Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heirat - zwei Mieten von der ARGE?
tantekathi10
23.01.2008, 23:32
Hallo ich habe eine frage, wie ist das wenn ich heiraten will meine freundin aber aus der wg nicht ausziehen kann. Übernimmt die arge dann trotzdem 2 mieten??? Sie kann den Mietvertrag nicht kündigen, weil er nur kündbar ist wenn beide parteien ausziehen. Davon läßt sich aber die mitbewohnerin nicht überzeugen... Wollen aber trotzdem heiraten und sie schläft sowieso immer am WE hier... Bitte helf mir, wir wollen eine LEBENSPARTNERSCHAFT eingehen... MFG KAthi
StephanK
24.01.2008, 09:55
:welcome: Kathi,
ob Du wirklich so tantenhaft bist? :wink:
Zwei Mieten übernimmt die ARGE allenfalls für eine kurze Übergangszeit, wenn jemand wegen eines neuen Jobs umziehen muss, aber nicht, wenn ein Umzug rein privat veranlasst ist. Da gibt es also leider keine Chance.
Die Lösung muss deswegen beim Vertrag gefunden werden, den sie mit ihrer Mitbewohnerin abgeschlossen hat. Wenn eine gütliche Einigung mit dieser nicht möglich ist muss von ihr die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages verlangt und notfalls eingeklagt werden. Sie ist zur Erteilung dieser Zustimmung verpflichtet, weil Deine Braut jedenfalls ab Begründung der Lebenspartnerschaft auch rechtlich zum Zusammenleben mit Dir verpflichtet ist und das in ihrer jetzigen Wohnung nicht möglich sein dürfte.
Jedenfalls sollte Deine Braut das förmlich von ihrer Mitbewohnerin verlangen. Wenn diese "auf stur stellt" hilft leider nix als Konflikt-Kurs, sprich: ausziehen und die Mietzahlung einstellen. Sollte die Mitbewohnerin tatsächlich auf Zahlung der anderen Hälfte der Miete klagen, wird sie damit keinen Erfolg haben, und das sollte ihr auch deutlich gesagt werden. Dieser Teil des Problems liegt aber zu 99 % auf zwischenmenschlicher Ebene und ich kann zu seiner Lösung nicht wirklich etwas beitragen, sondern nur darauf hinweisen, dass die Mitbewohnerin eben mit etwas argumentativem Druck überzeugt werden sollte.
tantekathi10
24.01.2008, 21:42
Hallo, daß das Amt 2 Mieten übernehmen hab ich schon gehört.
Wenn wir angenommen keine Hartz 4 Empfänger wären, dann ist es egal oder??? ( Selbstverdiener )
Oder ist man wirklich gesetzlich verpflichtet dann zusammen zu leben? Ich denke soweit würde meine ( Braut ) nicht gehen, dafür ist sie viel zu weich, und sie würde mich trotzdem heiraten, aber auch bei ihr wohnen bleiben wollen bis diese dann ein neue Mitbewohnerin hätte.
Also für die Mitbewohnerin alleine, ist die Miete definitiv zu teuer.
Hier in thüringen sind 302,- € für 1 Person erlaubt, die miete kalt kostet aber 350.-€ naja.
ich weiß auch nicht wie. Schön wäre es wenn des so gehen könnte, aber ich glaub eher nicht.
Trotzdem danke für die nette Hilfestellung.
MFG Kathi
StephanK
24.01.2008, 23:00
Ich glaube, ich bin Opfer meiner eigenen Klischeevorstellungen geworden :oops: Weil Du so locker von "Heiraten" schriebst ist bei mir gleich eingerastet "die wollen zusammen wohnen". Aus Deinem zweiten Beitrag lese ich jetzt aber heraus, dass Ihr das - jedenfalls einstweilen - gerade nicht wollt und Deine Frage darauf zielt, ob Ihr trotz Verpartnerung weiterhin zwei Wohnungen finanziert bekommt. Richtig? :)
Wenn ja: Ihr seit zwar einander zur Lebensgemeinschaft verpflichtet, aber wie Ihr diese gestaltet ist allein Eure Sache. Keine ARGE kann Euch also ein Zusammenwohnen aufnötigen, das Ihr derzeit nicht wollt. Deswegen wird die ARGE auch weiterhin für jede von Euch die Miete übernehmen (müssen).
tantekathi10
27.01.2008, 14:15
Wenn ja: Ihr seit zwar einander zur Lebensgemeinschaft verpflichtet, aber wie Ihr diese gestaltet ist allein Eure Sache. Keine ARGE kann Euch also ein Zusammenwohnen aufnötigen, das Ihr derzeit nicht wollt. Deswegen wird die ARGE auch weiterhin für jede von Euch die Miete übernehmen (müssen).[/quote]
Richtig, ich möchte sie gern Heiraten, sie sagte sie würde es auch tun, wenn da nicht die WG wäre. Sie kann Sie mit dem Problem der großen Wohnung nicht alleine lassen. Dafür ist sie viel zu weich. Also im großen hat mich wirklich interessiert ob wir nun Heiraten dürfen und Sie erstmal trotzdem da wohnen bleiben kann. Ich muß noch hinzufügen das sie in der Woche immer dort schläft, sonst bekommt sie ärger mit ihrer Mitbewohnerin. Ärger naja das falsche wort, aber sie streiten sich dann ständig, und ich steh dann mittendrin. Also habe ich gedacht wir heiraten, und sie bleibt solange da wohnen bis sie eine andere Mitbewohnerin hat. Aber leider haben wir beide Hartz 4 und da weiß ich nicht ob das Amt das so mitmacht, und ob es in irgend einem Gesetzbuch irgentwie verankert ist. Denn die auf dem Amt können ja sagen nee das machen wir nicht mit und bezahlen auch keine 2 Mieten... Bei Ihr sind es nur 200,- Warm die Sie bezahlen. Bei mir schon etwas mehr, da ich 2 Kinder habe. Vielleicht können sie mir ja sagen ob des irgentwo verankert, das man heiraten kann aber nicht zusammenleben muß, denn dann kann ich dem Amt ja so kommen oder. Vielleicht kommt bei Ihnen jetzt die Frage auf, warum warten beide nicht noch ein bißchen mit dem Heiraten. Ich denke ich habe lane genug gewartet, das schicksal hat immerwieder versucht uns zusammen zu führen, aber irgentwie war es nie die richtige Zeit und wir waren immer in Partnerschaften. Jetzt wo wir endlich zusammen sind, geht es einfach für mich nicht mehr zu warten, und das nur weil ihre Mitbewohnerin ( Auch Exfreundin ) stress macht....
StephanK
27.01.2008, 14:38
Aber leider haben wir beide Hartz 4 und da weiß ich nicht ob das Amt das so mitmacht, und ob es in irgend einem Gesetzbuch irgentwie verankert ist.Nein, das ist es nicht. § 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__2.html) verpflichtet nur die Partner einander zur "gemeinsamen Lebensgestaltung"; das ist ein Stück weniger als die "Lebensgemeinschaft", zu der Ehepaare einander verpflichtet sind und umfasst nicht notwendigerweise das Zusammenwohnen. Es gibt eben schon Unterschiede zwischen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern. Diese Verpflichtung besteht aber nicht gegenüber Dritten wie z.B. der ARGE.
Deswegen ist die Befürchtung Denn die auf dem Amt können ja sagen nee das machen wir nicht mit und bezahlen auch keine 2 Mietenmeiner Meinung nach unbegründet.
Vielleicht kommt bei Ihnen jetzt die Frage auf, warum warten beide nicht noch ein bißchen mit dem Heiraten.Nein, in solche Herzensangelegenheiten kann und will ich mich nicht einmischen. :)
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