Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : keine eheliche gemeinschaft trotz gemeinsamen kind?
The Wanderer
21.06.2006, 14:56
bestimmt ist dies hier schon tausendmal abgehandelt worden, aber ehrlich gesagt blicke ich durch viele antworten nicht so richtig durch, deswegen versuche ich es mal mit einer eigenen frage.
Zuerst mal die umstände:
meine ex-lebensgefährtin (41 jahre) und ich (47 jahre) haben ein gemeinsames kind (16 jahre alt) und waren 17 jahre zusammen. im sommer letzten jahres haben wir uns dann getrennt, ich bin ausgezogen, aber wir haben die gemeinsame wohnung behalten. als das mit der neuen beziehung schief ging, bin ich wieder zurück in diese wohnung gezogen und lebe seit dem frühjahr wieder hier.
meine ex und ich teilen sämtliche kosten, aber sie sagt (natürlich & verständlich), sie denkt nicht daran, auf irgendeine art für mich aufzukommen, obwohl wir sogar noch im gemeinsamen bett schlafen - geht wegen der räumlichkeit auch kaum anders (1 wohnzimmer, 1 schlafzimmer & 1 kinderzimmer - ich kann ja kaum von dem teenager verlangen, dass sie bei ihrer mutter schlafen soll).
eine eigene wohnung für jeden war/ist bislang aus finanziellen gründen (eher für mich, als für sie) nicht möglich.
ich muss diesen monat h4 beantragen und weiss ehrlich gesagt nicht, wie ich denen verklickern soll, dass meine ex & ich nicht eheähnlich zusammen leben.
konten sind getrennt, versicherungen und ähnliches auch, aber im mietvertrag stehen wir zusammen.
StephanK
21.06.2006, 15:24
:welcome: Wanderer,
nach Deiner Schilderung ist das einzige Merkmal, in dem Ihr Euch von einer eheähnlichen Gemeinschaft unterscheidet, der Umstand, dass sie nicht bereit ist, Deinen Lebensunterhalt mitzufinanzieren. Auf etwas anderes wirst Du Dich nicht stützen können - und ich sehe keine großen Chancen, damit durchzudringen.
Lass Dir von ihr schriflich geben, dass Ihr nur in Bezug auf die Haushaltsführung eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet, sie aber nicht bereit ist, zu Deinem Lebensunterhalt beizutragen und dass die Kosten des gemeinsamen Haushalts strikt aufgeteilt werden. Mehr wirst Du nicht tun können.
The Wanderer
21.06.2006, 15:28
könnt ihr mir sagen, wie das dann (wenn es nicht als "nichtehelich" anerkannt wird, berechnet wird, bzw. was unterm strich rauskommt?
meine ex verdient 1.100 €, ich bekomme 730 € alg, wir bezahlen 580€ warm für 79 qm/3 leute.
StephanK
21.06.2006, 15:51
Vom Gesetz anerkannter Bedarf für Euch drei (ohne Miete) ist 897.- €
In punto Miete liegt Ihr gerade noch im Rahmen des in Berlin als angemessen Geltenden (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=786&Itemid=32), weil es einen "Toleranzzuschlag" gibt.
Ihr Einkommen wird nicht in voller Höhe angerechnet, sondern abzüglich Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Freibeträgen und Werbungskosten, bitte hier nachlesen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#14) und selbst nachrechnen.
Vor allem im Hinblick auf die Werbungskosten alles genau so akribisch geltend machen wie bei der Einkommensteuererklärung!
Über'n Daumen gepeilt kommt da also schon noch was raus (nicht viel, aber immerhin etwas) und Du fällst auch nicht aus der Krankenversicherung raus.
The Wanderer
21.06.2006, 16:15
oh man, is das alles kompliziert...
wißt ihr zufällig, ob es hier in berlin eine beratungsstelle gibt, wo man sich mit dem antrag hinwenden kann - mir geht nämlich ganz schön der arsch auf grundeis...
The Wanderer
21.06.2006, 16:21
Vom Gesetz anerkannter Bedarf für Euch drei (ohne Miete) ist 897.- €
was heißt das? wieviel bekomme ich denn da noch vom amt dazu, wenn meine ex ein einkommen von 1100 netto hat ?
irgendwie kapiere ich das ganze nicht so..., sorry
StephanK
21.06.2006, 16:44
was heißt das? wieviel bekomme ich denn da noch vom amt dazu, wenn meine ex ein einkommen von 1100 netto hat ?Bedarfsgemeinschaft heisst: Nicht DU ALS INDIVIDUUM bekommst etwas, sondern die komplette Bedarfsgemeinschaft - wenn ihr Einkommen nach Alg II-Maßstäben (deshalb meine Angaben zum Bedarf) nicht für alle reicht. Den nicht durch Einkommen gedeckten Restbedarf gibt's als Alg II.
Es ist anders als beim Arbeitslosengeld, das wie eine Versicherung funktioniert und individuell ausgezahlt wird. Alg II ist bedarfsabhängige Sozialleistung, und der Bedarf wird eben für die Bedarfsgemeinschaft berechnet - genau so wie Einkommen. Es mutet merkwürdig an, wenn auch sie Alg II erhält, obwohl sie Vollzeit arbeitet - ist aber so, weil man das ganze nicht Sozialhilfe nennen wollte...
Bei einem Nettoeinkommen von ~ 1100 € wird in jedem Fall ein Anspruch auf Alg II bestehen, die Höhe kommt auf individuelle Gegebenheiten an, also vor allem darauf, ob die Miete in voller Höhe anerkannt wird (wahrscheinlich) und ob sie höhere Werbungskosten hat.
Eine Liste von Berliner Beratungsstellen findest Du auf der website von tacheles (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland~=Berlin).
The Wanderer
21.06.2006, 16:50
danke dir... das hilft schon etwas weiter...
:Respekt: für eure leistung hier !!!
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