.2006 bis zum 30.06.2006 eine Freiberufliche Tätigkeit angenommen. Heute kam ein Bescheid vom Arbeitsamt Hamburg:
„Die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld 2 wird ab dem 01.07.2006 ganz aufgehoben“
Ich habe extra beim Amt deutlich gesagt das der Vertrag nur Befristet ist.
Was kann ich dagegen machen? Muss ich jetzt einen ganz neuen Antrag stellen???
Danke für eure Hilfe,
Nadja
Begründung:
Nach §48 Abs.1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, soweit in den zum Zeitpunkt seines Erlasses vorliegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen eine wesentliche Änderung eingetreten ist, mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.
Sie erzielen ab Einkommen aus einer Beschäftigung.
Mit den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen sind Sie nicht hilfsbedürftig im Sinne des § 9 SBG 2, so dass ein Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr besteht.