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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld für Januar?


Frank227
31.01.2008, 18:31
hallo, Ich war gerade eben bei der bank und hatte noch keine bezüge vom arbeitsamt. normalerweise waren diese immer am 31. auf meinem konto. bin erst seit 3 monaten arbeitslos, verschiebt sich das hin und wieder? gerade dieser monat war recht eng und die üblichen rechnungen wollen auch bezahlt wreden. gruß frank.

Seebarsch
31.01.2008, 18:42
Hallo,
die Zahlungen sind normal heraus. Frage doch bitte morgen mal bei deinem Servicecenter vorsichtshalber mal nach!
:?

Frank227
31.01.2008, 18:46
jo, danke für die antwort, lässt mich jetzt aber stutzig werden:sad:

Frank227
01.02.2008, 08:52
morgen, hab gerade mit dem info center gesprochen. mir wurde die lestung vorläufig entzogen. hintergrund: ich war beim ersten termin krank, den zweiten konnte ich wegen hochwasser und damit verbundenen ausfall der öffentlichen verkehrsmittel nicht wahrnehmen. beim 3. termin habe ich aber dann meine krankmeldung und stellungnahme zum hochwasser abgegeben.
damit ist der erste termin ja schon 100% entschuldigt, mit den zweiten muss man mal sehen. das info center will sich nocheinmal bei mir melden, da ich sonst erst wieder leistungen bezug zu meinem nächsten termin (in 3wochen) bekommen würde.
hat das amt hier einen fehler gemacht? ich meine für den einen termin würde ich ja ne sperrzeit akzeptieren, aber einen monat lang kein geld bzw. erst in 3wochen ist doch schon krasss. miete, strom etc. wollen ja auch bezahlt werden.

restart
01.02.2008, 09:36
hat das amt hier einen fehler gemacht? Ja, siehe § 31 Abs. 2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html).

Du hast du wichtigen Gründe für dein Fernbleiben vorgebracht, die wohl auch nachprüfbar sind.

Selbst wenn das Verschulden bei dir gelegen hätte, wäre hier nur eine Sanktion von 10% pro Meldeversäumnis möglich gewesen. Eine 100% Einstellung wäre hierfür also rechtswidrig (außer in Summe von mehreren Sanktionen).

StephanK
01.02.2008, 11:24
Ja, siehe § 31 Abs. 2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html).Vorsicht, lieber restart, wir bewegen uns hier im Bereich Alg I, nicht Alg II...

Die AA darf die Leistungen vorläufig einstellen, wenn es für sie so aussieht, als ob Du - vereinfacht ausgedrückt - "weg vom Fenster" oder "abgetaucht" seiest, und diesen Eindruck hat es anscheinend gewonnen.
Wenn die AA jemandem gegenüber so vorgeht, ist sie verpflichtet ihm unverzüglich die vorläufige Einstellung der Leistung sowie die dafür maßgeblichen Gründe mitzuteilen, und es ist ihm Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. (§ 331 Abs. 1 Satz 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__331.html)).Das scheint allerdings nicht geschehen zu sein.

Das beste dürfte sein, das Ganze so bald wie möglich persönlich bei der AA zu klären.

restart
01.02.2008, 11:34
Ups, sorry, da war ich wohl unaufmerksam!

Danke für die Richtigstellung.

Frank227
01.02.2008, 11:47
hab jetzt ein paar mal hin und her telefoniert, und nach langen diskussionen überweisen sie mir nächste woche meine bezüge. (abzüglich sperrzeit für einen termin, aber das ist ok) dank an alle die mitgeholfen haben.
letztendlich ist ja alles gut ausgegangen, aber ich bin echt erstaunt darüber, wieviel "macht" meine fallmängerin hat. die konnte alles selbst entscheiden, ob sie die termin absagen akzeptiert, ob mein geld noch diesen monat oder nächsten monat überwiesen wird (lange diskussion am telefon).

bin eindeutig dafür weniger macht für fallmanagerin! ich hatte jetzt nur ein kleines problem, aber wenns mal hart auf hart kommt, hat man doch kaum chancen gegen das AA, aber ich erzähl sicher nicht neues. naja ich für meinen teil wird das aa jetzt immer lieb behandeln und hoffe auch so behandelt zu werden.

...mein leben ist in der hand meiner fallmanagerin...

greetz frank


edit:
Wenn die AA jemandem gegenüber so vorgeht, ist sie verpflichtet Zitat:
ihm unverzüglich die vorläufige Einstellung der Leistung sowie die dafür maßgeblichen Gründe mitzuteilen, und es ist ihm Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. (§ 331 Abs. 1 Satz 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__331.html)).
Das scheint allerdings nicht geschehen zu sein.

ich wurde in keinster weise auf die "vorläufige einstellung..." hingewiesen. im gegenteil, in meinem brief zum 3.termin steht :" ...die bewilligung der leistung wegen fehlender verfügbarkeit für die zeit nach dem erneuten meldetermin ganz aufgehoben wird...wenn sie der aufforderung...nicht nachkommen wird die bewilligung aufgehoben.
äußern konnte ich mich dann beim 3.termin (am 29.01) die vorläufige komplett sperrung wurde aber erst nach mehreren telefonaten aufgehoben.

alles im allem ist jetzt alles gut und ich mit den nerven am ende.

restart
01.02.2008, 12:02
Ja, viel Entscheidungsfreiheit haben die schon.

Doch wenn du der Meinung bist, dass deine Begründung richtig und nachweisbar ist, solltest du dann dagegen Widerspruch einlegen. Das kostet dich nichts und passieren kann dir dadurch auch nichts.

StephanK
01.02.2008, 12:13
...mein leben ist in der hand meiner fallmanagerin...Nun ja, das ist so 'ne Sache mit zwei Seiten.
Das Fallmanager-Konzept hat man eingeführt (und die Mitarbeiter entsprechend ausgebildet), weil man die frühere strikte Aufteilung zwischen mehreren Abteilungen (hier Vermittlung, dort Leistung) nicht mehr haben wollte, die für die gleichen Menschen zuständig waren. Dafür spricht auch einiges und die Gefahr, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut, ist dadurch deutlich kleiner geworden. Aber die Kehrseite ist schon, dass der/die Fallmanager/in viel Entscheidungsgewalt hat. das stimmt.
Aber wie restart schon ganz richtig schrieb gibt es die Möglichkeit, solche Entscheidungen in einem Widerspruchsverfahren überprüfen zu lassen, und Du brauchst auch keine Scheu haben, diese Möglichkeit zu nutzen.

Roady
01.02.2008, 13:29
Wenns auch in der Realität so wäre @ StephanK, allerdings siehts zumindest bei mir und den Fällen die ich so kenne ganz anders aus. Nämlich das der Fallmanager die finanziellen Dinge erledigt und die Vermittlungsgeschichte von nem SB gemacht wird.
Also nix mit die linke Hand weiß jetzt was die rechte macht.

Kenne dieses Beispiel jetzt einmal aus ner ARGE und zum zweiten aus ner Options-Komune und das ganze aus 2 unterschiedlichen Bundesländern.

Seebarsch
01.02.2008, 19:25
Das ist sowohl in der richtigen Agentur wie auch in den ARGES ein Problem. Das kommt daher, dass die Arbeitsvermittlung und die Leistungsgewährung getrennt sind.
Hier im vorliegenden Fall entscheidet der Arbeitvermittler/in über den Eintritt einer Sperrzeit wegen der Nichtmeldung, während der Leistungsbereich dann die Entscheidung ausführt.
Wie immer wo es Schnittstellen gibt, kann es dann Missverständnisse oder Zeitverzögerungen geben!
:(