lipnik
21.06.2006, 11:29
Hallo an Alle
Und zwar bekam ich gestern (20.06.) den ALG II Antrag für Fortzahlung bei diesem man „keine Änderung“ ankreuzen bzw. Änderungen eintragen, wenn welche vorhanden sind und diesen beim JobCenter abgeben muss, um die Fortzahlung von ALG II zu beantragen.
Bei diesem Antrag war folgendes Schreiben dabei:
Erklärung unter 25-jähriger Unverheirateter im gemeinsamen Haushalt mit mindestens einem Elternteil
Sofern Sie zum betroffenen Personenkreis gehören und unverheiratetes, volljähriges Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern oder einem Elternteil leben, beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen und reichen dieses Schreiben gemeinsam mit Ihrem Fortzahlungsantrag ein.
Meine Eltern bzw. der Elternteil, in dessen Haushalt ich lebe, haben bereits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt
Ja Nein
Wenn ja:
Angaben zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern bzw. des Elternteils, in dessen Haushalt Sie leben:
Nummer der BG:
Ich beantrage die Neuberechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung meines volljährigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und im gemeinsamen Haushalt mit mir / uns lebt.
Ort / Datum Unterschrift des bisherigen Leistungsbeziehers
Unterschrift des Vertreters der Bedarfsgemeinschaft der Eltern / des Elternteils, in dessen Haushalt die in der Anschrift dieses Schreibens genannte Person lebt
Jetzt meine Frage, zuvor noch meine Situation:
Ich bin 23 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter und Ihrem Lebensgefährten in einer Wohnung. Wohne schon seit Geburt an bei meiner Mutter und hatte noch nie eine eigene Wohnung. Meine Mutter beantragte ALG II zusammen mit Ihrem Lebensgefährten und ich für mich allein, da ich viel später ALG II beantragte und somit eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde. Wird sich das jetzt ändern, wenn ich dieses beigefügte Schreiben ausgefüllt mit abgebe, nur, weil ich noch keine 25 Jahre alt bin und noch zu Hause wohne oder bleibt alles beim alten, also das meine Mutter und Ihr Lebensgefährte eine Bedarfsgemeinschaft bilden und zusammen ALG II bekommen und ich eine Bedarfsgemeinschaft bilde und mein ALG II bekomme???
Habe nämlich keine Lust darauf einen Bescheid für alle 3 zugeschickt zu bekommen und mir meine Anteil vom ALG II vom Konto meiner Mutter auf mein Konto überweisen zu lassen, weil die uns 3 zu einer Bedarfsgemeinschaft gemacht haben und somit das ALG II nur auf ein Konto überwiesen wird.
Reicht schon, dass die allen unter 25 Jahren sowieso schon Geld ab 01.07. kürzen.
Danke für eure Antworten im Voraus.
Gruß Lipnik
Und zwar bekam ich gestern (20.06.) den ALG II Antrag für Fortzahlung bei diesem man „keine Änderung“ ankreuzen bzw. Änderungen eintragen, wenn welche vorhanden sind und diesen beim JobCenter abgeben muss, um die Fortzahlung von ALG II zu beantragen.
Bei diesem Antrag war folgendes Schreiben dabei:
Erklärung unter 25-jähriger Unverheirateter im gemeinsamen Haushalt mit mindestens einem Elternteil
Sofern Sie zum betroffenen Personenkreis gehören und unverheiratetes, volljähriges Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern oder einem Elternteil leben, beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen und reichen dieses Schreiben gemeinsam mit Ihrem Fortzahlungsantrag ein.
Meine Eltern bzw. der Elternteil, in dessen Haushalt ich lebe, haben bereits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt
Ja Nein
Wenn ja:
Angaben zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern bzw. des Elternteils, in dessen Haushalt Sie leben:
Nummer der BG:
Ich beantrage die Neuberechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung meines volljährigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und im gemeinsamen Haushalt mit mir / uns lebt.
Ort / Datum Unterschrift des bisherigen Leistungsbeziehers
Unterschrift des Vertreters der Bedarfsgemeinschaft der Eltern / des Elternteils, in dessen Haushalt die in der Anschrift dieses Schreibens genannte Person lebt
Jetzt meine Frage, zuvor noch meine Situation:
Ich bin 23 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter und Ihrem Lebensgefährten in einer Wohnung. Wohne schon seit Geburt an bei meiner Mutter und hatte noch nie eine eigene Wohnung. Meine Mutter beantragte ALG II zusammen mit Ihrem Lebensgefährten und ich für mich allein, da ich viel später ALG II beantragte und somit eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde. Wird sich das jetzt ändern, wenn ich dieses beigefügte Schreiben ausgefüllt mit abgebe, nur, weil ich noch keine 25 Jahre alt bin und noch zu Hause wohne oder bleibt alles beim alten, also das meine Mutter und Ihr Lebensgefährte eine Bedarfsgemeinschaft bilden und zusammen ALG II bekommen und ich eine Bedarfsgemeinschaft bilde und mein ALG II bekomme???
Habe nämlich keine Lust darauf einen Bescheid für alle 3 zugeschickt zu bekommen und mir meine Anteil vom ALG II vom Konto meiner Mutter auf mein Konto überweisen zu lassen, weil die uns 3 zu einer Bedarfsgemeinschaft gemacht haben und somit das ALG II nur auf ein Konto überwiesen wird.
Reicht schon, dass die allen unter 25 Jahren sowieso schon Geld ab 01.07. kürzen.
Danke für eure Antworten im Voraus.
Gruß Lipnik