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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dauer ALG1-Bezug (Stichtag 01.02.06)


Tom_Tom
23.06.2006, 09:09
Hallo,

kann mir vielleicht jemand folgende Frage beantworten:

Ich bin Ende Oktober 2005 (mit 52 Jahren) gekündigt worden. Aufgrund
meiner 6monatigen Kündigungsfrist konnte ich daher erst nach dem 01.02.2006 das ALG1 beantragen.

Gibt es es vielleicht eine Übergangsregelelung oder ähnliches, dass ich
möglicherweise noch den längeren Bezug von ALG1, der vor dem 01.02.2006 gültig war, in Anspruch nehmen kann?

Danke für jede Info

Tom

StephanK
23.06.2006, 09:43
:welcome: Tom,
der längere Bezug von Alg I bis zu 64 Monaten war eine Übergangsregelung, die für Leute galt, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bis einschließlich 31. Januar 2006 entstanden ist. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht erst mit Eintritt der Arbeitslosigkeit und ist daher erst mit Ende des Arbeitsverhältnisses am 1.5.06 entstanden - zu spät, um noch vom übergangsweise geltenden, günstigeren alten Recht zu profitieren. :sad:
Nach zwölf Monaten ist also Schluss mit Alg I, und wenn Du nicht in der Klasse "spielst", in der man noch mit Anfang 50 gefragt ist (Vorstandsvorsitzende und ähnliche...), wirst Du gut daran tun, Dich schon jetzt auf das einzurichten, was nach dem einen Jahr Alg I kommt, nämlich Alg II mit Vermögensanrechnung usw. Es dürfte also empfehlenswert sein, dass Du etwaiges Vermögen in die wenigen "Hartz-IV-festen" Formen der Alterssicherung umlagerst.

Tom_Tom
23.06.2006, 10:30
Danke für die schnell, ausführliche Antwort.


Noch eine Frage:

Mindert (verkürzt) die sog. Entgeltsicherung den zeitlichen Anspruch auf ALG1?

Ich habe vorher nicht schlecht verdient. jetzt bietet mir jemand einen Job an (nur 30 Std. und auf 18 Monate befristet), der aber voll !!! meinen Neigungen (fast Traumjob) entspricht.

Gibt es:

1. bei diesen Einschränkungen überhaupt die Möglichkeit der Entgeldtsicherung

2. wenn ja, würde die meinen Anspruch auf die noch ausstehende Dauer
(Bezug ALG1 von noch knapp 10 Monaten) mindern?

Danke für Deine Antwort,

Tom

StephanK
23.06.2006, 11:34
Gern geschehen :D

Zu Frage 1: Ja, allerdings "abgespeckt" im Verhältnis von früherer zu neuer Arbeitszeit, siehe § 421j Abs. 3 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__421j.html).

Auch bei einer nach den 18 Monaten erneut eintretenden Arbeitslosigkeit könnte im Rahmen einer Härtefallregelung im Gesetz das früher höhere Arbeitsentgelt anteilig bei der Bemessungsgrundlage für das dann zu zahlenden Arbeitslosengeld berücksichtigt werden.

Zu Frage 2: nein. Die Entgeltsicherung ist eine eigenständige Leistung, deren Bezug einen noch bestehenden Alg-Anspruch nicht "aufzehrt".

Es macht nicht den Eindruck, als ob Du dadurch in Finanznöte geraten könntest, also nutze diese Chance doch. Ich wäre froh, wenn sich mir eine ähnliche Möglichkeit bieten würde...

Tom_Tom
23.06.2006, 12:10
Hallo....

vielen Dank für die schnelle Antwort. Sicher, Du hast recht, im Moment leide ich noch nicht unter Finanznöten.

Ich würde auch gerne diesen Job annehmen, obwohl er in einer 150 entfernten Kleinstadt angeboten wird und lt. Arbeitgeber mit "nur" 1.500.- brutto entlohnt werden soll (mein letztes Gehalt betrug 5.500.- brutto).

Das ist schon krass, aber, wie gesagt, das wäre ein toller Job, genau nach meinem Gusto.

Glaubst Du, aufgrund dieser doch relativ großen Differenz würde die AA bei der Entgeltsicherung irgendwelche Probleme sehen oder machen?

Und ganz frech, an einer Beteiligung der Umzugskosten ist wohl nicht zu denken, oder?

Nochmals Danke für die kompetenten Antworten,


Gruß

Tom

StephanK
23.06.2006, 12:35
Die Lohndifferenz ist in der Tat recht krass. So lang aber die Voraussetzung des § 421j Abs. 1 Nr. 2 SGB III eingehalten ist, also nicht untertariflich bezahlt wird, besteht ein Rechtsanspruch - auch denn die Arbeitsagentur etwas schlucken wird. Die Regelung der Nr. 2 soll vermeiden, dass bei älteren Arbeitnehmern auf Kosten der Arbeitsagentur Lohndrückerei betrieben wird (was ich, nebenbei bemerkt, auch für richtig halte und was leider angebracht sein dürfte). So lange Dein neuer Job also korrekt entlohnt wird, gibt's daran nix zu deuteln.

Ich muss zugeben, dass ich jetzt doch neugierig geworden bin. Es liest sich fast wie die Geschichte vom Chefkonstrukteur, der sich als Arbeiter in der Montage verdingt, weil er endlich mal wieder manuell tätig sein will oder so ähnlich... :wink:

Umzugskosten würdest Du aber aller Voraussicht nach selbst tragen müssen, denn Umzugskostenbeihilfe ist eine Mobilitätshilfe nach § 53 SGB III, die geleistet werden kann, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Ich trete Dir wohl nicht zu nahe mit der Annahme, dass Du die Umzugskosten sehr wohl selbst tragen kannst und deren Übernahme durch die BA für die Arbeitsaufnahme nicht notwendig wäre.

Tom_Tom
23.06.2006, 14:16
Na ja....

so ähnlich. Ich war 6 Jahre lang Gf eines kleinen, mittelständischen Unternehmens (13 Mitarbeiter). Nach dieser Zeit "beschlossen" dann die Gesellschafter, der Profit sei nicht ausreichend und peng.... das war´s.

Nun ist man als GF eigentlich ein Universaldilletant, man kann von jedem etwas, aber naturgemäß eben nicht bis in die letzten Feinheiten, dafür sind ja die Mitarbeiterspezialisten da.

Nun darf ich mit 53 neues suchen und daher ist diese Annonce, dieser sog. Traumjob (kfm. Allrounder gesucht für ein kleines Geschäft) sozusagen ideal. Da ich zwar noch mehr oder weniger am Anfang des
ALG1 stehe, ist mir aber sehr wohl bewusst, wie schnell diese 12 Monate vergehen. Außerdem werde ich (lebe allein) noch wahnsinnig, wenn ich morgens aufstehe und höre wie alle anderen zur Arbeit gehen.

Ich stehe zwar auch immer vor 8:00 auf um bloß keinen Schlendrian aufkommen zu lassen, doch egal wo man hinschaut, Nachbarn, Fernsehen, immer sieht man Leute die einen Job haben. Das ist nach über 30jähriger durchgehender Arbeit ganz schön hart und geht ordentlich an´s Gemüt.

Na ja, siehtste, das haste davon, nun habe ich mich bei Dir ausgeko..... (sorry).

Viele Grüße

Tom

StephanK
23.06.2006, 14:46
...doch egal wo man hinschaut, Nachbarn, Fernsehen, immer sieht man Leute die einen Job haben. Das ist nach über 30jähriger durchgehender Arbeit ganz schön hart und geht ordentlich an´s Gemüt.In einem Ort wie Bad Honnef springen einem die Sprünge in der Glasur der Arbeitsgesellschaft noch nicht so in's Auge, aber Haarrisse wird es auch dort geben.

Du bist hier in einem Forum gelandet, das die Bandbreite der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen meiner Meinung nach recht treffend widerspiegelt (worüber ich auch froh bin). Wenn Du ein wenig "herum liest", wirst Du sehen, dass die Ursachen und Hintergründe der Probleme fast überall die gleichen sind, nämlich weit überwiegend Stellenabbau oder versperrter Arbeitsmarktzugang nach befristeten Jobs, nur selten personenbezogene Kündigungen.

Die Zeiten sind vorbei, in denen man Arbeitslose fragen konnte: "Wie konntest Du es nur so weit kommen lassen?" Es kommt leider schneller als man denkt - alle mal in unserem Alter (bin 47).

Ich wünsche einen gelungenen Einstieg in's neue "Universaldilettantentum" :-)

Betroffener
23.06.2006, 17:52
Noch ein kleiner Tipp am Rande von mir.

Du solltest prüfen, ob aufgrund der aktuellen Arbeitslosigkeit und des doch recht niedrigen neuen Gehaltes für die Wohngeld in Betracht käme.

Wohngeld 2005 - Ratschläge und Hinweise (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#56)
Link auf die Webseite vom BMVBW mit allen Dateien (http://www.bmvbw.de/-,302.916591/Wohngeld-2005-Ratschlaege-und-.htm)

Das hat nichts mit Arbeitslosengeld 1 oder 2 zu tun und könnte ein kleine Erleichterung sein, wenn die Bedingungen erfüllt sind.