Goddess
21.06.2006, 12:29
Hallo zuammen,
ich habe bereits die Suchfunktion benutzt, aber leider nichts gefunden.
Folgendes Szenario:
Ich lebe in einer WG mit zwei Personen, einer männlichen. Mein Mitbewohner hat vor 4 Wochen den AlgII Antrag gestellt, wir hatten bereits Besuch (ohne Antagsentscheidung vom Amt) vom Jobcenter, haben den Menschen aber nicht in die Wohung gelassen. Heute kommt eine Mitteilung das die Kontoauszüge der letzen drei Monate und diverse andere Dinge nachzureichen sind. Sollen sie haben....was mich allerdings wundert, warum muss man die Auszüge der letzen drei Monate einreichen, wenn der Antrag erst ab Ende Mai gilt??? Ist das legitim?
Mein Antrag wird jetzt abgegeben, da ich nun weiß was die so verlangen, schicke ich natürlich alles mit. Die Frage der Kontoauszüge ist eine schwierige Sache. Laut meinem gesunden Menschenverstand, würde ich denen den aktuellen Kontostand mitteilen. Einnahmen sind nicht zu sehen.
Da ich noch nebenbei selbständig bin, nehme ich stark an, das ich die Kontoauszüge meines Geschäftskontos auch mitnehmen muss, da dort natürlich die regelmäßigen kleinen Einnahmen zu erkennen sind. Ich habe die Einnahmenüberschussabrechnung auch bereits beigefügt.
Die Frage ist die: Können die drei Monate rückwirkend bei Erstantrag verlangen?
Was mir auch sehr komisch vorkommt, ist folgendes. Bei Abgabe des Antrags bekommt man nicht einmal einen Sachbearbeiter zu Gesicht. Man gibt seinen Antrag im Jobcenter an der Infostelle ab, und kann wieder gehen. Das ist doch nicht normal....wenn ich Fragen habe oder es was zu klären gibt, dann kann man mit niemandem sprechen.
Für Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Goddess
ich habe bereits die Suchfunktion benutzt, aber leider nichts gefunden.
Folgendes Szenario:
Ich lebe in einer WG mit zwei Personen, einer männlichen. Mein Mitbewohner hat vor 4 Wochen den AlgII Antrag gestellt, wir hatten bereits Besuch (ohne Antagsentscheidung vom Amt) vom Jobcenter, haben den Menschen aber nicht in die Wohung gelassen. Heute kommt eine Mitteilung das die Kontoauszüge der letzen drei Monate und diverse andere Dinge nachzureichen sind. Sollen sie haben....was mich allerdings wundert, warum muss man die Auszüge der letzen drei Monate einreichen, wenn der Antrag erst ab Ende Mai gilt??? Ist das legitim?
Mein Antrag wird jetzt abgegeben, da ich nun weiß was die so verlangen, schicke ich natürlich alles mit. Die Frage der Kontoauszüge ist eine schwierige Sache. Laut meinem gesunden Menschenverstand, würde ich denen den aktuellen Kontostand mitteilen. Einnahmen sind nicht zu sehen.
Da ich noch nebenbei selbständig bin, nehme ich stark an, das ich die Kontoauszüge meines Geschäftskontos auch mitnehmen muss, da dort natürlich die regelmäßigen kleinen Einnahmen zu erkennen sind. Ich habe die Einnahmenüberschussabrechnung auch bereits beigefügt.
Die Frage ist die: Können die drei Monate rückwirkend bei Erstantrag verlangen?
Was mir auch sehr komisch vorkommt, ist folgendes. Bei Abgabe des Antrags bekommt man nicht einmal einen Sachbearbeiter zu Gesicht. Man gibt seinen Antrag im Jobcenter an der Infostelle ab, und kann wieder gehen. Das ist doch nicht normal....wenn ich Fragen habe oder es was zu klären gibt, dann kann man mit niemandem sprechen.
Für Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Goddess