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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebskosten


ALLGOTT
15.06.2005, 09:03
Hallo Leute!
Kann mir jemand bei meinem kleinen Problem helfen?
Habe einen Nebenjob aus selbstständiger und einen aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
Beispiel:
50 Euro Brutto gleich Netto monatlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
30 Euro Brutto aus selbsständiger Tätigkeit.
Für den ersten Job muß ich 2 mal wöchentlich insgesamt 40 km zurücklegen für den zweiten Job 60 km.
Was kann ich da bei der alten Regelung(bis September) als Betriebskosten absetzen? 80 Euro Einnahme davon bleiben 15%. Kann ich die anderen 85% komplett absetzen mit Sprit und Kfz Versicherungskosten.
Hat da jemand Erfahrung?

Betroffener
15.06.2005, 12:35
Zur Zeit dürfte das hier noch gültig sein:

Die Regelungen gelten auch für Zuverdienste über 165 Euro. Dabei bleibt die Summe bei der Werbekosten- und bei der Versicherungspauschale gleich. Der Freibetrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen.

Rechenbeispiel 165-Euro-Job eines ALG-II-Empfängers:

165,00 Euro Verdienst (Brutto = Netto)

-15,33 Euro Werbungskosten
-30,00 Euro Versicherungspauschale
-17,95 Euro Freibetrag von 15% auf das Netto
-3,00 Euro 5 km Fahrtweg 10 mal im Monat (0,06 Euro* 50 Km
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98,72 Euro werden auf das ALG II angerechnet

165,00 Euro
-98,72 Euro
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66,28 Euro anrechnungsfrei, d.h. der ALG-II-Empfänger kann diesen Betrag behalten

Quelle: Bundesagentur für Arbeit