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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildungsgutschein


DrPlague
30.01.2008, 01:06
Also ich habe folgendes Problem:

Ich erhielt einen Bindungsgutschein für eine Umschulung ( noch gültig bis 24.4.08 )
Ich habe auch schon einen Bildungträger für diese Umschulung gefunden doch nun da meine Lebengefährtin Harz IV beantragen musste werde auch ich nach angaben der ARGE auch auf HarzIV eingestuft.
Daraus ergibt sich das cih nun nciht merh von der Agentur betreut werde siondern vom Job Center .
Mir wurde mitgeteilt das ich "normalerweise" den Bildunggutschein nicht verliere nur bin ich da durch die Leute von da sehr verunsichert.
Ich habe hier auch bisher Herrausfinden können das ein erhaltener Bildungsgutschein nciht so einfach wieder weggenommen werden kann. ( hoffe das ich auch wirklich so )

Man will auch mich zwingen zu einen Bestimmten Bildungsträger zu gehen, wo ich allerdings weiss das dieser nicht über eine gute Bildungqualität verfügt ( Ausrüstung zum Umschulung) , der von mir gewählte Bildungträger hat da in meinen Augen nun wirklich die Bessere möglichkeit mich umzuschulen mit einer doch Modernen Ausstatung ( umschulung geht zum Elektroniker der Automatisierungstechnik).
Wer weiss das in der Elektronik muss man ja auch den doch Aktellen Stand sein wennes um die Ausbildung geht.

Darf man mir überhaupt vorschreiben wohin ich zu gehen habe ??

Nebenbei erwähnt ist der Bildungsgutschein so ausgestellt worden das er nur zu den von mir gewählten Träger passt und nciht zu dem von der Arge "erwünschten"....ich vermute mal mann will hier es so nur in den Kosten einschränken.

Ich habe schon mit dem Bildungträger Telefoniert und die wollen sich auch darum kümmern doch ich will mehr Informationen sammeln nciht das man noch versucht mein Unwissen auszunutzen.
Ich habe nämlich nciht vor den Gutschein einfach so zurück zu geben.

vllt. kann ja einer hier mal mich dazu "schlau " machen *g*

Danke schonmal im Voraus

StephanK
30.01.2008, 08:43
Hallo Du mit dem ansteckenden Namen ;-)Ich habe hier auch bisher Herrausfinden können das ein erhaltener Bildungsgutschein nciht so einfach wieder weggenommen werden kann. ( hoffe das ich auch wirklich so )Das ist so, keine Sorge.

Darf man mir überhaupt vorschreiben wohin ich zu gehen habe ??Nein. Als man vor ein paar Jahren die Bildungsgutscheine eingeführt hat war es ja gerade der Zweck, den Arbeitslosen eine Auswahlmöglichkeit zu eröffnen.

Nebenbei erwähnt ist der Bildungsgutschein so ausgestellt worden das er nur zu den von mir gewählten Träger passt und nciht zu dem von der Arge "erwünschten"....Oft ist es umgekehrt. Wo ist also Dein Problem?

DrPlague
30.01.2008, 13:32
Naja mein problem ist ja diese Organiosierte verunsicherung bei der Arge.
Und unwissenheit ist ja immer etwas was die gerne ausnutzen.

Da sich der Bildungsträger wo ich meine Umschulung machen will ( werde) sich auch darum kümmert das alles klappt bin ich ja schon ein wenig beruhigt.

Leider konnte ich ja nichts finden was zu meiner Sache iminternet passt.
Hier in diesem Forum gibt es sehr viele Informationen die mir helfen....suchen hilft ja auch immer *g*.

Ich werde mich auch melden wenn ich dann mal genaues habe ...bzw. wenn ich eindutig weiss das es klappt damit ander auch von diesen Infos nutzen haben.

Ich mache auch wenn es niemanden stört einen link auf meienr webseite zu diesen Forum, es gibt ja genügend "leidensgenossen" die hier in Wilhelmshaven von der Arge falsch informiert werden.


PS: Der name ist aus einer Dummen Idee für das OnlineSpielen geboren.....mann muss ja auffallen *g*

StephanK
30.01.2008, 18:26
Naja mein problem ist ja diese Organiosierte verunsicherung bei der Arge.Ja, ihre Beratungspflicht erfüllen viele ARGEn leider mehr schlecht als recht...

Da sich der Bildungsträger wo ich meine Umschulung machen will ( werde) sich auch darum kümmert das alles klappt bin ich ja schon ein wenig beruhigt.Na gut!

Ich mache auch wenn es niemanden stört einen link auf meienr webseite zu diesen Forum, es gibt ja genügend "leidensgenossen" die hier in Wilhelmshaven von der Arge falsch informiert werden.Bin ja nicht der webmaster hier und kann nur meine eigene Meinung äußern. Die lautet: gerne, nur zu!

DrPlague
15.02.2008, 00:45
Leider geht es weiter.....

Heute musste ich leider erfahren das der Bildungsträger momentan die Umschulung nciht starten kann wegen zu wenig teilnehmer....fruhestens in 6 monaten.

Ich weiss man kann einen Bildungsgutschein verlängern n der Gültigkeitsdauer, nur meine Frage dazu ist nun in wie Fern hat jemand damit schon Erfahrungen......

Man versucht auch derzeit mir den Bildungsgutschein wieder weg zu nehmen weil ich ja ein Aufstocker bin und das Jobcenter ( trotz das ich noch bis november anspruch auf ALG I habe ) nun zuständig sei.
Im grunde weiss man es aber nicht genau mit der zuständigkeit.

Wegen der Sache habe uich auch mal ne Beschwerde per email nach der BA geschickt und schaue mal was da mal bei rauskommt

1. Ist es Rechtens sowas zu versuchen ( meines wissens ja nicht ) ??
2. Da der Bildungsträger definitiv in 6 monaten eine Umschulung startet geht es mit der Verlängerung auch über einen solchen Zeitraum ???

StUffz
15.02.2008, 08:59
Schau dir dazu noch das Sozialgesetzbuch III an. Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach §§77 SGB III.

Übrigens: Mir wurde gerade eben von der ArGe erzählt, dass eine Weiterbildungsmaßnahme nicht bezahlt wird. :sensationell: Nur die Bundesagentur für Arbeit sei zuständig.

Hartzbeat
15.02.2008, 14:41
Hall:) DrPlague,
Ich weiss man kann einen Bildungsgutschein verlängern n der Gültigkeitsdauer, nur meine Frage dazu ist nun in wie Fern hat jemand damit schon Erfahrungen...

Aus eigener Erfahrung: Nachdem (wegen Suche eines geeigneten Bildungssträgers und anschließender Krankheit, während der ich den vorgesehenen Kurs nicht antreten konnte), mein Bildungsgutschein (nur 3 Monate gültig) abgelaufen war, war mein Sachbearbeiter bereit, mir einen weiteren für die nächst beginnende Maßnahme auszustellen. Der Gutschein selbst wird deshalb nicht im eigentlichen Sinne "verlängert", sondern mit neuem Zeitraum (nochmals 3 Monate) ausgestellt, wenn es gewünscht wird.

Gruß von
Hartzbeat