alles_klar?!
22.06.2006, 11:22
Hallo,
nach 4 monaten habe ich nun gestern meine ablehnung von der arge bekommen. bei mir geht es um die vielzitierte eheaehnliche gemeinschaft!
die wollten zum schluss alle unterlagen meiner partnerin einsehen, was ich natuerlich nicht wollte. nun habe ich hier mein versagungsbescheid wegen fehlender mitwirkung!
habe beim sozialgericht auch schon einen eilantrag deswegen gestellt.
da ja ab august alles schlimmer werden soll fuer partner die zusammen leben, wuerde ich gern ausziehen!
habe mir auch schon ein wohnungsangebot eingeholt. die whg liegt zufaellig im gleich haus ;)
nun meine frage :
ich brauche ja die zustimmung der arge. soll ich nun mit dem mietangebot dort hinspazieren und gleich nen neuen antrag stellen, obwohl ich gegen den alten widerspruch einlegen werde?
weiß im moment nicht was ich tun soll ... die wohnung wird ab 1.8. frei.
ich hoffe ihr versteht mein anliegen?!
noch ne frage hinterher : wenn ich vor dem sozialgericht doch verlieren sollte und ich die erforderlichen unterlagen doch einreichen muss um etwas zu bekommen ... muessen die dann komplett ab antragsstellung bezahlen oder hat sich da was durch meine nicht mitwirkung veraendert?
und nochwas ( wie unverschaemt) : kann mir jemand sagen was eine whg maximal kosten darf? also die kdu?
ich danke fuer eure zeit und hoffe auf antworten.
ps. werde den thread erst wieder am so. lesen koennen!
mfg,
alles_klar?!
nach 4 monaten habe ich nun gestern meine ablehnung von der arge bekommen. bei mir geht es um die vielzitierte eheaehnliche gemeinschaft!
die wollten zum schluss alle unterlagen meiner partnerin einsehen, was ich natuerlich nicht wollte. nun habe ich hier mein versagungsbescheid wegen fehlender mitwirkung!
habe beim sozialgericht auch schon einen eilantrag deswegen gestellt.
da ja ab august alles schlimmer werden soll fuer partner die zusammen leben, wuerde ich gern ausziehen!
habe mir auch schon ein wohnungsangebot eingeholt. die whg liegt zufaellig im gleich haus ;)
nun meine frage :
ich brauche ja die zustimmung der arge. soll ich nun mit dem mietangebot dort hinspazieren und gleich nen neuen antrag stellen, obwohl ich gegen den alten widerspruch einlegen werde?
weiß im moment nicht was ich tun soll ... die wohnung wird ab 1.8. frei.
ich hoffe ihr versteht mein anliegen?!
noch ne frage hinterher : wenn ich vor dem sozialgericht doch verlieren sollte und ich die erforderlichen unterlagen doch einreichen muss um etwas zu bekommen ... muessen die dann komplett ab antragsstellung bezahlen oder hat sich da was durch meine nicht mitwirkung veraendert?
und nochwas ( wie unverschaemt) : kann mir jemand sagen was eine whg maximal kosten darf? also die kdu?
ich danke fuer eure zeit und hoffe auf antworten.
ps. werde den thread erst wieder am so. lesen koennen!
mfg,
alles_klar?!