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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhalt von getrennt lebendem Freund an die Kinder)


desdemona
29.01.2008, 18:50
Hallo!

Eine Frage:

Ich lebe nicht mit meinem Freund zusammen, habe allerdings 2 Kinder mit ihm, mitlerweile 3Jahre und 3 Monate.
Wir erziehen die Kinder gemeinsam, d.h. der Vater betreut die Kinder im Schnitt zu 50 Prozent.
Bisher lief es immer so, daß ich zum Unterhaltskasse geschickt wurde, die mir bescheinigen mussten, daß keinerlei Anspruch besteht.
Nun geht das ganze einen anderen Weg und die Arbeitsagentur selbst bearbeitet den Vorgang.
Mein Freund hat also sein Einkommen offengelegt und soll nun ab sofort und rückwirkend 3 Monate monatlich 1200 Euro Unterhalt an die Kinder zahlen.
Wieviel Sinn macht es Widerspruch einzulegen? Was ist mit der geteilten Betreuung?
Wieso so viel? Damit würde doch mein kompletter Anspruch entfallen, oder?
(Ich bekomme zur Zeit ca. 1300 Euro Alg ll)

Wie gehe ich weiter vor?

Liebe Grüße...Desdemona

StephanK
29.01.2008, 19:25
Mein Freund hat also sein Einkommen offengelegt und soll nun ab sofort und rückwirkend 3 Monate monatlich 1200 Euro Unterhalt an die Kinder zahlen.
Wieviel Sinn macht es Widerspruch einzulegen? Was ist mit der geteilten Betreuung?Ich denke schon, dass sein "praktischer" Anteil am Unterhalt, den er durch die Teilzeit-Betreuung erbringt, berücksichtigt werden muss.
Diese Frage richtet sich jedoch allein nach dem Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Deswegen ist auch kein Widerspruch möglich, sondern er sollte sich sachkundig machen und ggf. den Forderungen der ARGE schlicht widersprechen. Es ist dann an der ARGE, zu überlegen, ob sie ihn verklagt oder nicht. Wenn ja, sollte er sich fachkundig beraten lassen.

Wieso so viel? Damit würde doch mein kompletter Anspruch entfallen, oder?
(Ich bekomme zur Zeit ca. 1300 Euro Alg ll)So viel, weil die Unterhaltsansprüche von Kindern gegen ihre Eltern wesentlich höhere Beträge ausmachen als das was Kinder vom Staat als Sozialgeld beanspruchen können. Allerdings kann die ARGE auch nur so viel vom Vater verlangen wie sie selbst an die Kinder zahlt, nicht mehr. Deswegen erscheint mir ein Betrag von € 1200 monatlich auch äußerst fragwürdig, den pro Monat und Kind zahlt die ARGE € 208 Sozialgeld und vielleicht (geschätzt) € 100 Miete und Heizkosten, also € 308 und zusammen € 936, aber keine € 1200.
Es ist aber Sache des Vaters, sich gegen die Ansprüche der ARGE zu verteidigen und er sollte das gegenüber der ARGE auch konsequent nur für sich selbst tun, während Du Dich gegenüber der ARGE klug zurückhalten solltest.

desdemona
29.01.2008, 20:10
Vielen Dank, also muss er keinerlei Fristen einhalten(wie beim Widerspruch)sondern kann sich sachkundig beraten lassen und gegen den Beschluss argumentieren?!
Daß er das machen muss ist klar, aber ich kann das Thema nicht ganz abgeben, sonst habe ich schlaflose Nächte;-)

Welche Stellen könnten mir weiterhelfen bzw. wo können wir uns weiter sachkundig machen?

LG ...Desdemona

StephanK
29.01.2008, 20:23
Vielen Dank, also muss er keinerlei Fristen einhalten(wie beim Widerspruch)sondern kann sich sachkundig beraten lassen und gegen den Beschluss argumentieren?!Ja.

Welche Stellen könnten mir weiterhelfen bzw. wo können wir uns weiter sachkundig machen?Für "erste Hilfe" und Tipps ist wahrscheinlich eines der vielen Internet-Foren zum Familienrecht / Unterhaltsrecht der richtige Einstieg, die Du über Suchmaschinen findest.
Versteh mich bitte nicht falsch: ich will Dich nicht von diesem Forum hier "fernhalten", aber Alg II ist sozusagen nur der Aufhänger und die Regeln, nach denen das läuft, sind fast ausschließlich die des Familienrechts und damit doch außerhalb unseres Themenbereiches.

Notfalls sollte ein/e Anwalt/Anwältin in Anspruch genommen werden, vorzugsweise jemand mit Fachanwalts-Qualifikation "Familienrecht".

desdemona
29.01.2008, 20:31
Okay...ich danke Dir, dann werde ich morgen mal googeln und auf die Suche nach einem Anwalt begeben.

Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend!

Lg