Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schreiben der ARGE Automatisierter Datenabgleich ?
.... der Datenableich im Abgleichszeitraum 01.10.2005 - 31.12.2005 .... eine Überschneidung in einer Aukunfststelle ergeben...
Danach erzielten Sie Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag (Sparkasse)
Auf Nachfrage bei der ARGE sage mir der SB, daß ihnen Informationen vorliegen, wonach ich und jetzt aufgepaßt im Jahre 2004 Kapitalerträge in Höhe von xxx Euro hatte. Nun bin aber voll verwirrt. Was soll daß eigentlich?
Ich habe erst im Nov 2005, ALG 2 beantragt und genehmigt bekommen. Beim Antrag habe ich alle Vermögenswerte korrekt und vollständig aufgeführt.
Es ist richtig, daß ich im Jahre 2004 Kapitalerträge aus mehreren staatl. Schuldverschreibungen hatte, jedoch mußte ich diese aufgrund finanzieller Probleme (wegen weiter anhaltender Arbeitslosigkeit) Anfang 2005 Stück für Stück verkaufen um Schulden zu bezahlen und mich finanziell über Wasser zu halten. Aber was haben die Kaptialerträge von 2004 mit meinem ALG-Bescheid zu tun ?
Wie soll ich mich jetzt gegenüber der ARGE verhalten?
Bin jetzt irgendwie total verunsichert
Grüße
roli
StephanK
20.06.2006, 23:27
Wenn Du, wie Du schreibst, erst gegen Ende letzten Jahres Alg II beantragt hast, als die Geldanlagen schon aufgelöst und "verfrühstückt" waren, liegt das Problem wahrscheinlich darin, dass der Freistellungsauftrag noch bis zum Ende des Kalenderjahres galt (was Du beim Erstantrag auch hättest angeben müssen).
Wie soll ich mich jetzt gegenüber der ARGE verhalten?Ich denke, Du solltest den Ablauf, vor allem seine zeitliche Dimension, erklären und dabei deutlich machen, dass ein einmal erteilter Freistellungsauftrag eben für das ganze Kalenderjahr gilt - auch wenn man schon im Lauf des Jahres gezwungen war, die entsprechenden Kapitalanlagen aufzulösen. Wenn die ARGE vernünftig ist, wird sie dann weiter nicht unternehmen. Wenn nicht, wirst Du Dich dagegen wehren müssen...
Betroffener
20.06.2006, 23:33
:welcome: roli,
was stand denn noch in dem Brief?
Wenn es die Vorlage ist, die ich selber in den Händen hielt und mit Sanktionen bis hin zur Leistungseinstellung gedroht wird, wenn Du nicht bis zum ... mit Deinen Kontoauszügen angerauscht bist, solltest Du Dich drum kümmern.
Denn Dir wird Leistungsmißbrauch wegen mangelnder Bedürftigkeit bzw. Einkommen im Leistungsbezug unterstellt - dem Du widersprechen und die tatsächliche Lage darlegen musst.
Problem: Ist das Mißtrauen erst mal geweckt, werden die Damen und Herren so richtig penibel.
Auf der anderen Seite sind nach meinem Kenntnisstand die Briefe weitgehend ungeprüft rausgegangen sogar an Leute die nur einen ein- bis zweistelligen Zinsbetrag erhalten haben - was einfach nur lächerlich und verschwendete Arbeitszeit ist.
Auf ein entsprechendes Schreiben aus dem Februar mit Darlegungsfrist bis zum 06.03.06, mit der Unterstellung, das der besetehende Freistellungsauftrag nicht angegeben wurde, kam nach entsprechender scharfer Antwort bislang keine Rückmeldung.
ich hab jetzt bei der ARGE angerufen was die genau wollen.
Die Aussage war: Es sind 2004 Zinserträge erzielt worden, und sie wollen wissen wie diese zustande gekommen sind.
Daruf sagte ich, daß ich 2004 noch ein Wertpapierdepot (mit Industrieschuldverschreibungen in Höhe von ca. 20.000 Euro) hatte und die Zinsen daher stammen. Das Depot habe ich Anfang 2005 aufgelöst. Bei Antragstellung von ALG2 im November war das Geld verbraucht.
Daraufhin wollter der SB nun Unterlagen von mir, wann genau das Depot aufgelöst wurde und wie der Betrag konkret verbraucht wurde. Bin ich dazu verpflichtet ?
Das Problem ist folgendes: Meine Eltern hatten mir zum 18. Geburtstag Geld geliehen für den Autokauf und später auch eine Menge zu kompl. Einrichtung meiner eigenen Wohnung. Mündl. vereinbart war, das ich den Gesamtbetrag von insgesamt 45.000 DM spätestens 2006 wenn mein Vater in Rente geht zinsfrei zurückzahlen muß. Da dies schon 10 - 15 Jahre her ist gibt es keine Belege mehr dafür. Nun hat mein Vater mitbekommen, daß ich arbeitslos bin und befürchtet, daß er möglicherweise sein Geld nicht mehr bekommt und hat darauf gedrängt, daß ich den Betrag von 22.500 Euro im Mai 2005 zurückzahle. Was ich auch getan habe. Aber will soll ich den Sachverhalt der ARGE beweisen ohne Belege von damals ? Die werden mir doch nicht glauben und mir unterstellen, daß ich das Geld "beiseite" schaffen wollte um meine bedürftigkeit zu erreichen.
Wie verhalte ich mich jetzt ? Soll ich einen Anwalt aufsuchen ?
Wenn Sie mir nicht glauben und ein Verfahren gegen mich einleiten, wegen Sozialleistungsbetrug steht ich wohl ganz schön schlecht da, oder ?
Grüße
roli
StephanK
22.06.2006, 12:18
Natürlich ist es etwas misslich, dass keine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern mehr besteht. Sie können aber im Zweifelsfall als Zeugen benannt werden. Auch im Verwaltungsverfahren gilt nicht nur das Schriftliche, sondern man kann Dinge auch durch Zeugenaussagen glaubhaft machen.
Wenn Du den ganzen Vorgang ohne rot zu werden darlegen kannst, kann da meiner Meinung nach nicht viel passieren.
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