DrPlague
30.01.2008, 01:06
Also ich habe folgendes Problem:
Ich erhielt einen Bindungsgutschein für eine Umschulung ( noch gültig bis 24.4.08 )
Ich habe auch schon einen Bildungträger für diese Umschulung gefunden doch nun da meine Lebengefährtin Harz IV beantragen musste werde auch ich nach angaben der ARGE auch auf HarzIV eingestuft.
Daraus ergibt sich das cih nun nciht merh von der Agentur betreut werde siondern vom Job Center .
Mir wurde mitgeteilt das ich "normalerweise" den Bildunggutschein nicht verliere nur bin ich da durch die Leute von da sehr verunsichert.
Ich habe hier auch bisher Herrausfinden können das ein erhaltener Bildungsgutschein nciht so einfach wieder weggenommen werden kann. ( hoffe das ich auch wirklich so )
Man will auch mich zwingen zu einen Bestimmten Bildungsträger zu gehen, wo ich allerdings weiss das dieser nicht über eine gute Bildungqualität verfügt ( Ausrüstung zum Umschulung) , der von mir gewählte Bildungträger hat da in meinen Augen nun wirklich die Bessere möglichkeit mich umzuschulen mit einer doch Modernen Ausstatung ( umschulung geht zum Elektroniker der Automatisierungstechnik).
Wer weiss das in der Elektronik muss man ja auch den doch Aktellen Stand sein wennes um die Ausbildung geht.
Darf man mir überhaupt vorschreiben wohin ich zu gehen habe ??
Nebenbei erwähnt ist der Bildungsgutschein so ausgestellt worden das er nur zu den von mir gewählten Träger passt und nciht zu dem von der Arge "erwünschten"....ich vermute mal mann will hier es so nur in den Kosten einschränken.
Ich habe schon mit dem Bildungträger Telefoniert und die wollen sich auch darum kümmern doch ich will mehr Informationen sammeln nciht das man noch versucht mein Unwissen auszunutzen.
Ich habe nämlich nciht vor den Gutschein einfach so zurück zu geben.
vllt. kann ja einer hier mal mich dazu "schlau " machen *g*
Danke schonmal im Voraus
Ich erhielt einen Bindungsgutschein für eine Umschulung ( noch gültig bis 24.4.08 )
Ich habe auch schon einen Bildungträger für diese Umschulung gefunden doch nun da meine Lebengefährtin Harz IV beantragen musste werde auch ich nach angaben der ARGE auch auf HarzIV eingestuft.
Daraus ergibt sich das cih nun nciht merh von der Agentur betreut werde siondern vom Job Center .
Mir wurde mitgeteilt das ich "normalerweise" den Bildunggutschein nicht verliere nur bin ich da durch die Leute von da sehr verunsichert.
Ich habe hier auch bisher Herrausfinden können das ein erhaltener Bildungsgutschein nciht so einfach wieder weggenommen werden kann. ( hoffe das ich auch wirklich so )
Man will auch mich zwingen zu einen Bestimmten Bildungsträger zu gehen, wo ich allerdings weiss das dieser nicht über eine gute Bildungqualität verfügt ( Ausrüstung zum Umschulung) , der von mir gewählte Bildungträger hat da in meinen Augen nun wirklich die Bessere möglichkeit mich umzuschulen mit einer doch Modernen Ausstatung ( umschulung geht zum Elektroniker der Automatisierungstechnik).
Wer weiss das in der Elektronik muss man ja auch den doch Aktellen Stand sein wennes um die Ausbildung geht.
Darf man mir überhaupt vorschreiben wohin ich zu gehen habe ??
Nebenbei erwähnt ist der Bildungsgutschein so ausgestellt worden das er nur zu den von mir gewählten Träger passt und nciht zu dem von der Arge "erwünschten"....ich vermute mal mann will hier es so nur in den Kosten einschränken.
Ich habe schon mit dem Bildungträger Telefoniert und die wollen sich auch darum kümmern doch ich will mehr Informationen sammeln nciht das man noch versucht mein Unwissen auszunutzen.
Ich habe nämlich nciht vor den Gutschein einfach so zurück zu geben.
vllt. kann ja einer hier mal mich dazu "schlau " machen *g*
Danke schonmal im Voraus