Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stiefvater im Antrag mit eintragen? U25
Hallo!
Da ich jetzt bald 25 werde muss ich selbst einen Antrag auf ALG2 stellen, zurzeit bin ich mit meiner Mutter und meinem Stiefvater in einer Bedarfsgemeinschaft, er bekommt ca. 1000€ ALG1 und kürzlich musste meine Mutter für mich einen Antrag auf ALG2 stellen da ich ja "noch" unter 25 bin!
Wenn ich aber jetzt 25 bin scheide ich ja aus der Bedarfsgemeinschaft aus, und muss selbst einen Antrag auf ALG2 stellen! Muss ich dann auch den Stiefvater im Antrag mit aufführen? oder nur die mutter? weil ich bin ja nicht mit meinem Stiefvater Verwand oder Verschwägert, und wird mir dann das ALG1 vom Stiefvater angerechnet oder nicht? meine Mutter bekommt eh nichts da sie ja mit meinem Stiefvater Verheiratet ist, und er mit den 1000€ ALG1 für sie aufkommen muss!
Sehe ich das richtig das ich dann 345€ + 1/3 für Unterkunft und Heizung bekomme?
Hallo ROOTS,
das kommt ganz drauf an... ne Haushaltsgemeinschaft besteht sowieso...
Wenn die beiden ne BG sind, sind sie mit dir ne HG!
Die 347€ + 1/3 der Miete gibts daher nur, wenn die richtlinien der HG hinkommen im Bezug aus das Einkommen.
Hm also muss ich ihn im Antrag unter Punkt III "Persönliche Verhältnisse der mit dem Antragsteller/der Antragstellerin in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden weiteren Personen"mit eintragen!
Wie ist denn da die Rechnungsformel? also ich denke das Amt rechnet dann so:
Stiefvater: ALG1 1000€
Mutter: nichts
Ich: ???
die Warmmiete beträgt 360€ : 3 = 120€
>1000€
- 311€ (für die Mutter)
- 120€ (Mietanteil Mutter)
- 311€ (für den Stiefvater)
- 120€ (Mietanteil Stiefvater)
-------
>138€ (die übrig bleiben!)
Für mich dann mein ALG2:
>345€
+120€ (mein Mietanteil)
------
>465€
-138€ (die mir vom Stiefvater angerechnet werden)
------
>327€ (die ich dann beim ALG2 ausbezahlt bekomme)
Liege ich da mit der Rechnung ungefähr richtig? oder spielen die 138€ vom Stiefvater dann keine rolle mehr?
StephanK
29.01.2008, 19:10
Hm also muss ich ihn im Antrag unter Punkt III "Persönliche Verhältnisse der mit dem Antragsteller/der Antragstellerin in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden weiteren Personen"mit eintragen!Nein, denn Du lebst dann mit gar niemandem in Bedarfsgemeinschaft, sondern bist Deine 1-Mann- oder 1-Frau-BG. (Haushaltsgemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_haushaltsgemeinschaft) ist gerade keine BG!)
Du musst aber das Zusatzblatt 7 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt7-Hilfebeduerftigkeit.pdf) ausfüllen und bei der Tabelle "Angaben zu den verwandten oder verschwägerten Personen..." das Kreuzchen jeweils an der richtigen Stelle machen, also klar machen, dass der Mann Deiner Mutter kein Elternteil ist.
Wie ist denn da die Rechnungsformel? also ich denke das Amt rechnet dann so:Nö, anders, und zwar eben, weil keine BG mehr besteht.
Bedarf ROOTS: € 347 + € 120 Anteil an Miete und Heizkosten = € 467
Dann wird berechnet, ob Deine Mutter oder ihr Mann so viel jeweils für sich haben, dass der Staat erwartet, dass sie etwas an Dich abgeben.
Wie wird das nun ausgerechnet?
Das ist ein wenig kompliziert, weil das SGB II dazu eigene Maßstäbe aufstellt. Die Formel dafür ergibt sich aus 1 Abs. 2 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv/BJNR262200004.html) und wird hier, um den Text lesbar zu halten, etwas vereinfacht dargestellt. Verglichen werden zwei Beträge:
Betrag 1: das Nettoeinkommen, wie es nach 11 Abs. 2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_2/__11.html) errechnet wird, ohne Kindergeld(zuschlag).
Betrag 2: dieser ist ein Freibetrag, der errechnet wird aus doppelter Regelleistung (also 690 €) plus anteilige Kosten für Wohnung und Heizung plus der Hälfte des Betrags 1. Nur wenn Betrag 1 höher als Betrag 2 ist, steht der Differenzbetrag zur Verfügung, um Verwandte in der Haushaltsgemeinschaft (=Dich) mit zu unterhalten.
Wenn Dir schon jetzt, unter BG-Bedingungen, vom stiefväterlichen Einkommen nur € 138.- auf Deinen Bedarf angerechnet werden, dann ist es äußerst wahrscheinlich, dass nach Deinem "altersbedingten Ausscheiden" :wink: aus der BG nix mehr angerechnet wird und Du die vollen € 467 bekommst.
OK Danke soweit hab ich es verstanden!
Aber was trage ich auf den Zusatzblatt 7 genau ein?
Bei Geldleistungen: ist ja klar bekomm ich keins von denen!
Bei Unterkunft: ??? wird mir ja dann nicht unentgeldlich zu verfügung gestellt (ich muss ja mein teil dazugeben) aber ich kann es auch nicht nachweisen da ich ja jetzt noch in ihrer Bedarfsgemeinschaft bin!
Bei Verpflegung: ??? Bekomm ich dann ja auch nicht mehr aber kann es auch nicht nachweisen wegen der jetzigen Bedarfsgemeinschaft!
Aber ich werde dann ja eh bei der Antragsabgabe noch ein Persöhnliches gespräch führen um das klar zu stellen!
StephanK
29.01.2008, 21:23
Bei Unterkunft: ??? wird mir ja dann nicht unentgeldlich zu verfügung gestellt (ich muss ja mein teil dazugeben) aber ich kann es auch nicht nachweisen da ich ja jetzt noch in ihrer Bedarfsgemeinschaft bin!Es wäre zweckmäßig, einen Untermietvertrag mit Deiner Mutter abzuschließen und als Pauschalmiete (also einschliießlich Heizkosten) den Betrag anzugeben, den Du derzeit beiträgst.
Bei Verpflegung: ??? Bekomm ich dann ja auch nicht mehr aber kann es auch nicht nachweisen wegen der jetzigen Bedarfsgemeinschaft!Das musst Du auch nicht nachweisen. Es werden da nur standardmäßig Dinge abgefragt, die oft vorkommen. Wenn es bei Dir/Euch nicht so ist und Du selbst für Dich kochst dann gibt es da nichts einzutragen.
Es wäre zweckmäßig, einen Untermietvertrag mit Deiner Mutter abzuschließen und als Pauschalmiete (also einschliießlich Heizkosten) den Betrag anzugeben, den Du derzeit beiträgst. Damit wird wohl nichts werden, da ich mir wenn ich 25 bin ne eigene Wohnung suchen muss, aber bis ich eine gefunden hab trozdem mein teil dazugeben soll.
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