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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung der Abfindung


karlsruhe
22.06.2006, 10:56
Hallo ,

weiß einer von euch, ab welcher Höhe eine Abfindung auf das ALG I angerechnet wird?
Normalerweise kann doch auch nur die Nettoabfindung angerechnet
werden, denn der Staat kassiert ja auch fast 1/3 der Abfindung.


Viele Grüße
Karlsruhe

Seebarsch
22.06.2006, 18:10
Die Abfindung wird nur dann auf das Alg 1 angerechnet, wenn die vertraglich vereinbarte oder tariflich festgelegte Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Das ist unabhängig von der Höhe der Abfindung.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Verkürzung der Kündigungsfrist mit der Zahlung einer Abfindung nichts anderes ist, als der Ersatz für das entgangene Arbeitsentgelt in dieser Zeit.

Wenn die Abfindung angerechnet wird, wird auch die Bruttoabfindung berücksichtigt.
Hier wird jedoch nicht die volle Höhe herangezogen, sondern nur prozentuale Anteile, die vom Lebensalter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen.
8) :P 8)

karlsruhe
23.06.2006, 06:41
Hallo Seebarsch,

vielen Dank erstmal für die Antwort, die mich jetzt natürlich noch mehr
verwirrt. Diese Info hab ich auch gelesen gehabt und gestern war ich
bei meinem Berater (noch bin ich nur arbeitssuchend gemeldet) und als
ich sie bzgl. der Abfindung fragte, meinte sie, die würde angerechnet werden.

Ich hatte eine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist von 6 Monaten zum
Halbjahresende und die wurde auch eingehalten. Ich wurde am 1.6.06
zum 31.12.06 gekündigt.

Somit dürfte doch die Abfindung nicht angerechnet werden.
Außerdem ist es ja schon ein Hammer, die Bruttoabfindung zu nehmen,
wenn der Staat ja schon ca. 1/3 davon kassiert. Da legste ja fast drauf.

Gruß Karlsruhe

Seebarsch
25.06.2006, 18:34
Hallo,
die Arbeitsvermittler sind in der Regel nicht die Leuchten des Leistungsrechtes ! Müssen sie aber auch nicht sein, sondern sollten Auskünfte zu leistungsrechtlichen Sachen den Fachleuten überlassen.
Kündigungsfrist eingehalten = keine Anrechnung der Abfindung !
8) :P 8)

karlsruhe
28.06.2006, 06:53
Hallo, :D

die freudige Mitteilung vom Arbeitsamt: Keine Ahnrechnung der Abfindung.

Ich hoffe, sie erinnern sich auch an die Aussage, wenn es dann soweit
ist.

Viele Grüße aus dem sehr schwülen Karlsruhe.

Karlsruhe

Seebarsch
28.06.2006, 19:01
Na toll !
:engel: :lol: :engel: