Juergen_EF
15.06.2005, 20:49
Hallo zusammen,
ich bin seid Januar 2001 Arbeitslos und wie viele hier seid 01.01.2005 ALGII-Empfänger.
Nach vielen Bemühungen meinerseits aus der Arbeitslosigkeit herrauszukommen habe ich mich Bundesweit orientiert und nun auch in Berlin eigentlich einen Mini-Job gefunden.
Beim Gang ins hiesige Jobcenter um mir ein Ticket zwecksvorstellungsgespräch zu holen hat man sich für mich gefreut und mir mitgeteilt das es keine Rolle spielen würde was für einen Job ich bekomme, sie würden mir den Umzug auch bezahlen.
OK, ich hatte 3 Vorstellungen in Berlin, zwei sind mangels erforderlicher Qualifizierungsnachweisen gescheitert und ein dritter war nur ein Mini-Job (400€) also dort hin und Zuschlag erhalten. Arbeitsantritt 01.07.2005. *jubel&freude waren groß endlich Arbeit zu haben*
Zurück in Erfurt das Amt angerufen Termin geben lassen für den nächsten Tag und dann die ernüchterung.
Sie können den Job annehmen aber wir bezahlen keinen Umzug da es sich bei dem Job um einen Mini-Job handelt sie müssten wenigstens einen Middi-Job haben der Sozialversichert ist.
OK, ich meinen Arbeitgeber angerufen ob man auch einen Middi-Job daraus machen kann. Man konnte aber mehr geht nicht.
Nun muss ich morgen wieder zum Amt, nachdem inzwischen der Arbeitsvertrag einging und auch der Mietsvertrag für eine neue (nicht renovierte ) Wohnung vorliegt.
Ich hoffe das mir keine weiteren Steine und Knüppel zwischen die Beine geschleudert werden und man nun alles bewilligt.
Doch das ist nicht alles.
Seid ca. 2. Jahren lebe ich hier in EF in einer WG, also 2 getrennte unabhängige Bedarfsgemeinschaften (BG).
Meine Mitbewohnerin wäre die jetzige wohnung zu groß und sie möchte mitkommen. Warum auch nicht, wir sind uns recht nah gekommen und möchten in Berlin dann eine BG sein.
Dass das Amt ihr nichts für den Umzug zahlt ist mir / uns klar aber darf das Amt bereits jetzt von ihr Verlangen die Leistungen per 01.07.2005 einzustellen?
Wie ist das mit dem Übergang von einer Stadt zur anderen?
Man muss doch Geld haben um die Miete für die neue Wohnung bezahlen zu können?
Mietkaution will das Amt auch nicht übernehmen, da ich ja nicht umziehen müsste.
Der Umzug kostet beim billigsten Unternehmen 1800€
Wenn ich hier wohnen bleiben würde hätte ich deutlich mehrausgaben die das Amt aber auch nicht zahlen will.
Wie soll man dann überhaupt noch seinen Willen zum Arbeiten bekunden?
Worauf habe ich alles Anspruch?
Kostenübernahme für Umzug?
Renovierungskosten?
Mietkaution?
Übergangsgeld?
ich bin seid Januar 2001 Arbeitslos und wie viele hier seid 01.01.2005 ALGII-Empfänger.
Nach vielen Bemühungen meinerseits aus der Arbeitslosigkeit herrauszukommen habe ich mich Bundesweit orientiert und nun auch in Berlin eigentlich einen Mini-Job gefunden.
Beim Gang ins hiesige Jobcenter um mir ein Ticket zwecksvorstellungsgespräch zu holen hat man sich für mich gefreut und mir mitgeteilt das es keine Rolle spielen würde was für einen Job ich bekomme, sie würden mir den Umzug auch bezahlen.
OK, ich hatte 3 Vorstellungen in Berlin, zwei sind mangels erforderlicher Qualifizierungsnachweisen gescheitert und ein dritter war nur ein Mini-Job (400€) also dort hin und Zuschlag erhalten. Arbeitsantritt 01.07.2005. *jubel&freude waren groß endlich Arbeit zu haben*
Zurück in Erfurt das Amt angerufen Termin geben lassen für den nächsten Tag und dann die ernüchterung.
Sie können den Job annehmen aber wir bezahlen keinen Umzug da es sich bei dem Job um einen Mini-Job handelt sie müssten wenigstens einen Middi-Job haben der Sozialversichert ist.
OK, ich meinen Arbeitgeber angerufen ob man auch einen Middi-Job daraus machen kann. Man konnte aber mehr geht nicht.
Nun muss ich morgen wieder zum Amt, nachdem inzwischen der Arbeitsvertrag einging und auch der Mietsvertrag für eine neue (nicht renovierte ) Wohnung vorliegt.
Ich hoffe das mir keine weiteren Steine und Knüppel zwischen die Beine geschleudert werden und man nun alles bewilligt.
Doch das ist nicht alles.
Seid ca. 2. Jahren lebe ich hier in EF in einer WG, also 2 getrennte unabhängige Bedarfsgemeinschaften (BG).
Meine Mitbewohnerin wäre die jetzige wohnung zu groß und sie möchte mitkommen. Warum auch nicht, wir sind uns recht nah gekommen und möchten in Berlin dann eine BG sein.
Dass das Amt ihr nichts für den Umzug zahlt ist mir / uns klar aber darf das Amt bereits jetzt von ihr Verlangen die Leistungen per 01.07.2005 einzustellen?
Wie ist das mit dem Übergang von einer Stadt zur anderen?
Man muss doch Geld haben um die Miete für die neue Wohnung bezahlen zu können?
Mietkaution will das Amt auch nicht übernehmen, da ich ja nicht umziehen müsste.
Der Umzug kostet beim billigsten Unternehmen 1800€
Wenn ich hier wohnen bleiben würde hätte ich deutlich mehrausgaben die das Amt aber auch nicht zahlen will.
Wie soll man dann überhaupt noch seinen Willen zum Arbeiten bekunden?
Worauf habe ich alles Anspruch?
Kostenübernahme für Umzug?
Renovierungskosten?
Mietkaution?
Übergangsgeld?