memmert
22.06.2006, 16:31
Guten Tag ,
ich habe eine Frage und Suche . Aber erst zur Sachlage.
Ich bin H4 -Empfänger ( M. ) seit 02-05. Wohne bei meiner Freundin zur
Untermiete . Im Mietvertrag, steht die Miete eines Zimmer und die Mitbenutzung von Küche und Bad. Der Einkauf der Lebensmittel, für den eigenen Bedarf macht jeder für Sich . Meine Freundin ist selbstständig.
Ich habe auch keinen Zugriff auf Ihre Konten und umgekehrt.
Auch werde ich nicht ,von Ihre finan. unterstützt.
Gestern Morgen ( 21-6-06) stehen 2 Herrn vom So.Amt und möchten
mich sehen und die Gegebenheiten überprüfen , ob diese auch mit
den Angaben übereinstimmen. Ich war aber nicht zugegen. Und meine
Freundin , hat die Herren nicht ins Haus / Wohnung gelassen. Und hatte
auch für die Herren keine Zeit, da sie Berufliche beschäftigt war.
Heute Morgen, war ich auf dem So-Amt. um die Sachlage aufzuklären.
Es wurde mir mittgeteilt , das man den Eindruck habe , das wir
ein Bedarfsgemeinschaft sind. Und die Zahlen an mich nicht gerechtfertigt
sind.
Wir sollen jetzt jeder eine Stellungnahme abgeben.
Auch soll meine Freundin, die Daten der Bilanz von 2004 und 2005
mitteilen. Mit diesen Daten soll rückgerechnet werden, ob mir das gezahlte Geld wirklich zusteht.
Zum 1-7-06 plane ich eine selbstständigkeit. Mein Fallmag. hat im Mai 06
das Ok. für Unterstützung gegeben. Auch der Business-Plan ist von den Behörden für Ok. befunden worden.
Frage 1. Wo finde ich die Freibetragstabelle Bedarfsgemeinschaft für 2 Personen ohne Kinder.
Frage 2 : Sind wir wirklich eine Bedarfsgemeinschaft.
Frage 3 : Welche Folgen können mir entstehen.
Frage 4: Wie hoch muss der Freibetrag sein oder ist, damit ich
nicht von meiner Freundin finan. Unterstützt werden oder
kann.
Frage 5: Kann es zur Rückzahlung kommen.
und wenn ja, diese in ratenzahlung.
ich habe eine Frage und Suche . Aber erst zur Sachlage.
Ich bin H4 -Empfänger ( M. ) seit 02-05. Wohne bei meiner Freundin zur
Untermiete . Im Mietvertrag, steht die Miete eines Zimmer und die Mitbenutzung von Küche und Bad. Der Einkauf der Lebensmittel, für den eigenen Bedarf macht jeder für Sich . Meine Freundin ist selbstständig.
Ich habe auch keinen Zugriff auf Ihre Konten und umgekehrt.
Auch werde ich nicht ,von Ihre finan. unterstützt.
Gestern Morgen ( 21-6-06) stehen 2 Herrn vom So.Amt und möchten
mich sehen und die Gegebenheiten überprüfen , ob diese auch mit
den Angaben übereinstimmen. Ich war aber nicht zugegen. Und meine
Freundin , hat die Herren nicht ins Haus / Wohnung gelassen. Und hatte
auch für die Herren keine Zeit, da sie Berufliche beschäftigt war.
Heute Morgen, war ich auf dem So-Amt. um die Sachlage aufzuklären.
Es wurde mir mittgeteilt , das man den Eindruck habe , das wir
ein Bedarfsgemeinschaft sind. Und die Zahlen an mich nicht gerechtfertigt
sind.
Wir sollen jetzt jeder eine Stellungnahme abgeben.
Auch soll meine Freundin, die Daten der Bilanz von 2004 und 2005
mitteilen. Mit diesen Daten soll rückgerechnet werden, ob mir das gezahlte Geld wirklich zusteht.
Zum 1-7-06 plane ich eine selbstständigkeit. Mein Fallmag. hat im Mai 06
das Ok. für Unterstützung gegeben. Auch der Business-Plan ist von den Behörden für Ok. befunden worden.
Frage 1. Wo finde ich die Freibetragstabelle Bedarfsgemeinschaft für 2 Personen ohne Kinder.
Frage 2 : Sind wir wirklich eine Bedarfsgemeinschaft.
Frage 3 : Welche Folgen können mir entstehen.
Frage 4: Wie hoch muss der Freibetrag sein oder ist, damit ich
nicht von meiner Freundin finan. Unterstützt werden oder
kann.
Frage 5: Kann es zur Rückzahlung kommen.
und wenn ja, diese in ratenzahlung.