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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was soll ich beim ALG II angeben?


Elchi
16.06.2005, 20:42
Hallo,

folgende Sachlage:

Meine Freundin ist seit 1.6.05 bei mir Polizeilich gemeldet, also wohnt seit knapp 1 Monat bei mir, ich wohne in der Wohnung seit Okt. 03.

Sie bezieht ab 15.7.ALG II, den Antrag wollte ich am WE abgeben, aber so wirklich weiß ich nicht was ich angeben soll, als Wohngemeinschaft ist mir schon klar, aber was soll ich bei Miete/Wohnung angeben???

Das weitere Problem ist, ich bekomme seit 1.6.05 Überbrückungsgeld in Höhe von knapp 1.000 €, in wie Fern wird das in die Berechnung einfließen???

Hat jemand rat?

Mfg Elchi

StephanK
16.06.2005, 22:29
Hallo Elchi und :welcome:
Beim SGB II wird so gut wie jedes Einkommen angerechnet, auch Dein Überbrückungsgeld. Wegen dessen stattlicher Höhe würde ich mal über den Daumen peilen, dass Du, solange das Überbrückungsgeld gezahlt wird, KEIN ALG II beanspruchen kannst (wenn Du nicht gerade sieben kleine Kinder hast oder so...).

Deswegen wird sich die Frage mit der Aufteilung der Miete zunächst wohl gar nicht stellen. Trotzdem: als Zweier-WG teilt Ihr die Miete wie die Nebenkosten einfach hälftig auf - eigentlich ganz einfach! :-)

Betroffener
16.06.2005, 23:34
Elchi,

hier hat der Stephan wohl überlesen, das es nicht um DEIN ALG II geht
(Du hast ja das Überbrückungsgeld als Einstieg in die Selbständigkeit, sondern um den ALG II Antrag von der Freundin).

Also sollte in dem Antrag Deiner Freundin überhaupt nichts von Dir auftauchen.

Hierzu sollte es einen Beleg über die Miethöhe geben, z.B. die letzte Mieterhöhung oder Heizkostenabrechnung, aus der die aktuelle Miete hervorgeht.

Ich hänge mal meinen Standardsalm dran:

ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (ca. 600 € zzgl. Miete) liegt.

Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:

Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).

Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:

Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.

Alles klar?

Elchi
17.06.2005, 14:49
Mh...Problem nur die miete geht von meinen Konto ab...also taucht doch mein Name auf...habe nur den Mietvertrag...aber da stehe ich nur drin. Habt ihr da ne Lösung?

StephanK
17.06.2005, 15:25
Das könnt Ihr völlig korrekt abwickeln, so wie es tatsächlich auch ist, denn sie wohnt bei Dir als Untermieterin. Du bist also ihr Vermieter und sie zahlt die Miete an Dich. Bei Untermietverträgen ist es auch nicht unüblich, dass Heizung und Strom pauschaliert bezahlt werden, weil sie ja für die gesamte Wohnung abgerechnet werden und man das gar nicht auseinanderpusseln kann.
Also macht einen Untermietvertrag (ein Formular dafür kann man sich im Netz suchen), und Du quittierst ordentlich die Mieteinnahmen - damit hat sie den Nachweis ihrer Unterkunftskosten.
Problem für Dich allerdings: Deine Einnahmen als (Unter-)Vermieter sind steuerpflichtiges Einkommen!

Elchi
17.06.2005, 15:55
*grr* :wut: Mh...und es gibt sonst keine Möglichkeit außer der Untermiete???

Kann ich nicht einfach eine Vereinbarung machen, wo drin steht das sie 50% der miete bezahlt...und den Betrag angebe???

Betroffener
17.06.2005, 20:49
Das geht natürlich auch, aber es muss ein Blatt dabei sein, das die Gesamtmiete und die Aufteilung ausweist.

Ob da "Untermietvertrag" oder "Vereinbarung zur Aufteilung der Miete" sollte (muss aber nicht) dem Amt egal sein.

Trotzdem bleibt es für Dich Einkommen.