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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kind auf der Welt Arge melden


sascha10
01.02.2008, 12:18
Hallo ans Forum,

erst einmal , sollte der Beitrag hier falsch sein bitte verschieben.

Es geht als um folgendes.
Meine Schwester hat vor 2 Tagen ihr Kind zur Welt gebracht und alle beiden sind wohlauf.
Nun ist es aber ja so das sie dies der Arge melden muss.
Geht dies über eine Veränderungsmitteilung oder wie muss sie das machen?
Und da sie ja mit dme vater des Kindes zusammenlebt ist nun die Frage sind die nun zu 3 eine BG oder nur noch Mutter und Kind?
Der Freund meiner Schwester arbeitet aber sein gehalt genügt nicht für die ganze Familie daher noch ALG 2.
Kann meine Schwester nun neben dem Kindergeld auch Erziehungsgeld beantragen?

Für Antworten wäre ich dankbar denn wenn Kinder im Spiel sind habe ich leider keine Ahnung mehr

Danke im voraus

StephanK
01.02.2008, 12:46
Hallo Sascha,
ja, das geht mit einer Veränderungsmitteilung. In dem Formular (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf) ist der Fall einer Geburt auch ausdrücklich vorgesehen.

Alle drei bilden eine BG.

Mit dem Thema Erziehungsgeld kenne ich mich leider nicht gut aus und bitte Dich, Dich mal im entsprechenden Abschnitt des Forums umzusehen.

Codeman
01.02.2008, 12:47
Hallo sascha,

erstmal alles Gute an Deine Schwester und herzlichen Glückwunsch !

Ich würde Ihnen das über einen normalen Brief zukommen lassen.Natürlich Erhalt bestätigen lassen! Damit sind Sie in Kenntnis gesetzt.

Der jetzt wohl sehr glückliche Vater wird jetzt mit in die Bedarfsgemeinschaft geholt.Genauso wie Ihr Kind.Das heisst sein Verdienst wird auf den gesamten Bedarf komplett (abzüglich Freibeträgen etc) angerechnet.

Im Grunde müsste deine Schwester einen neuen Bescheid bekommen.Das Erziehungsgeld wurde seit dem 1.Januar vom Elterngeld abgelöst.Ein dortiger Betrag bis zu 300 Euro bleiben Anrechnungsfrei.Das heisst er kann komplett behalten werden ohne das Abzüge entstehen.Alles was darüber geht,wird auch auf euren Bedarf angerechnet.

Kann meine Schwester nun neben dem Kindergeld auch Erziehungsgeld beantragen?

Die Frage ist nicht kann,sondern die Sache ist an sich ein muss.Ebend weil sämtliche Leistungen dem ALG II vorrangig sind.Das heisst sie muss dieses sogar beantragen.

MfG
Codeman

sascha10
01.02.2008, 12:52
Alles klar Vielen Dank..
Werde ihr das dann alles soweit vorbreiten.

Mausezahn
05.02.2008, 20:44
Hallo!

Erst mal Herzlichen Glückwunsch an deine Schwester, den Papa und natürlich an dich.

Ich habe im letzten Oktober entbunden und der ARGE hat eine Kopie der Geburtsurkunde meines Sohnes gereicht. Man hat ihn dann anstandslos in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen.

Erziehungsgeld gibt es nicht mehr. Dafür aber Elterngeld.
Deine Schwester sollte es so schnell wie möglich beantragen. Die Bearbeitung kann dauern. Den Bescheid übers Elterngeld dann auch einfach der ARGE vorlegen.

Liebe Grüße
Mausezahn

sascha10
02.03.2008, 18:48
So ich muss diesen Tread hier mal noch einmal aufwecken.

Ich war vorhin bei meiner Schwester und habe einmal ihre Bescheide gelesen die sie gestern von der Arge bekommen hat.
Dort steht nun drin das die Arge ab 01.02.2008 schon das Kindergeld von dem kleinen mit berechnet.
Nun ist die Sache aber die das wohl das Kindergeld beantragt wurde aber bisher noch keins angekommen ist,das gleiche gilt für das Elterngeld.
Ist das denn ok was die Arge macht oder muss ich da nachher noch einen Widerspruch für meine Schwester tippen??

Danke schonmal

Betroffener
03.03.2008, 00:42
Du hast doch schon Deine Fingerübungen gemacht und bist jetzt fit im Tippen.
Da sollte es für Schwesterherz auch noch eine Fingerübung geben.

Was nicht ankommt, kann auch nicht trotzdem abgezogen werden (auch wenn es im Grunde zusteht und beantragt wurde).

Gleichzeitig stellt sich aber die Frage, warum das bei der anderen Behörde so lange dauert. Wie ist denn da der Nachhakungsgrad? Stilles Warten?

sascha10
03.03.2008, 10:10
Nein nach mehrmaliger Anfrage beim Amt heist es immer das es im moment solange dauern würde.
Man müsste halt abwarten.
Alles klar werde dann einen Widerspruch tippen.

fragi
03.03.2008, 13:07
Ich weiß ja nicht welche Familienkasse da zuständig ist... ich hoffe doch nicht KL...

Das ist die schlimmste FK die ich kenne und mit der ich bisher meine Erfahrungen hatte... ich warte jetzt seit 7 Monaten darauf, dass sie entweder meine Vollmacht akzeptieren oder zurückweisen... bei telefonischer Rückfrage heißt es nur man kann nicht sagen wo es hakt, weil noch nichts im System steht...

Bei meiner Schwägerin ist es nicht besser, sie ist ausbildungssuchend und naja weil sie mit kontrollieren der eingereichten nachweise nicht nachkommen, zahlen sie einfach nicht...

Sowas hab ich echt noch nicht erlebt... Und natürlich die selbe antwort... es dauert halt solang es dauert!

Gleichzeitig stellt sich aber die Frage, warum das bei der anderen Behörde so lange dauert. Wie ist denn da der Nachhakungsgrad? Stilles Warten?

Und in sachen Kindergeld... :

Die Klage kann nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit Einlegung des außergerichtlichen Rechtsbehelfs erhoben werden [...]

Quelle: §46 Abs.1 FGO (http://bundesrecht.juris.de/fgo/__46.html)

Und natürlich geht eigentlich niemand vors Finanzgericht...ist eher was seltenes, weshalb sie sich auch keinen Stress machen...

sascha10
03.03.2008, 14:50
Also es ist nicht die Kasse in KL sonder die in Bad - Kreuznach.

Aber gibt es irgendwo einen § indem drinsteht das man nur das anrechnen darf was ich tatsächlich an geld kommt?

fragi
03.03.2008, 17:53
Aber gibt es irgendwo einen § indem drinsteht das man nur das anrechnen darf was ich tatsächlich an geld kommt?

Sicherlich :)

Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
Quelle: §2 Abs.2 ALG II-V (http://bundesrecht.juris.de/algiiv_2008/__2.html)

Kindergeld sind laufende EInnahmen, denn sie fließen normalerweise monatlich zu. Solang der Antrag also noch nicht durch ist, kann auch nichts angerechnet werden.

Kommts dann nachgezahlt:
WDB Fachinformationen §11 Nr. 10087 (http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p11/p11_10087.html)
wird so verfahren...

sascha10
03.03.2008, 18:08
Alles klar Vielen Dank

Komme gar nicht mehr dazu Bewerbungen zu Schreiben da ich nur noch Klagen und Widersprüche am Schreiben bin..
Schon schlimm sowas