Gimagemelli
31.01.2008, 17:00
Hallo liebe Foris
ich bin neu bei euch u muss euch gleich mit einer für mich wichtigen Frage überfallen :oops:
ich hatte das mega Glück nach 3 Jahre Arbeitslosigkeit endlich wieder einen Job zu finden :)
kann mein Glück immer noch nicht richtig fassen .....
Arbeitsbeginn war der 1.1.2008
unterschrieben habe ich den Vertrag am 20.12.2007 u habe es auch gleich meiner Fallmanagerin mitgeteilt
jetzt hat sie mir einen vorläufigen Bescheid ausgestellt demnach die Zahlung für Januar 2007 eine Darlehnszahlung sei
also die Miete sowie die 347 Euro
da ich nicht Vollzeit sondern nur 29 Std. in der Woche arbeite stehen mir wohl auch noch eine Überschußzahlung zu
:s???:
ok .....
so jetzt habe ich gestern, also am 30. Januar meine 1. Lohnabrechnung bekommen u gleichzeitig wurde mir das Geld auch gestern am 30. Januar auf mein Konto gut geschrieben
jetzt musste ich meiner Fallmanagerin den Kontoauszug sowie die Lohnabrechnung vorlegen
weil sie sagt wenn ich das Geld noch im Januar gut geschrieben bekomme dann müsste ich wohl die Miete sowie die 345 Euro zurück zahlen
jetzt meine Frage: stimmt das wirklich ????
muss der Betrag für die Miete sowie die 345 Euro voll zurück gezahlt werden?
ich habe schon soviel gegoogelt u kann einfach keine Antwort bzw. ein Gesetz finden das mir da eine klar Antwort gibt
wißt ihr das?
wäre echt super wenn jemand eine Antwort hätte
vielen Dank im Voraus
viele Grüße
Gimagemelli
ich bin neu bei euch u muss euch gleich mit einer für mich wichtigen Frage überfallen :oops:
ich hatte das mega Glück nach 3 Jahre Arbeitslosigkeit endlich wieder einen Job zu finden :)
kann mein Glück immer noch nicht richtig fassen .....
Arbeitsbeginn war der 1.1.2008
unterschrieben habe ich den Vertrag am 20.12.2007 u habe es auch gleich meiner Fallmanagerin mitgeteilt
jetzt hat sie mir einen vorläufigen Bescheid ausgestellt demnach die Zahlung für Januar 2007 eine Darlehnszahlung sei
also die Miete sowie die 347 Euro
da ich nicht Vollzeit sondern nur 29 Std. in der Woche arbeite stehen mir wohl auch noch eine Überschußzahlung zu
:s???:
ok .....
so jetzt habe ich gestern, also am 30. Januar meine 1. Lohnabrechnung bekommen u gleichzeitig wurde mir das Geld auch gestern am 30. Januar auf mein Konto gut geschrieben
jetzt musste ich meiner Fallmanagerin den Kontoauszug sowie die Lohnabrechnung vorlegen
weil sie sagt wenn ich das Geld noch im Januar gut geschrieben bekomme dann müsste ich wohl die Miete sowie die 345 Euro zurück zahlen
jetzt meine Frage: stimmt das wirklich ????
muss der Betrag für die Miete sowie die 345 Euro voll zurück gezahlt werden?
ich habe schon soviel gegoogelt u kann einfach keine Antwort bzw. ein Gesetz finden das mir da eine klar Antwort gibt
wißt ihr das?
wäre echt super wenn jemand eine Antwort hätte
vielen Dank im Voraus
viele Grüße
Gimagemelli