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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug im Erziehungsurlaub in ein anderes Bundesland


Little_Angel79
31.01.2008, 10:01
hallo liebe leute,
hoffe mir kann hier jemand helfen. der zeit bin ich noch im mutterschutz und angehend im erziehungsurlaub für zwei jahre. wohne seit neun jahren jetz in berlin und möchte wieder zurück in meine heimat nach bayern. in wieweit kann mir das arbeitsamt vorschreiben das ich umziehn bzw. nicht umziehen darf. habe vorher ein jahr keine arbeit gehabt. freue mich über nette, hilfreiche zuschriften.
liebe grüßle Little_Angel79

Roady
31.01.2008, 10:14
Wenn Du den Umzug nicht bezahlt haben willst vom Amt, können die Dir garnix vorschreiben, auch wenn es Mitarbeiter in Argen geben soll, die meinen sie hätten dabei ein Mitspracherecht.
Einfach die zukünftig zuständige Arge anrufen und fragen, was sie von der alten Arge an Unterlagen brauchen, wenn Du umziehst.
In der Regel ist das der Endbescheid Deiner jetzigen Arge - eingestellt werden sollte dann einfach wegen Umzug und darauß entstehender neuer Zuständigkeit einer anderen Behörde.
Musst halt nur mit der neuen Arge dann wieder den Kampf wegen Mietkosten ob angemessen, oder nicht aufs neue führen.
Das sind zumindest meine Erfahrungen und die Infos, welche ich im Bundes Ministerium für Arbeit in Berlin telefonisch erhalten habe.

Rechtsgrundlage ist dafür laut der telefonischen Quelle der § 22 SGB II Abs. 2

Little_Angel79
31.01.2008, 10:42
ok, ich danke dir jetz schon vielmals!!! werd zu ostern eh dort sein und mich dann einfach mal dort beim arbeitsamt vorstellen. geld vom amt wegen umzug werd ich eh nicht bekommen, da sie keinen grund für den umzug sehn. doch hoffe das es dann auch reibungslosen übergang geben wird von hier nach dort. bist du schon oder wolltest du noch umziehen, wenn ich fragen darf.


Wenn Du den Umzug nicht bezahlt haben willst vom Amt, können die Dir garnix vorschreiben, auch wenn es Mitarbeiter in Argen geben soll, die meinen sie hätten dabei ein Mitspracherecht.
Einfach die zukünftig zuständige Arge anrufen und fragen, was sie von der alten Arge an Unterlagen brauchen, wenn Du umziehst.
In der Regel ist das der Endbescheid Deiner jetzigen Arge - eingestellt werden sollte dann einfach wegen Umzug und darauß entstehender neuer Zuständigkeit einer anderen Behörde.
Musst halt nur mit der neuen Arge dann wieder den Kampf wegen Mietkosten ob angemessen, oder nicht aufs neue führen.
Das sind zumindest meine Erfahrungen und die Infos, welche ich im Bundes Ministerium für Arbeit in Berlin telefonisch erhalten habe.

Rechtsgrundlage ist dafür laut der telefonischen Quelle der § 22 SGB II Abs. 2

Roady
31.01.2008, 11:09
Bin schon umgezogen, die alte Arge meinte auch ich müsste mir was genehmigen lassen von ihnen, allerdings sind die ganz schnell rückwärts gerudert, als ich ihnen von meiner Anfrage dazu in Berlin berichtet habe.
Soweit hats hier auch alles geklappt mit dem neuen Amt, auch wegen Miete usw... .
Allerdings mußte ich eben meine alte Arge anrufen um ihnen mitzuteilen, dass sie mir nochmal Geld überwiesen haben, obwohl sie mir Anfang Januar nen Endbescheid für 31.1.08 in die Hand gedrückt haben - scheint wohl ein Programmfehler zu sein bei denen - laut SB (der fester Überzeugung ist, das kein Geld geflossen sein kann - was nachweislich aber doch so ist) hat er im System jetzt für Februar ne BG ohne Personen als Inhalt. :wut:
Jetzt versucht er gerade eine Kontonummer rauszufinden, wohin ich ihm das Geld wieder zurücküberweisen kann. *lach*
Schenken wollte er es mir allerdings nicht, habe extra mal nett nachgefragt ;-)

Ich schlußfolgere jetzt einfach mal, nicht nur 99,9 % der Sachbearbeiter in den Argen haben keine Ahnung, sondern auch die verwendete Software hat keinen Plan.

restart
31.01.2008, 11:15
Hallo Little_Angel79,

umziehen kannst du im Prinzip wohin du willst.

Die Frage stellt sich halt immer nur, ob die ARGE deine neuen Mietkosten ohne Murren übernimmt. Den von Roady angesprochenen § 22 SGB II Abs. 2 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)solltest du dir genau durchlesen. Wenn du noch unter 25 bist, was ich nach deinem gewählten namen nicht denke, ist § 22 SGB II Abs. 2a (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html) wichtig.

Weiter Infos zum Anlauf findest auch hier (wobei nicht alles auf dich zutrifft):
Was bei einem Umzug unter ALG II-Bezug zu beachten ist (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)