Ubik*
01.02.2008, 15:01
Hallöchen!
Ich werde demnächst Beschwerde gegen meinen Leistungsberater stellen. Das hat verschiedene Gründe auf die ich jetzt nicht einzeln eingehen will. Ich habe allerdings ein paar generelle Fragen dazu um das ganze etwas zu untermauern.
Information: Unter 25, ALG II
1. Gibt es einen Paragraphen im SGB II nachdem man Anspruch auf Zuweisung eines anderen Leistungsbearbeiters hat wenn man unzufrieden ist?
2. Unzufriedenheit stellt sich wie folgt dar: Wissentliches verwenden von falschen Angaben. Dadurch falscher ALG II-Bescheid und Herauszögerung des gesamten Verfahrens. Unfreundlichkeit, "einen auflaufen lassen", hämisch über mich grinsen und generell stets einen genervten Eindruck machen. Grund genug für eine Beschwerde?
3. Ist es möglich dass ein JobCenter keine Barauszahlungen vornimmt? Es gibt meines Wissens Kassenkarten, Schecks und andere Methoden. Wenn ich einen Vorschuss wollen würde kommt entweder ein Lebensmittelgutschein mit den Einschränkungen von Tabak und Alkohol oder es gibt nur eine Überweisung - die ja in der Regel 1 Woche dauert.
4. Ich habe mich am 18.9.2007 arbeitslos gemeldet. Der Antrag zog sich zwar etwas hin, aber es ging. Ich fragte damals ob mein Zimmer (WG-Wohnung) vom Preis her in Ordnung wäre zwecks Übernahme der Kosten. Er meinte, dass das der Fall ist. Nun war ich heute im Amt um einen Vorschuss (Zahlung gibt es ja bis heute nicht) für die Miete zu bekommen. Da wurde mir gesagt, dass die Mietzahlung nicht erfolgen wird. Das wurde am 25.1.2008, sprich ganze 4 Monate nach Antragstellung ins System eingetragen. Auf dem fehlerhaften Bescheid würde die Miete noch übernommen werden (dieser Bescheid ist vom 15.1.2008). Wie ist der hohe Zeitverzug zu erklären? Kann ich dagegen was handfestes hervorbringen?
Als ich nach dem Grund fragte: Es sei nicht rechtens umzuziehen ohne Zustimmung des kommunalen Trägers.
Ich komme aus Stadt A und bin 350km weiter in Stadt B gezogen. Das war im Juli 2007. Ich war in Stadt A weder arbeitslos gemeldet noch hatte ich etwas mit Arbeitsamt oder JobCenter zu tun. Im September 2007 habe ich mich arbeitslos gemeldet. Nun soll die Miete nicht übernommen werden und als Regelsatz würde ich nur 278€ minus Kindergeld bekommen.
Dieser Sachverhalt interessiert mich am meisten. Ich bin wissentlich in Stadt B gezogen mit dem Ziel mich arbeitslos zu melden. Der Grund warum ich umgezogen bin: Es gab keinen richtigen. Nur die Lust mal alleine wohnen zu können (wohne jetzt bei meiner Halbschwester, es bot sich einfach an damals).
Bei der Beschwerde interessiert das aber keinen, bzw. kann ich es anders darstellen.
5. Ist diese Minderung rechtens, auch wenn ich zum Zeitpunkt des Umzugs nicht in Verbindung mit einem Arbeitsamt stand?
Also es kommt sicher etwas verwirrend rüber, aber ich denke das Wichtigste wisst ihr soweit. Es geht mir eigentlich nur darum zum Paragraphenreiter zu werden um die Sache etwas zu untermauern.
Edit: Versteht mich nicht falsch. Ich will kein Schmarotzer sein der den Staat ausnehmen will um auf der faulen Haut liegen zu können. Ich habe bis jetzt keine Ausbildungsstelle gefunden und um die Runden zu kommen brauche ich eben dringend diese Unterstützung.
Ich werde demnächst Beschwerde gegen meinen Leistungsberater stellen. Das hat verschiedene Gründe auf die ich jetzt nicht einzeln eingehen will. Ich habe allerdings ein paar generelle Fragen dazu um das ganze etwas zu untermauern.
Information: Unter 25, ALG II
1. Gibt es einen Paragraphen im SGB II nachdem man Anspruch auf Zuweisung eines anderen Leistungsbearbeiters hat wenn man unzufrieden ist?
2. Unzufriedenheit stellt sich wie folgt dar: Wissentliches verwenden von falschen Angaben. Dadurch falscher ALG II-Bescheid und Herauszögerung des gesamten Verfahrens. Unfreundlichkeit, "einen auflaufen lassen", hämisch über mich grinsen und generell stets einen genervten Eindruck machen. Grund genug für eine Beschwerde?
3. Ist es möglich dass ein JobCenter keine Barauszahlungen vornimmt? Es gibt meines Wissens Kassenkarten, Schecks und andere Methoden. Wenn ich einen Vorschuss wollen würde kommt entweder ein Lebensmittelgutschein mit den Einschränkungen von Tabak und Alkohol oder es gibt nur eine Überweisung - die ja in der Regel 1 Woche dauert.
4. Ich habe mich am 18.9.2007 arbeitslos gemeldet. Der Antrag zog sich zwar etwas hin, aber es ging. Ich fragte damals ob mein Zimmer (WG-Wohnung) vom Preis her in Ordnung wäre zwecks Übernahme der Kosten. Er meinte, dass das der Fall ist. Nun war ich heute im Amt um einen Vorschuss (Zahlung gibt es ja bis heute nicht) für die Miete zu bekommen. Da wurde mir gesagt, dass die Mietzahlung nicht erfolgen wird. Das wurde am 25.1.2008, sprich ganze 4 Monate nach Antragstellung ins System eingetragen. Auf dem fehlerhaften Bescheid würde die Miete noch übernommen werden (dieser Bescheid ist vom 15.1.2008). Wie ist der hohe Zeitverzug zu erklären? Kann ich dagegen was handfestes hervorbringen?
Als ich nach dem Grund fragte: Es sei nicht rechtens umzuziehen ohne Zustimmung des kommunalen Trägers.
Ich komme aus Stadt A und bin 350km weiter in Stadt B gezogen. Das war im Juli 2007. Ich war in Stadt A weder arbeitslos gemeldet noch hatte ich etwas mit Arbeitsamt oder JobCenter zu tun. Im September 2007 habe ich mich arbeitslos gemeldet. Nun soll die Miete nicht übernommen werden und als Regelsatz würde ich nur 278€ minus Kindergeld bekommen.
Dieser Sachverhalt interessiert mich am meisten. Ich bin wissentlich in Stadt B gezogen mit dem Ziel mich arbeitslos zu melden. Der Grund warum ich umgezogen bin: Es gab keinen richtigen. Nur die Lust mal alleine wohnen zu können (wohne jetzt bei meiner Halbschwester, es bot sich einfach an damals).
Bei der Beschwerde interessiert das aber keinen, bzw. kann ich es anders darstellen.
5. Ist diese Minderung rechtens, auch wenn ich zum Zeitpunkt des Umzugs nicht in Verbindung mit einem Arbeitsamt stand?
Also es kommt sicher etwas verwirrend rüber, aber ich denke das Wichtigste wisst ihr soweit. Es geht mir eigentlich nur darum zum Paragraphenreiter zu werden um die Sache etwas zu untermauern.
Edit: Versteht mich nicht falsch. Ich will kein Schmarotzer sein der den Staat ausnehmen will um auf der faulen Haut liegen zu können. Ich habe bis jetzt keine Ausbildungsstelle gefunden und um die Runden zu kommen brauche ich eben dringend diese Unterstützung.