jerry2009
21.06.2006, 22:15
Hallo,
jemand erhält ab 1.7. feste Arbeit.
Er bezieht/bezog AlG II.
Den Lohn erhält er erst am 15.8.
Hat er noch vollen Anspruch auf AlG II für Juli? Hat er noch einen Teilanspruch (für zwei Wochen) auf AlG II für August? Wenn ja, muss er diesen Betrag irgendwann zurückzahlen? Wenn nein, wieso nicht? Er würde ja 1,5 Monate ohne Geld sein!
Bitte um eure Antworten unter Angabe von §§ aus dem jeweiligem Gesetz (SGB).
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
jemand erhält ab 1.7. feste Arbeit.
Er bezieht/bezog AlG II.
Den Lohn erhält er erst am 15.8.
Hat er noch vollen Anspruch auf AlG II für Juli? Hat er noch einen Teilanspruch (für zwei Wochen) auf AlG II für August? Wenn ja, muss er diesen Betrag irgendwann zurückzahlen? Wenn nein, wieso nicht? Er würde ja 1,5 Monate ohne Geld sein!
Bitte um eure Antworten unter Angabe von §§ aus dem jeweiligem Gesetz (SGB).
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße