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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch nach Gründungszuschuss auf ALGI


jemosi
24.01.2008, 19:49
Habe bis 31.Januar 2006 in einem Angestelltenverhältnis gestanden und dies 2 Jahre.

Also vom 1.02.2004-31.01.2006 davor war ich vom 01.01.2004 einen Monat arbeitslos.
Davor 1.3.2002 bis 31.12.2003 durchgearbeitet als Angestellte und davor nahtlos auch Angestellt.

Vom 1.2.-30.10.2006 habe ich ALGI bekommen und dann Gründungszuschuss vom 31.10.2006 bis jetzt.
Nun läuft meine Selbständigkeit leider überhaupt nicht mehr und ich habe mir schon Geld geliehen und dadurch schon einen kleinen Berg Schulden angehäuft,
so dass ich zum 27.01.2008 das Gewerbe abmelde. Es bringt leider nix.

Vom 31.10.2006-31.08.2007 habe ich freiwillig in die ALV eingezahlt.
Jetzt dachte ich, ich hätte Anspruch auf ALGI, da man ja innerhalb 24 Monate
12 monate pflichtbeiträge gezahlt haben muss. Ich dachte mit dem Monat aus Januar 2006 haut das hin.
Aber bei der Agentur für Arbeit wurde ich weggeschickt und mir wurde gesagt, ich könne keinen Antrag auf ALGI stellen,
da meine Rahmenfrist am 1.02.2006 abgelaufen wäre?

Ich verstehe das nicht so ganz, gibt es jemanden der mir sagen kann, ob das so richtig ist,
weil wie gesagt die weigern sich überhaupt den Antrag aufzunehmen und hinterher heißt dann wieder,
also hätten Sie sich im Januar ordnungsgemäß gemeldet. Wer kann mir Erklärungen geben ?

Ganz ganz lieben Dank

Gibt es denn hier niemanden im Forum der mir Rat geben kann? Überall steht was zu den Fristen bei Überbrückungsgeld aber wie das jetzt mit den Gründungszuschuss aussieht? Bitte ich brauche wirklich dringend etwas Rat.
LG

Seebarsch
25.01.2008, 18:35
Hallo jemosi,
:welcome:
leider hat die Agentur Recht. Du gibst zwar nicht an, wann genau du dich in 2008 wieder arbeitslos gemeldet hast. Allerdings würde sich selbst bei einer Meldung ab dem 01.01.2008 kein Anspruch errechnen.
Die "normale" Rahmenfrist würde hier vom 01.01.2006 - 31.12.2007 verlaufen. Allerdings dürfen Rahmenfristen nicht ineinander übergreifen.
Du hast bereits am 01.02.2006 einen Anspruch erworben. Dort endete die Rahmenfrist am 31.01.2006, so dass die neue Rahmenfrist tatsächlich erst am 01.02.2006 beginnt.
Alternativ kannst du die Arbeitslosmeldung zurückziehen und noch mindestens einen Monat freiwillig zahlen. Dann hast du wieder einen Anspruch!
:razz: