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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung ... neuen Antrag stellen?


alles_klar?!
22.06.2006, 11:22
Hallo,

nach 4 monaten habe ich nun gestern meine ablehnung von der arge bekommen. bei mir geht es um die vielzitierte eheaehnliche gemeinschaft!
die wollten zum schluss alle unterlagen meiner partnerin einsehen, was ich natuerlich nicht wollte. nun habe ich hier mein versagungsbescheid wegen fehlender mitwirkung!
habe beim sozialgericht auch schon einen eilantrag deswegen gestellt.

da ja ab august alles schlimmer werden soll fuer partner die zusammen leben, wuerde ich gern ausziehen!
habe mir auch schon ein wohnungsangebot eingeholt. die whg liegt zufaellig im gleich haus ;)

nun meine frage :

ich brauche ja die zustimmung der arge. soll ich nun mit dem mietangebot dort hinspazieren und gleich nen neuen antrag stellen, obwohl ich gegen den alten widerspruch einlegen werde?

weiß im moment nicht was ich tun soll ... die wohnung wird ab 1.8. frei.

ich hoffe ihr versteht mein anliegen?!



noch ne frage hinterher : wenn ich vor dem sozialgericht doch verlieren sollte und ich die erforderlichen unterlagen doch einreichen muss um etwas zu bekommen ... muessen die dann komplett ab antragsstellung bezahlen oder hat sich da was durch meine nicht mitwirkung veraendert?

und nochwas ( wie unverschaemt) : kann mir jemand sagen was eine whg maximal kosten darf? also die kdu?


ich danke fuer eure zeit und hoffe auf antworten.

ps. werde den thread erst wieder am so. lesen koennen!

mfg,
alles_klar?!

StephanK
22.06.2006, 12:11
Wenn ich es richtig verstehe, bekommst Du derzeit kein Alg II bzw. bist beim Versuch, es zu erstreiten.

Diese Lage ist etwas delikat.
Einerseits ließe sich sagen: So lange Dein Anspruch auf Alg II nicht feststeht, unterliegst Du auch nicht den Beschränkungen des SGB II, sprich: Du musst nicht vor dem Umzug die Zustimmung der ARGE zur Anmietung der neuen Wohnung einholen.
Andererseits ließe sich sagen: Wenn mit einiger Verspätung das Sozialgericht Dir einen Anspruch zuspricht, wird die ARGE vermutlich einwenden, Du habest während des Alg II-Bezuges ohne ihre vorherige Zustimmung eine neue Wohnung angemietet.

Ich unterstelle mal, dass Du nicht so viel Mobiliar hast, dass ein Umzug innerhalb des Hauses nennenswerte Umzugskosten verursachen würde, auf deren Erstattung durch die ARGE Du angewiesen wärest, also dass Du das selbst managen könntest.
Wenn die Wohnung im Rahmen der "Angemessenheit" für einen 1-Personen-Haushalt liegt (solltest Du genau abklären!) und wenn Du mindestens 25 Jahre zählst kann Dir auch bei einem nicht vorher erlaubten Umzug niemand an die Karre fahren; falls Du jünger bist, dann nicht, wenn Du am 17. Februar nicht mehr im elterlichen Haushalt gelebt hast.
Allerdings müsstest Du eine evtl. fällige Kaution selbst tragen; die ARGE übernimmt sie nur, wenn der Umzug mit ihrer Zustimmung stattfindet.

Wenn Du den Vertrag jetzt schon unterschreiben kannst: schlag zu!

alles_klar?!
26.06.2006, 15:15
hallo,

danke ersteinmal fuer deine hilfe ...

hmm ist natuerlich nen guter gedanke, die wohnung einfach zu mieten ... aber ich weiß das die wohnung ca 50 euro ueber dem liegt, was die arge bezahlen wuerde ... die wohnung kostet insgesamt 350 euro .. ausserdem wuesste ich nicht, wie ich im moment die erste miete zahlen sollte da ich seit 4 monaten ohne einkommen lebe. wie sieht es denn im algemeinen damit aus diese 50 euro selbst zu zahlen? stellen die sich da quer?

es ist alles so verdammt verzwickt ..

ich koennte die wohnung einfach mieten und dann nen neuen antrag stellen, auch wenn mein widerspruch noch laeuft oder?


mfg


btw. bin unter 25 aber lebe seit fast 2 jahren nicht mehr bei meinen eltern!