Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 nach 9 oder 12Monaten?
TumadieMoerchen
29.01.2008, 15:23
Hallo,
Kurze Frage. Wielange muss eine Beschäftigung erfolgt sein um erneut Anspruch auf ALG1 zu haben? 9 oder 12 Monate?
Im konkreten Fall war der junge Mann 2006-2007 7Monate Arbeitslos, anschliessend 10Monate beschäftigt. Nun sagt das Arbeitsamt " Keine Leistung"? Ist das richtig?
DuG M aus L.
Hallo TumadieMoerchen,
mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate muss man gearbeitet haben. Wobei die 12 Monate nicht an einem Stück sein müssen.
TumadieMoerchen
29.01.2008, 17:36
Hallo TumadieMoerchen,
mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate muss man gearbeitet haben. Wobei die 12 Monate nicht an einem Stück sein müssen.
Danke für die Antwort. Zählt die Zeit der Ausbildung zu dieser Zeit auch als Arbeit?
Gruss
StephanK
29.01.2008, 17:54
Wenn Du während der Ausbildung versicherungspflichtig warst: ja.
Das war jedenfalls dann der Fall, wenn es eine gewerbliche Berufsausbildung ("Lehre") war.
TumadieMoerchen
29.01.2008, 20:34
Wenn Du während der Ausbildung versicherungspflichtig warst: ja.
Das war jedenfalls dann der Fall, wenn es eine gewerbliche Berufsausbildung ("Lehre") war.
Also er hatte einen ganz normalen Ausbildungsvertrag mit etwa 670Euro Brutto. Nach Abzügen Sozialabgaben blieben ihm so etwa 500-520 Euro Netto. Also müsste diese Zeit (12Monate) auch angerechnet werden richtig?
Er hat also 12Monate Ausbildung gemacht, war dann 7Monate arbeitslos gemeldet und hat dann 10Monate wieder gearbeitet. Das sollte doch für ALG1 noch reichen oder?
DuG
StephanK
29.01.2008, 20:55
Also müsste diese Zeit (12Monate) auch angerechnet werden richtig?Richtig.
Er (...) war dann 7Monate arbeitslos gemeldet und hat dann 10Monate wieder gearbeitet.Nur arbeitslos gemeldet oder hat er auch Alg bezogen? Wenn er Alg bezogen hat, dann ist der alte Anspruch aus der Azubi-Zeit wahrscheinlich (zumindest weitgehend) aufgebraucht. Durch das neue (letzte) Arbeitsverhältnis hat er keinen neuen Anspruch erworben, weil zehn Monate dafür zu kurz sind. Siehe auch hier bei Hilfe/FAQ. (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_alg_i_grundvoraussetzungen)
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