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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage bezüglich ALG II Fortzahlungsantrag und unter 25


lipnik
21.06.2006, 11:29
Hallo an Alle

Und zwar bekam ich gestern (20.06.) den ALG II Antrag für Fortzahlung bei diesem man „keine Änderung“ ankreuzen bzw. Änderungen eintragen, wenn welche vorhanden sind und diesen beim JobCenter abgeben muss, um die Fortzahlung von ALG II zu beantragen.

Bei diesem Antrag war folgendes Schreiben dabei:

Erklärung unter 25-jähriger Unverheirateter im gemeinsamen Haushalt mit mindestens einem Elternteil

Sofern Sie zum betroffenen Personenkreis gehören und unverheiratetes, volljähriges Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern oder einem Elternteil leben, beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen und reichen dieses Schreiben gemeinsam mit Ihrem Fortzahlungsantrag ein.

Meine Eltern bzw. der Elternteil, in dessen Haushalt ich lebe, haben bereits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt
Ja Nein

Wenn ja:

Angaben zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern bzw. des Elternteils, in dessen Haushalt Sie leben:

Nummer der BG:

Ich beantrage die Neuberechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung meines volljährigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und im gemeinsamen Haushalt mit mir / uns lebt.

Ort / Datum Unterschrift des bisherigen Leistungsbeziehers

Unterschrift des Vertreters der Bedarfsgemeinschaft der Eltern / des Elternteils, in dessen Haushalt die in der Anschrift dieses Schreibens genannte Person lebt

Jetzt meine Frage, zuvor noch meine Situation:

Ich bin 23 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter und Ihrem Lebensgefährten in einer Wohnung. Wohne schon seit Geburt an bei meiner Mutter und hatte noch nie eine eigene Wohnung. Meine Mutter beantragte ALG II zusammen mit Ihrem Lebensgefährten und ich für mich allein, da ich viel später ALG II beantragte und somit eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde. Wird sich das jetzt ändern, wenn ich dieses beigefügte Schreiben ausgefüllt mit abgebe, nur, weil ich noch keine 25 Jahre alt bin und noch zu Hause wohne oder bleibt alles beim alten, also das meine Mutter und Ihr Lebensgefährte eine Bedarfsgemeinschaft bilden und zusammen ALG II bekommen und ich eine Bedarfsgemeinschaft bilde und mein ALG II bekomme???

Habe nämlich keine Lust darauf einen Bescheid für alle 3 zugeschickt zu bekommen und mir meine Anteil vom ALG II vom Konto meiner Mutter auf mein Konto überweisen zu lassen, weil die uns 3 zu einer Bedarfsgemeinschaft gemacht haben und somit das ALG II nur auf ein Konto überwiesen wird.

Reicht schon, dass die allen unter 25 Jahren sowieso schon Geld ab 01.07. kürzen.

Danke für eure Antworten im Voraus.

Gruß Lipnik

StephanK
21.06.2006, 11:38
Wird sich das jetzt ändern, wenn ich dieses beigefügte Schreiben ausgefüllt mit abgebe, nur, weil ich noch keine 25 Jahre alt bin und noch zu Hause wohne oder bleibt alles beim alten, also das meine Mutter und Ihr Lebensgefährte eine Bedarfsgemeinschaft bilden und zusammen ALG II bekommen und ich eine Bedarfsgemeinschaft bilde und mein ALG II bekomme??? Das wird sich ändern, weil das SGB II geändert wurde und Du bis zum 25. Geburtstag zur Bedarfsgemeinschaft gehörst - ob Du willst oder nicht. Das ist auch keine besondere Bosheit Deiner ARGE, sondern unvermeidliche Folge der Gesetzesänderung.

Auf eine Kürzung läuft es in der Tat hinaus, denn Du wirst nur noch € 276.- bekommen statt bisher € 345.-, und zwar nicht an Dich persönlich, sondern der ganze Betrag wird auf einen Batzen an Deine Mutter oder ihren Lebensgefährten (wer immer die Bedarfsgemeinschaft vertritt) überwiesen werden.

lipnik
21.06.2006, 12:55
Hi

Also bekommen wir einen Bescheid für alle 3 zusammen und demnach auch für alle 3 zusammen ALG II auf das Konto der sogesehen die Bedarfsgemeinschaft anführt, was in meinem Falle meine Mutter wäre.

Das finde ich voll blöd. Die scheiß Gesetzesänderungen und die scheiß Politiker, die diese Gesetze machen. Die sollten besser dafür sorgen, dass die Arbeitssuchenden Arbeit bekommen und die Ausbildungssuchenden einen Ausbildungsplatz und nicht leuten, die sowieso schon jeden Cent einzeln umdrehen müssen, noch mehr Geld kürzen.

Gruß Lipnik

StephanK
21.06.2006, 14:06
Du kriegst ganz praktisch ab, was sich hinter Formulierungen verbirgt wie "die Solidarität der Familien stärken". Wenn man solche Formulierungen hört oder liest, muss man ganz wachsam und hellhörig werden und darf sich von der Schönfärberei nicht täuschen lassen.
Weil es nicht mehr Arbeit und nicht mehr Ausbildungsplätze gibt wird eben gekürzt und eingeschränkt auf Teufel komm raus.

lipnik
21.06.2006, 21:13
Hi

Wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Leistungen für uns 3 noch mal neu berechnet und dann ein Bescheid für alle 3 zusammen geschickt und somit dann auch das uns zustehende ALG II auf das Konto meiner Mutter überwiesen oder halt für jeden einzeln, was ihm zusteht auf das eigene Konto, so, wie es bei meiner Mutter und Ihrem Lebensgefährten und natürlich bei mir auch, der Fall ist.

Und was würde wohl passieren, wenn ich nur den Fortzahlungsantrag ausgefüllt beim JobCenter abgebe und die Erklärung für unter 25 jährige die noch im Haushalt der Eltern bzw. des Elternteils wohnen nicht abgebe???

Gruß Lipnik

StephanK
21.06.2006, 21:39
Vermutlich das, was in solchen Fällen regelmäßig passiert: die Leistung wird wegen fehlender Mitwirkung bis zur Nachholung der Mitwirkung eingestellt. Du sitzt da leider eindeutig am kürzeren Hebel :cry:

efge
21.06.2006, 21:41
Alter schütz vor Torheit nicht. Dies trifft aber nicht auf Dich zu. ;-)

Auch wenn sich die einzelnen Ämter deppert anstellen, sie werden, aufgrund Deines Geburtsdatums, schon recht zügig die „Erklärung“ verlangen und dabei auf die Gesetzeslage verweisen. Die ist leider so und hat und hat uns die Schwarz/Rote-Bundesregierung „mal ebenso“ beschert. :mad:

lipnik
23.06.2006, 10:42
Hi

War heute beim JobCenter, um zu fragen, wie das jetzt genau wegen der Erklärung für unter 25 jährige die noch im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils wohnen ist. Ich sagte, das meine Mutter und Ihr Lebensgefährte zusammen einen Bescheid hätten und ich meinen eigenen Bescheid hätte, also demnach meine Mutter und Ihr Lebensgefährte zusammen eine BG-NR und ich meine eigene BG-NR. Ich fragte, ob wir jetzt alle 3 zusammen einen Bescheid bekommen oder ob alles so weiter läuft, wie bisher, nur, das die vom JobCenter wissen wollten, ob ich noch zu Hause wohne, weil ich noch unter 25 bin.

Die Frau sagte, dass sich nichts ändern würde, da ich ja meine eigene BG-NR habe, da sie fragte, ob meine Mutter und Ihr Lebensgefährte eine andere BG-NR hätten, als ich. Mal sehen, ob sich was ändert oder ob alles wirklich so bleibt, wie bisher auch.

Gruß Lipnik