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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Endlich ein Job! Muss ich die Leistungen zurück zahlen ?


Gimagemelli
31.01.2008, 17:00
Hallo liebe Foris

ich bin neu bei euch u muss euch gleich mit einer für mich wichtigen Frage überfallen :oops:

ich hatte das mega Glück nach 3 Jahre Arbeitslosigkeit endlich wieder einen Job zu finden :)
kann mein Glück immer noch nicht richtig fassen .....

Arbeitsbeginn war der 1.1.2008
unterschrieben habe ich den Vertrag am 20.12.2007 u habe es auch gleich meiner Fallmanagerin mitgeteilt
jetzt hat sie mir einen vorläufigen Bescheid ausgestellt demnach die Zahlung für Januar 2007 eine Darlehnszahlung sei
also die Miete sowie die 347 Euro

da ich nicht Vollzeit sondern nur 29 Std. in der Woche arbeite stehen mir wohl auch noch eine Überschußzahlung zu
:s???:

ok .....

so jetzt habe ich gestern, also am 30. Januar meine 1. Lohnabrechnung bekommen u gleichzeitig wurde mir das Geld auch gestern am 30. Januar auf mein Konto gut geschrieben

jetzt musste ich meiner Fallmanagerin den Kontoauszug sowie die Lohnabrechnung vorlegen
weil sie sagt wenn ich das Geld noch im Januar gut geschrieben bekomme dann müsste ich wohl die Miete sowie die 345 Euro zurück zahlen

jetzt meine Frage: stimmt das wirklich ????
muss der Betrag für die Miete sowie die 345 Euro voll zurück gezahlt werden?

ich habe schon soviel gegoogelt u kann einfach keine Antwort bzw. ein Gesetz finden das mir da eine klar Antwort gibt
wißt ihr das?
wäre echt super wenn jemand eine Antwort hätte

vielen Dank im Voraus
viele Grüße
Gimagemelli

VIERZEHNNOTHELFER
31.01.2008, 17:31
es geht um das Zuflußprinzip.
Aber Du kannst KLEINE Raten vereinbaren.
Gratuliere zum Job.

ratsuchende
31.01.2008, 18:59
Hallo!
Um die etwas kurze Antwort meines Vorschreibers 14Nothelfer etwas klarer zu machen:

Wenn Du das Gehalt erst am 01.02.2008 bekommen hättest, müßtest Du nichts zurückzahlen, da Du im Januar noch bedürftig gewesen wärst.

Da Du aber im Januar (auch wenn es der 30.te war) Geld bekommen hast, warst Du nicht bedürftig und mußt das Geld zurückzahlen.

Wenn Du weniger verdient hast, als Dein ALG2 + Miete, also die Leistungen bisher betrugen, mußt Du u.U. nicht alles zahlen, sondern nur einen Teil. Dies ließe aber vermuten, daß Du trotz Arbeit weiter bedüftig wärst und somit nicht ganz aus dem Leistungsbezug fällst, sondern zu den sog. Aufstockern gehören würdest...

Die Freude über den Job hat wohl überwogen...

Soviel zum Zuflußprinzip!

restart
31.01.2008, 19:04
Hallo Gimagemelli,

leider wird dir dein Einkommen immer in dem Monat angerechnet, wo du es erhalten hast. Das du von dem Geld jetzt deine Ausgaben für Februar zahlen muss, ist auch der ARGE klar. Sie wird sich also auf eine Ratenzahlung einlassen, wenn du dann darum bittest.

Zum Anderen muss nun ja erstmal gerechnet werden, was du überhaupt zurückzahlen musst. So wie es auf den ersten Blick aussieht, steht dir noch ergänzendes ALG II zu. Das kannst du hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) mal selbst nachrechen.

Ebenfalls solltest du prüfen ob dir eventuell Wohngeld zusteht, wenn das höher ist, hat dieses Vorrang. Dann solltest du dieses umgehend beantragen.

Ich hoffe das du ein relativ gleichbleibendes Einkommen hast, ansonsten kann die Sache richtig haarig werden.

Gimagemelli
02.02.2008, 22:36
Hallo VIERZEHNNOTHELFER, ratsuchende, restart

vielen Dank für eure schnellen Antworten !
sorry aber ich habe es einfach nicht geschafft schneller zu
antworten

ja jetzt habe ich das auch mit dem Zuflußprinzip kapiert, Danke
man nur 2 Tage ....
naja kann man nicht ändern

habe inzwischen auch mit meiner Fallmanagerin telefoniert u
den groeßten Teil muss ich natürlich zurück bezahlen
mir stehen zwar im Monat noch ca. 37 Euro zu aber über 660 Euro
muss ich zurück zahlen seufz
ja ich kann das in Raten abstottern
wüsste sonst echt nicht wie machen, da es ja wie gesagt ein
Teilzeitjob ist

wegen Wohngeld hat sie sich auch schon Gedanken gemacht
aber ich liege mit meinem Bruttogehalt über dem Satz
wo mir Wohngeld zustehen würde
also nutzt mir ein Antrag dort nix

ich habe so ein großes Glück mit dem Job gehabt das ich es
selbst noch nicht richtig fassen kann
weil die zahlen nicht nur gut, sondern der Job selbst u die
Kollegen sind ok
was will man mehr?!
:)

ich muss nach wie vor den Gürtel eng schnallen aber nicht
mehr ganz so schlimm wie als Hartz IV Empfänger :mad:
u ich hoffe das ich den Job für ziemlich lange vielleicht sogar
bis zu meiner Rente behalten kann
u das ich irgendwann mal nicht irgendwas zurück bezahlen
muss!
u normal leben kann ....

wer weiß ?!
:lol:

Grüße
Gimagemelli