Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wird Eingliederungsvereinbarung (automatisch) nichtig?
Hi auch,
zunächst will ich sagen, dass bei mir kein akuter Bedarf an Information besteht, interessiert mich nur.
Also, ich musste wie üblich eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter abschließen. Ob überhaupt und wenn, dann wie und weswegen usw. lassen wir mal außen vor.
Mir geht es um folgende Auszug (wörtlich):
"1.Leistungen Jobcenter ...
...
-Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen...
..."
Wenn meine BWL-Kenntnisse noch richtig sind, ist ein Vertrag doch nichtig, wenn nur eine Vertragspartei ihre Pflichten daraus nicht erfüllt? Gilt das auch für die EGV oder doch nur für Handelsunternehmen?
Es ist nämlich so, dass in der EGV u.a. auch für mich die Verpflichtung drinsteht, dass ich mindestens 10 Bewerbungen pro Monat zu schreiben habe. Und da das Jobcenter mir schon bei der letzten EGV kein einziges Jobangebot gemacht hat erwarte ich das bei dieser auch wieder nicht.
Und ich muss ja "... mindestens 10 Bewerbungen pro Monat..." schreiben, das Jobcenter aber pauschal nur "...Vermittlungsvorschläge..." unterbreiten. Wenn das Jobcenter also gerademal einen Tag vor Ablauf der EGV mir noch ein Jobangebot unterbreiten würde, hätte ich dann meine Pflicht der 10 Bewerbungen pro Monat verletzt, wenn ich beispielsweise nur einmal "nur" 9 Bewerbungen in einem rechnerischen Monat am Anfang der Vertragsdauer geschrieben hätte und eine Nachholung unmöglich wäre?
hoffe, jmd kann meine verwirrten Gedankengänge nachvollziehen :confused:
Marc
Hallo haribob,
deine Gedankengänge sind schon vollkommen in Ordnung.Leider handelt es sich vornherum nicht um einen Vertrag,sondern um eine Vereinbarung.Allerdings haben Gerichte dies schon gekippt in dem Sie gesagt haben,dass dieses Konstrukt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist.
Das was du hier bemängelst ist die Einseitigkeit einer Eingliederungsvereinbarung,was wir hier auch tun.Nämlich das konkrete Pflichten nur bei dir gefunden werden.Hier ist in besonderen Maße deine Mitwirkung erforderlich,wenn du mehr rausholen willst,als nur den üblichen Mist.Auch wenn davon im Gesetz keine Rede ist.
Wie du weisst sollen Verträge auf Augenhöhe abgeschlossen werden,also sollen deine Vorschläge rein,so fern dies möglich ist.Also solltest du,so fern du mal wieder so etwas unterschreiben sollst,im Vornherein Bedenkzeit ausbitten und eigene Vorschläge ausarbeiten.Dazu könnte auch gehören,die Arge verpflichtend in der EGV aufzutragen dir z.b. 10 geeignete auf deine persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse beruhende Stellenangebote pro Monat
MfG
Codeman
Hab da auch noch ne Frage zum Thema EGV, kommt mir grade so spontan in den Sinn.
Nehmen wir mal an, man bezieht seit ca. 4-5 Jahren ALG II, wurde bisher noch nie zur Unterschrift auf einer EGV genötigt - welche Chancen bestehen denn, dass man sowas überhaupt noch unterzeichnen muß ?
Bzw. würde es nach solch einer Zeit nicht der zuständigen ARGE schwerfallen eine positive Prognosse für den ersten Arbeitsmarkt zu stellen ?
Hallo Roady,
gute Frage.Vom Gesetz her bist du ja durch die 1€ Jobs dazu genötigt dich eingliedern zu "wollen".Diese wurden ja grade für solche Fälle geschaffen.Das nix bringt wissen wir ja alle sicherlich selbst.
Meine persönliche Meinung: Nach 2-3 Jahren Arbeitslosigkeit sieht es eh schon sehr mau aus und man kann sich eigentl. auf eine Zukunft bis 65 bei seinen FM einstellen.
MfG
Codeman
dumpfbacke
28.01.2008, 19:10
Hallo haribob,
meine persönliche Erfahrung ist, daß die Auslegung der abgeschlossenen EGVs eigentlich immer von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden ist.
Diese 10 Pflichtbewerbungen in Deinem Vertrag können den einen Bearbeiter dazu veranlassen, die Einhaltung genau zu kontrollieren, z.B. wenn er Dich irgendwie nicht leiden kann, einem anderen Bearbeiter reicht es zu sehen, daß Du dich durch Deine regelmäßigen Bewerbungen stetig auf dem Arbeitsmarkt bemühst und Dich damit beschäftigst.
Dann hat er auch nichts dagegen, wenn Du mal in einem Monat weniger als die 10 schreibst, weil Du bist ja interessiert und engagiert.
Außerdem würdest Du dann 120 Bewerbungen im Jahr schreiben, aber beim Höchstsatz von 260 Euro nur 52 von der Arge erstattet bekommen.
Wer zahlt den Rest ???
Ich habe in Arge-Kursen Leute gesprochen, die z.B. von ihrem zuständigen Sachbearbeiter gesagt bekamen, daß sie für die Kursdauer von 3 Monaten ihre in den EGVs vereinbarten Bewerbungszahlen ruhen lassen konnten, also 0 Bewerbungen.
Dann gab es welche, die mußten nur die Hälfte in dieser Zeit schreiben und andere, wie mich, die "durften" sich das volle Pensum reinziehen.
Alles weit entfernt von einer einheitlichen Regelung...
Hallo Roady,
es ist immer nur eins sicher, nämlich das absolut nichts sicher ist !!!
Bei mir lief mal eine EGV nach einjähriger Laufzeit aus, ohne das eine neue abgeschlossen wurde.
Zwei Sachbearbeiter später fiel das einer Krankheitsvertretung bei der Arge auf, die mir dann sofort eine neue EGV auf's Auge drückte, mit einer Laufzeit von 6 Monaten.
Mein Arge-Kalenderjahr läuft aber seit der ersten EGV immer für diesen damaligen Zeitraum, d.h. wenn ich z.B. meine Bewerbungen erstattet haben möchte, muß ich immer das Jahr von Beginn bis Ende der ersten EGV beachten, und nicht vom 01.01. bis 31.12., oder vom Beginn der zweiten EGV.
Außerdem gibt es jetzt bei der Arge einen sogenannten Arbeitgeber-Service.
Da sitzen dann in einem ganzen Stockwerk nur Leute, die Dich direkt an Arbeitgeber (auch Zeitarbeitsfirmen) weiter vermitteln und die kommen jeden Monat mindestens einmal auf Dich zu, wenn sie Dir neben "Bewerbungsvorschlägen", die Du vorher nur von Deinem Arbeitsberater bekommen hast, auch immer noch persönliche "Einladungen" schicken.
Bei diesen Leuten wirst Du von Deinem Arbeitsberater nach eigenem Gutdünken vorgeschlagen, ohne das der Dir natürlich irgendwas vorher erzählt.
Plötzlich bekommst Du "nette" Post und viele Menschen kümmern sich fortan um Dich.
Und dann brauchst Du dir auch keine Gedanken mehr um eine positive Arbeitsmarkt-Prognose zu machen, denn irgendetwas werden sie schon für Dich finden.
Rotkäppchen
28.01.2008, 20:05
Hi auch,
zunächst will ich sagen, dass bei mir kein akuter Bedarf an Information besteht, interessiert mich nur.
Also, ich musste wie üblich eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter abschließen. Ob überhaupt und wenn, dann wie und weswegen usw. lassen wir mal außen vor.
Mir geht es um folgende Auszug (wörtlich):
"1.Leistungen Jobcenter ...
...
-Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen...
..."
Wenn meine BWL-Kenntnisse noch richtig sind, ist ein Vertrag doch nichtig, wenn nur eine Vertragspartei ihre Pflichten daraus nicht erfüllt? Gilt das auch für die EGV oder doch nur für Handelsunternehmen?
Es ist nämlich so, dass in der EGV u.a. auch für mich die Verpflichtung drinsteht, dass ich mindestens 10 Bewerbungen pro Monat zu schreiben habe. Und da das Jobcenter mir schon bei der letzten EGV kein einziges Jobangebot gemacht hat erwarte ich das bei dieser auch wieder nicht.
Und ich muss ja "... mindestens 10 Bewerbungen pro Monat..." schreiben, das Jobcenter aber pauschal nur "...Vermittlungsvorschläge..." unterbreiten. Wenn das Jobcenter also gerademal einen Tag vor Ablauf der EGV mir noch ein Jobangebot unterbreiten würde, hätte ich dann meine Pflicht der 10 Bewerbungen pro Monat verletzt, wenn ich beispielsweise nur einmal "nur" 9 Bewerbungen in einem rechnerischen Monat am Anfang der Vertragsdauer geschrieben hätte und eine Nachholung unmöglich wäre?
hoffe, jmd kann meine verwirrten Gedankengänge nachvollziehen :confused:
Marc
Hallo Haribo,
lt. Anweisung an die ARGEs soll eine EGV "fordern" und "fördern". So ist es nicht. Da ist auch sehr vieles mehr nicht OK. Meistens ist nicht einmal die Integrationsstrategie ersichtlich. Die EGV wird zum Santionieren missbraucht.
Die EGV "musstest" du nicht abschließen. Wenn sie d.E. nicht korrekt ist, sollte sie "ausgehandelt" werden (das lässt die ARGE ja bekanntlich nicht zu). Ansonsten kommt sie per Verwaltunsakt. Dem Verwaltungakt kannst du dann mit gutem Grund widersprechen. Ansonsten hilft nur noch Rechtsanwalt und Klage. Ist heute ein üblicher Vorgang. Wenn die das so wollen, dann mach das so.
Die EGV ist nichtig, wenn ein ungültiger Verwaltungsakt enthalten ist. Weitere Kriterien für die Nichtigkeit sind in § 58 SGB X enthalten. Die meisten Fehler sind aber keine ungültigen Verwaltungsakte und die EGV bleibt deshalb weiterhin gültig. Fördert z.B. eine EGV nicht ausreichend, kannst du sie ja "aushandeln". Ist etwas unklar, hättest du es ja nicht unterschreien brauchen. So sehen die das.
Der häufigste "ungültige Verwaltunakt", der in einer EGV enthalten ist, ist die nicht korrekte Bezeichnung eines Ein-Euro-Jobs. Träger, Stellung, Aufgaben und Arbeitszeit soll in der EGV enthalten sein und voll mit der "ZUweisung" übereinstimmen.
Wenn die ARGE ihre Pflichten nicht erfüllt (z.B. eine Maßnahme zusagt und sie danach nicht übernehmen will), hat sie ein Nachbesserungsrecht (das sie dir meist nicht gönnt). Ansonsten konnte man sich dafür auch belangen, erinnere ich mich einmal gelesen zu haben.
Meistens vermittelt die ARGE aber nicht, nicht richtig oder nicht ausreichend. Darüber würde ich mich an deiner Stelle sehr freuen, denn deren Vermittlungsvorschläge können sehr unangenehm werden und dich in so mach ein vorprogrammiertes Unglück rennen lassen. Erspare dir das doch!
Rotkäppchen
28.01.2008, 20:09
Hab da auch noch ne Frage zum Thema EGV, kommt mir grade so spontan in den Sinn.
Nehmen wir mal an, man bezieht seit ca. 4-5 Jahren ALG II, wurde bisher noch nie zur Unterschrift auf einer EGV genötigt - welche Chancen bestehen denn, dass man sowas überhaupt noch unterzeichnen muß ?
Bzw. würde es nach solch einer Zeit nicht der zuständigen ARGE schwerfallen eine positive Prognosse für den ersten Arbeitsmarkt zu stellen ?
Roady, man hat dich vergessen. Wecke keine schlafenden Hunde. Jeder erwerbsfähige Leistungsempfänger sollte immer ein gültige EGV haben!
Das ist immer sehr unterschiedlich: Vielleicht lassen sie dich lange in Ruhe und plötzlich lässen sie dir überhaupt keine Ruhe mehr. Manchmal lassen sie auch einen arbeitswilligen und ehrlichen Familienvater in Ruhe und stören eine Alleinerziehende Mutter mit kleinen Kindern. Da steckst du nicht dahinter!:patsch::patsch:
Hallo Roady,
gute Frage.Vom Gesetz her bist du ja durch die 1€ Jobs dazu genötigt dich eingliedern zu "wollen".Diese wurden ja grade für solche Fälle geschaffen.Das nix bringt wissen wir ja alle sicherlich selbst.
Meine persönliche Meinung: Nach 2-3 Jahren Arbeitslosigkeit sieht es eh schon sehr mau aus und man kann sich eigentl. auf eine Zukunft bis 65 bei seinen FM einstellen.
MfG
Codeman
1 € Job, wasn das ? Kann man das essen ?
@ Rotkäppchen,
stimmt schon, aber ich hab nicht wirklich Angst davor, weil verlangen können sie von mir nach meinem Wissen in der EGV sowieso nix, oder hat sich da was geändert in Sachen - wenn keine positive Prognose seitens FM für den ersten Arbeitsmarkt gestellt werden kann, usw..... ?
erstmal Danke für die erschöpfenden Antworten
...Höchstsatz von 260 Euro nur 52 von der Arge erstattet bekommen.
Wer zahlt den Rest ???
wenn du's keinem verätst :rolleyes: : das ist ja mein Vorhaben, dass ich mich jetzt "am laufenden Band" bewerbe, bis ich die 260,- Euro habe und dann "schleifen" lasse -rechne mir nämlich nichtmehr so großartrige Chancen auf dem Arbeitsmarkt aus, zumindest nicht auf dem ersten.
lt. Anweisung an die ARGEs soll eine EGV "fordern" und "fördern". So ist es nicht.
:dito:
Meistens vermittelt die ARGE aber nicht, nicht richtig oder nicht ausreichend.
Ja, auch wenn's anmaßend klingt: aber ich glaube kaum, dass ein einfacher Berufsberater im Jobcenter das nötige Fachwissen hat einen Diplom-Informatiker adäquat zu vermitteln. Kennt der denn den Unterschied zwischen EDV und Informatik? Ich glaube eher nicht.
Darüber würde ich mich an deiner Stelle sehr freuen, denn deren Vermittlungsvorschläge können sehr unangenehm werden und dich in so mach ein vorprogrammiertes Unglück rennen lassen. Erspare dir das doch!
Das glaube ich in meinem Fall weniger: denn ich bin mit einem (Gesamt-)GdB (http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung) von 70 schwer gehbehindert (war auchschon beim ärztlichen Dienst) und darf nur sitzende Tätigkeiten ausüben. Die dürfen mich also garnicht auf den Bau schicken, als Erntehelfer, noch nichtmal zum Müllsammeln :geist: .
Oder sollte ich darüber eher traurig sein? Ich meine meinen GdB.
Rotkäppchen
29.01.2008, 22:25
stimmt schon, aber ich hab nicht wirklich Angst davor, weil verlangen können sie von mir nach meinem Wissen in der EGV sowieso nix, oder hat sich da was geändert in Sachen - wenn keine positive Prognose seitens FM für den ersten Arbeitsmarkt gestellt werden kann, usw..... ?
Wenn ich dich richtig verstehe, bist du nicht richtig vermittelbar. Da können sie schon etwas von dir verlangen, so z.B. ein EEJ. Auch die Meldung der Ortsabwesenheit kann fürchterlich lästig sein, denn du wirst ja einkaserniert. Außerdem können sie dich in eine überflüssige Maßnahme schicken und fürchterlich mit unpassenden Vermittlungsvorschlägen schikanieren.
EOA kein Thema, mein Briefkasten ist immer überwacht - EEJ find ich lustig, aber da will man mich nicht haben *schnüff* Überflüssige Maßnahmen, ja die kenne ich auch schon, hab davon schon einige durch, aber was soll ich sagen, ich war beim Bund - kann meine Ohren auf Durchzug stellen und sitze die Zeit einfach ab. Übrigens bin ich ziemlich ungeschickt was handwerkliche Tätigkeiten angeht, d.h. wer mir nen Hammer in die Hand gibt, wird dies spätestens 20 Minuten später merken, wenn der RTW draußen vorfährt um mich und meinen Daumen ins KH zu bringen. Arbeitsunfälle sind was feines meiner Meinung nach.
Vermittlungsvorschläge, das wäre mal was - nur haben die leider nix zu vermitteln, hab bisher in all den Jahren nicht einen Vorschlag von denen bekommen, schon ein Trauerspiel.
Ich bin ja nicht Zuhause, weil ich nicht arbeiten möchte, sondern weil ich nix finde - habe sogar mehrere selbsfinanzierte Berufsausbildungen, etc... .
Bewerbe mich auf alles was ich so finde, aber immer ohne Glück - bei einem Teil heißt es "sie sind überqualifiziert" beim anderen wiederum "sie haben nicht lange genug im Beruf gearbeitet", dem nächsten gefällt was anderes nicht, usw.... .
Für mich gabs übrigens noch nie unpassende Berufe, war mir für noch nix zu schade, höchstens zu schusselig für so manche Tätigkeit.
...zu schusselig ...
Warst du nal beim Neurologen? Ich bin nämlich auch schusselig. Zwar nicht so, dass ein RTW mich ins KH fahren muss wenn man mir nen Hammer in die Hand drückt, aber wenn man mich auf nen Gerüst schickt, weil ich früher oder später -eher früher- runterfalle und wenns nur beim Hammer bleibt, verbrauche ich (an einem Tag!) zumindest die Jahresration eines Handwerkers an Pflastern und hau alles kaputt (incl. meinem Daumen), nurnicht den Nagel in die Wand.
Dem Versorgungsamt war das 40 GdB-Punkte wert.
Bei mir hat das alles jedoch neuronale Hintergründe: mein Kleinhirn (verantwortlich für die Koordination und Gleichgewicht) ist nämlich zu klein.
Aber weil die Arge das wohl nicht interessiert, was andere Ämter gutachten, würde ich an deiner Stelle ne Untersuchung beim ärztlichen Dienst der Arge beantragen -hat man doch das Recht zu? Und wenn der feststellt, dass du "keinen Hammer in die Hand nehmen" darfst und die tun es doch, würde ich die anzeigen wegen Körperverletzung oder wenigstens Nötigung dazu, denn das ist es dann!
Was ist eigentlich EEJ und wieso ist dein Briefkasten ist immer überwacht?
Rotkäppchen
30.01.2008, 14:37
Das ist ein ADS-Syndrom. Haben inzwischen schon die Mehrheit der Kinder und sehr viele Jugendliche. Habe ich auch. Ich bin aber schon 58, und das war in meiner Zeit eine Seltenheit und ist erst vor kurzer Zeit diagnostiziert worden. Irgendwie habe ich noch nie in diese Welt gepasst mit meinen ganzen Ansichten und Ideen.
Wenn du der Typ bist, der eine eigene Meinung hat, keine Informationen ohne zu denken hinnimmt, alles hinterfragt, dann passt du nicht ins Schema, du tanzt aus der Reihe. Du bekommst von der Gesellschaft immer eins drauf. Während du die Mehrheit der Menschen für oberflächlich und dumm siehst, sehen die dich als einen "Verschwörungsspinner", ein Querdenker und Eigenbrödler. Wird schon ein Kind in diese Ecke gestellt, wehrt es sich in der Regel durch "weghören", oder "nicht hinhören", denn du weisst ja ganz genau, wer hier nicht richtig denken kann und dumm ist. Dann endet es, dass du nur noch hörst was du willst und nicht richtig hinhörst, d.h., du bist schusselig. Das Gehirn koordiniert dann bestimmte Informationen nicht mehr, denn du wirst ja verrückt, wenn du auf alles hörst was die Menschen dir so sagen.
Dann hast du Schwierigkeiten in der Schule, weil du nur das lernst, was du willst, und du hast Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, weil du keine Anweisungen von oben befolgen kannst, wenn sie dir nicht passen. Zum Bund gehen? Stramm stehen? Nein, das ist nichts für mich. Ich akzeptiere keine Autoritäten. Das typische Beispiel dafür ist der Schulschwänzer, ein Massenphänomen der heutigen Zeit. Der passt in dieses Schulsystem und ins das Weltsystem nicht rein. Das jetzige System gehört zu vergangenen Zeiten.
Es ist sehr seltsam, dass das ADS-Syndrom, dass vor ca. 1980 nur sehr vereinzelt auftauchte, danach aber immer häufiger und heute ein Massenphänomen ist. Es ist auch kein Erziehungsproblem, denn die Erziehung war früher wir autoritärer als heute. Hier kommt ein ganz anderer Typ Mensch auf die Welt.
Mach dir nichts draus. Du weisst ganz genau was du kannst und willst. Der Neurologe findet sowieso nichts und wenn du Pech hast will er es noch mit Medikamente "heilen". Nicht du bist verkehrt. Der Rest der Menschen lebt oberflächlich, verkehrt und zurückgeblieben. Du wehrst dich innerlich nur dagegen.
Ja, es ist ein Drama. Unsere Menschheit ist aber dabei sich zu verändern. Die ersten habe es immer am schwersten.
Die ersten habe es immer am schwersten.
:dito:
Mein Kleinhirn ist schon seit meiner Geburt zu klein, festgestellt wurde das Ende der 1990er mittels MRT. MRT gibt es seit 1996. Damals war ich 20. Da ich aber noch drei Geschwister -1, 2 und 6 Jahre jünger- habe hätten meine Eltern schon viel früher etwas merken müssen, sie haben es aber lieber ignoriert und wohl nicht sehen wollen. BTW: Seit wann gibt es denn Ergo-therapie?
Jedenfalls versuche ich jetzt gerade, mich anwaltlich beraten zu lassen, inwieweit ich Schmerzensgeld oderso von meinen Eltern verlangen kann.
Is ja ne Frechheit: Jetzt will das Amtsgericht meinen aktuellen Alg2-Bescheid und die Kontoauszüge der letzten drei Monate damit sie mir einen Berechtigungsschein ausstellen! Reicht denen der Alg2-Bescheid nicht als Beleg dafür, dass ich bedürftig bin und kein Geld habe?
Und dann wollen sie noch Unterlagen zu der Sache, weswegen ich ne anwaltliche Beratung will. Hallo, Beratung! Erstens gibt es noch keine Unterlagen und zweitens geht die das doch nichts an!?
Das mein Briefkasten immer überwacht ist, bedeutet nur das er täglich geleert wird, ob ich nun anwesend bin, oder nicht - mir es also sch.... egal ist, ob ein kleiner SB darauf pocht, dass ich für ihn auf dem Postwege ständig (binnen 24 Stunden) verfügbar sein muß.
EEJ ist der 1 € Job (Moderne Zwangsarbeit in der angeblich demokratisch regierten Bundes Republik Deutschland).
Außerdem vermute ich eh schon, das der Aktendeckel meiner Stammakte schon mit nem großen gelben Q für Queroland geschmückt ist.
Bei uns bekommst den Beratungsschein mit ALG 2 Bescheid, aber davon mal ab, bei mir holt sich den der Anwalt - ich renne dafür nicht vorher aufs Amtsgericht.
Wenn das Jobcenter alle, die sich nicht alles gefallen lassen und auf ihr Recht bestehen als Querolanden bezeichnet steht das wohl bei vielen.
Und ist EEJ jetzt eine ABM-Maßnahme oder ne Krankheit?
Naja wenn Du mich so fragst, würde ich EEJ sogar als Geisteskrankheit eines Ex-Bundeskanzlers mit Kontakten in EX-KGB Kreise bezeichnen wollen.
Genauere Beschreibung findest hier ---> http://de.wikipedia.org/wiki/1-Euro-Job
achso, Ein-Euro-Job; sags doch gleich.
EEJ ist der 1 € Job (Moderne Zwangsarbeit in der angeblich demokratisch regierten Bundes Republik Deutschland).
Hab ich doch vorhin schon geschrieben, siehe Quoting.
oh, ja. Hab' ich dann überlesen, tschuldigung.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.