StephanK
27.01.2008, 00:21
Gericht: Sozialgericht Berlin
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 08.01.07
Aktenzeichen: S 103 AS 10869/06 ER
Kernaussage: Die aus dem Gesetz folgende "automatische" Anrechnung des Einkommens von (neuen) Partnern eines Elternteils auch auf die Kinder dieses Elternteils ist dann verfassungsrechtlich höchst bedenklich, wenn dieser Partner tatsächlich keine Leistungen für das "Stief"kind erbringt und dazu auch nicht bereit ist.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=64338&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses
Anmerkung: Der ebenso ausführlich wie überzeugend begründete Beschluss meldet erhebliche Zweifel daran an, ob die Vorschriften über die Anrechnung von Partnereinkommen in diesem Punkt verfassungsgemäß sind. Die konkrete Lage des Verfahrens machte es dem Gericht aber unmöglich, das Verfahren auszusetzen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen; das kann erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren geschehen und die Antragsgegnerin (die ARGE Berlin) hat es in der Hand, ein solches Hauptsacheverfahren gar nicht stattfinden zu lassen, indem sie in diesem Einzelfall auf die Einkommensanrechnung verzichtet, also "klein beigibt", um weiterreichende Folgen zu vermeiden. Es ist anzunehmen, dass dies so geschehen ist, weil der Beschluss bereits über ein Jahr alt ist.
Hinweis: Es handelt sich um keinen das Verfahren abschließenden Beschluss mit dem über das Bestehen eines Anspruches entschieden würde, so dass keine Rechtskraft eintreten kann; ob der hier wiedergegebene Beschluss von der Antragsgegnerin mit Rechtsmitteln bekämpft wurde ist nicht bekannt, aber eher unwahrscheinlich.
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 08.01.07
Aktenzeichen: S 103 AS 10869/06 ER
Kernaussage: Die aus dem Gesetz folgende "automatische" Anrechnung des Einkommens von (neuen) Partnern eines Elternteils auch auf die Kinder dieses Elternteils ist dann verfassungsrechtlich höchst bedenklich, wenn dieser Partner tatsächlich keine Leistungen für das "Stief"kind erbringt und dazu auch nicht bereit ist.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=64338&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses
Anmerkung: Der ebenso ausführlich wie überzeugend begründete Beschluss meldet erhebliche Zweifel daran an, ob die Vorschriften über die Anrechnung von Partnereinkommen in diesem Punkt verfassungsgemäß sind. Die konkrete Lage des Verfahrens machte es dem Gericht aber unmöglich, das Verfahren auszusetzen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen; das kann erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren geschehen und die Antragsgegnerin (die ARGE Berlin) hat es in der Hand, ein solches Hauptsacheverfahren gar nicht stattfinden zu lassen, indem sie in diesem Einzelfall auf die Einkommensanrechnung verzichtet, also "klein beigibt", um weiterreichende Folgen zu vermeiden. Es ist anzunehmen, dass dies so geschehen ist, weil der Beschluss bereits über ein Jahr alt ist.
Hinweis: Es handelt sich um keinen das Verfahren abschließenden Beschluss mit dem über das Bestehen eines Anspruches entschieden würde, so dass keine Rechtskraft eintreten kann; ob der hier wiedergegebene Beschluss von der Antragsgegnerin mit Rechtsmitteln bekämpft wurde ist nicht bekannt, aber eher unwahrscheinlich.