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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Er: HartzIV, Sie: Azubi - was geht ?


koelnerjonge
22.06.2006, 02:01
Hallo! Unsere Situation in Kürze:

Ich (m,36) bin am 01.Juli 2005 arbeitslos geworden und empfange seitdem ALG I. Meine Mietwohnung musste ich deswegen aufgeben und zog Anfang Oktober 2005 in die WG meiner neuen Freundin (in der gleichen Stadt). Ich habe mich aber damals nicht umgemeldet, da ich dachte, es sei nur solange, bis ich eine kleine Mietwohnung für mich finden würde (alleine schon weil ich aus Rücksicht nicht direkt mit meiner neuen Partnerin zusammenziehen wollte)... Aber: Kein Job=keine Wohnung :sad: und so lebte ich sechs Monate in dieser WG. Jetzt sind wir Anfang Mai ausgezogen in eine kleine Wohnung, aber nur meine Freundin steht im Mietvertrag, da sie eine Lehre macht und regelmäßiges Einkommen vorweisen kann. Ich wohne also mit meiner Freundin in einer 32qm-Wohnung und bin IMMER NOCH in meiner alten Mietwohnung gemeldet! Der Nachsendeantrag ist sogar inzwischen ausgelaufen :cry:
Mein ALG I-Geld beträgt (da ich vor Entlassung krankheitsbedingt nur halbtags arbeiten konnte) nur ca. 660,- Euro. Ich muss bis Anfang Juli den HartzIV-Antrag stellen und habe nicht mal einen offiziellen Wohnsitz.
Meine Freundin kommt mit Azubi-Gehalt, Kindergeld und Nebenjob auf ca. 930,- Euro.

Jetzt die Fragen:

1- Was soll/was kann ich als Wohnsitz angeben (ohne von der Stadt einen auf den Deckel zu bekommen und ohne als obdachlos zu gelten)?
2- Wenn ich angebe, dass ich bei meiner Freundin wohne, wie sieht es da mit der Berechnung des ALG II aus, was bekomme ich raus ?
3- Was wird meiner Freundin angerechnet und vor allem: Hat sie Nachteile dadurch (ist mir eh schon peinlich, arbeitslos zu sein...)?
4- Liegt unser Gesamteinkommen ab Juli (HartzIV + 930,-) über dem, was wir gemeinsam haben dürfen ?
5- Bilden wir überhaupt schon eine Bedarfsgemeinschaft (wir sind jetzt 10 Monate zusammen, s.o.)?
6- Ist eine 32qm-Wohnung für 380,- Euro warm im Raum Köln ok, oder liegen wir damit über der Grenze?

Wie also soll ich in den nächsten Tagen am besten vorgehen ???

Danke im Voraus für die Antworten !!! :D :D :D

Gruß,
Der Kölner Jonge

StephanK
22.06.2006, 07:05
:welcome: Kölsche Jong,
zu 1.: die Sache mit dem Wohnsitz hast Du halt etwas zu non-chalant gehandhabt. Es kann durchaus sein, dass Dir eine Geldbuße blüht. Du hast wohl keine Alternative dazu, als Dich mit Deiner jetzigen tatsächlichen Wohnung zu melden.

zu 2.: nach einem Jahr des Zusammenwohnens wird es äußerst schwierig werden, nicht als Bedarfsgemeinschaft angesehen zu werden. Folge: Es wird eine gemeinsame Bedarfsrechnung angestellt (Bedarf zu zweit € 621.- + Miete) und das Einkommen Deiner Freundin abzüglich Freibeträgen auf diesen Bedarf angerechnet. Davon wird's dann aber nur die Hälfte (für Dich) = max. € 311.- geben; Ihr seit nämlich eine "unvollständige Bedarfsgemeinschaft", denn als Azubi ist sie nicht Alg II-berechtigt.
Beispiel: Ihr anzurechnendes Einkommen nehmen wir mal mit € 600.- an und dass die Wohnung mit € 380.- o.k. wäre. Das ergäbe einen Gesamtbedarf von € 1001.- abzüglich € 600.- anzurechnendes Einkommen = € 401.- ./. 2 = schlappe € 200.- für Dich.

zu 3.: Man kann nicht sagen, dass Deiner Freundin etwas angerechnet würde - Ihre Azubi-Vergütung wird auf Euren gemeinsamen Bedarf angerechnet; siehe 2. Weitergehende Nachteile hat sie dadurch nicht.

zu 4.: Kommt auf die Miete an; siehe zu 2.

zu 5.: Gegenfrage: Fühlt Ihr Euch füreinander verantwortlich, auch in wirtschaftlicher Hinsicht? Wenn ja, dann ja. Nach bisher noch geltendem Recht müsste das so klar und fest sein wie bei einem Ehepaar - auch wenn Ihr nicht verheiratet seit. Zukünftig wird es so sein, dass Ihr nach einem Jahr des Zusammenlebens ggf. beweisen müsst, dass Ihr füreinander keine Verantwortung übernehmt.

zu 6:: vermutlich leider nicht, weil der m²-Preis höher ist, als die örtlichen Vorschriften (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Koeln.pdf) vorsehen.