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Forumadmin
28.11.2006, 16:34
Hartz IV: Noch immer kämpfen Arbeitslose um die Eigenheimzulage
28.11.2006

Die zum 1. Januar 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage beschäftigt auch fast ein Jahr danach noch Sozialgerichte,
wenn es um die Anrechnung der Zulage bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II geht.

Zwar hat der Gesetzgeber mittlerweile geregelt, dass die Eigenheimzulage grundsätzlich nicht als Einkommen gewertet werden darf.

Dennoch gibt es Arbeitsagenturen, die - basierend auf dem alten Gesetzestext
- seinerzeit der Meinung waren, dass die staatliche Zulage "nicht zweckbestimmt" ausgezahlt wurde
und deswegen zum frei verfügbaren und damit anzurechnenden Einkommen zählte.

Das Sozialgericht Reutlingen wies daraufhin, dass die Zahlung bereits "zweckgebunden war" (und hier tatsächlich auch so verwendet wurde),
obwohl das so noch nicht im Gesetzestext stand.
(AZ: S 6 AS 1929/05)