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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wo soll ich nur anfangen sehr Kompliziert


Mastermaster2
01.02.2008, 20:47
Hallo mein name ist Michael Und bin 19 Jahre alt
Also ich fang mal ganz von vorne an.

Ich hatte im September 2007 ein EQJ Gemacht bis ende september weil mein ich mich mit meinem vater verkracht habe und zu hause kein strom mehr war. deshalb Bin ich am 30.09.07 ausgezogen und bin zu einem Kumpel vorüber gehent gegangen das war bis ende Oktober danach bin ich zu meinem bruder der hat eine eigene Bude und bezahlt das von HArtz4. Da hatte ich am ungefähram 27.10.07 ein ALG2 Antrag geholt das arbeits amt gab mir einen termin zur abgabe am 06.11.07.

Am dem tag hatte ich zu erst einen termin bei meinem Sach arbeiter und danach den termin für die abgabe von dem antrag. Mein geliebter sach arbeiter sagte zu mir das ich wieder Heim soll entweder zu meinem Vater oder zur meiner Mutter (sind getrennt). (An dem termin habe ich gesagt das ich zu meinem Bruder ziehen will das habe ich aber später geändert und wollte mit einem Kollegen eine Wg auf machen). Später zu dem abgabe termin hatte die andere sach bearbeiterin gesagt das ich den (Antrag) änders soll und mein vater aus füllen lasse. Danach bin ich zu meinem vater nach haus er war nicht an zu treffen er sei in Stuttgart ( es besteht kein Kontakt). Eine woche später hatte ich wieder einen neuen termin zur ab gabe. Hatte dem Amt es gesagt das ich meinem vater nicht ereicht habe. Zur meiner mutter sie hatte gesagt das sie eine zu kleine wohnung habe. So jetzt sas ich da wusste nicht was ich machen sollte bis ich zur Ali (Arbeitslosen Initiative) gegangen.

Die hatten mir sofort geholfen und hatten für mich einen Wiederspruch geschrieben wo drinne stand das ich zu meinen vater und zu meiner mutter nicht kann. Diesen wiederspruch hatte ich danach abgegeben. Das war am 07.12.07. so ich hatte gewartet. Ich habe zwischen durch einen Brief abgegeben dass meine mutter mich wie gesagt nicht auf nehmen kann. Und das haus von meinem "vater" und mutter zur versteigerung freigeben wird. Ich sass ja jetzt vom 06.11.07 bis da ohne geld da und musste warten. kurz vor weinachten kam es dazu das sie endlich den antrag bearbeiten und mich so hinstellen das ich zur zeit bei meinem bruder wohne zu besuch er bekommt volle leistung. Ging ja alles klar aber sie konnten den antrag nicht weiter bearbeiten und mir eine wohnung geben weil der WIEDERSPRUCH noch bearbeitet wird.

Ich bekomme Nur 80% regeleistung bis er fertig bearbeitet ist. Ich hatte mehrmals nach gehagt wie lange es dauern würde Mein sach bearbeiter sage es würde noch 2-3 wochen dauern. aber das konnte ich nicht. weil der kollege von mir ja auch endlich in die neue wohnung wollte da hatte ich die team leiterin angerufen und sie hatte anscheind druck gemacht so das er später sagte ich habe sie ganz nach oben gelegt. Das war am 19 januar. Später nach einer woche hatte ich gefragt ob er fertig sei. Er sagte ja der wiederspruch ist gegen mich ausgegangen ich soll entweder zu meiner Mutter oder zu meinem Vater. ( EINEN BRIEF WO DRINNE STEHT DAS ER BEARBEITET IST HABE ICH BIS HEUTE NOCH NET). Mein lieber sach bearbeiter hatte beim amt von meiner mutter angerufen und hatte gefragt wie Gross die wohnung sei. Und da sie gross genug ist denke ich sagt er das aber meine mutter zieht jetzt um in ein arpartment und da kann ich net mit das hatte ich ihm auch schon gesagt. sie hat sogar schon die alte wohnung gekündigt und wir zum 1 April weg ziehen.
Aber anscheind ist es ihm egal!!!!
Was er bei meinem vater sagt weis ich noch nicht. Zu meinem vater kann ich net da immer noch kein Kontakt besteht und die nächste zeit keiner bestehen wird da ich auch nicht so abrutsche wie er keine arbeit usw. Und ich wil auch nicht wieder dahin weil mein anderer Bruder einfach ein schlag weg hat kommt es bei mir nicht in frage das ich wieder da hin gehe. Jetzt meine Frage was kann ich jetzt machen es ist Dringent da der kollege immer noch wartet. Und ich net ewig Nicht nur bei meinem Bruder bleiben kann ich bin auch meistens wo anderes also auch nicht dauer haft bei meinem Bruder.


Bitte helf mir LG Michael ich danke schon mal:-o


Ich bitte um Raht was ich jetzt noch tun kann ich weis das ich am 06.02.08 gerichtlich vorgehen kann. Aber das haben wir ja noch net aber bald!!!!

StephanK
02.02.2008, 11:05
Hallo Michael,
ich lese aus Deinem Beitrag folgendes: Das Grundproblem ist eines mit Deiner Familie. Auf gut Deutsch gesagt will niemand so recht, dass Du auf Dauer bei ihm oder ihr bleibst. Mir ist nicht klar geworden, was Du selbst eigentlich willst. Es wäre aber wichtig, das zu wissen!
Wenn Du eine Wohnung allein für Dich willst dann muss Dir klar sein: Die GiAG besorgt Dir keine Wohnung, das musst Du schon selbst tun.

Die GiAG kann und darf Dir auch nicht sagen, wo Du wohnen sollst. Allerdings muss sie Dir auch keine eigene Wohnung bezahlen WENN es eine Möglichkeit für Dich gibt, bei einem Elternteil zu wohnen. WENN das wirklich nicht geht war es schon richtig, dass Du Deinen Widerspruch auch so begründet hast. Ob es wirklich nicht geht, kann ich nicht beurteilen: Ich weiss nicht, ob das Haus schon demnächst versteigert wird oder ob das irgendwann in der Zukunft liegt und ob Deine Mutter dort schon ausgezogen und in eine kleinere Wohnung (wie klein?) umgezogen ist.

Dass man Deinen Antrag nicht bearbeiten könnte weil noch ein Widerspruchsverfahren läuft ist Quatsch.

Du hattest ja offenbar schon Kontakt mit der Arbeitsloseninitiative in Gießen. Ich schlage Dir vor, Dich auch weiter dort beraten zu lassen. Ein Internet-Forum wie dieses hier hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten, gerade dann, wenn - wie bei Dir - zu den Problemen mit dem Amt auch noch familiäre Probleme dazu kommen.

Mastermaster2
02.02.2008, 12:52
Also zu erst ich will mit einem Kumpel zusammen ziehen.
Meine mutter zieht in eine WG so sollte ich es besser sagen da sind sie schon zu drit und sie darf Küche und bad mit benutzen. Ausgezoge ist sie noch nicht aber wird sie bis zum 1 April machen da sie ja schon die alte wohnung gekündigt hat. Die neue wohnung (1 Zimmer) ist glaube ich 20 qm Gross. Mit wohnungs suche hatte ich auch schon angefangen und die giag hatte schon eine Bearbeitet aber ich musste warten bis der wiederspruch Fertig ist. 2 Wohnungen hatte ich auch schon vorgelegt aber daraus ist nicht geworden weil es zu lange dauert. Ich muss noch da zu sagen Ich will nach Lich ziehen da habe ich bessere Möglichkeiten weil wo mein vater wohnt das ist ein kleines Kaff mit nicht einmal eine einkaufs Mölich keit und meine Mutter wohnt 30 KM weiter und da siehts net besser aus weil ich da auch kein Kontakt mehr habe zu meinen freunden was mir momentan am wichtigsten ist. Ich hatte mich auch gemeldet wieder bei der Ali Giessen und die sagten ich soll zum Amts gericht und soll klage erheben aber für mich dauert das momentan zu lange aber anscheind muss ich es machen.

StephanK
02.02.2008, 15:55
OK, danke für die Zusatzinformationen.
Also gehen wir das mal der Reihe nach durch:

1) Wo Du jetzt bist, kannst Du nicht bleiben, weil Dein Bruder das nicht auf Dauer will; er muss Dich auch nicht beherbergen. Im Grunde kann er Dich jeden Tag vor die Tür setzen.

2) Zurück zur Mutter kannst Du nicht ziehen, weil sie selbst durch die Versteigerung des Hauses gezwungen ist, in eine ganz kleine Wohnung umzuziehen. Ich nehme an, dass sie Schulden hat und diese Schulden der Grund für die Versteigerung sind. In ihrer neuen WG ist schlicht kein Platz für Dich. Da geht also nix. Das gilt auch, wenn sie im Augenblick noch nicht umgezogen ist, denn es wäre Unsinn, wenn Du nur für ein paar Wochen dort wohnen könntest, aber dann wieder etwas neues suchen müsstest.

3) Zurück zum Vater? Das kann ich nicht so richtig einschätzen, weil Du selbst offenbar nur wenig über den Vater weisst. Er scheint zwar eine Wohnung in der Nähe zu haben, aber sich nicht dort aufzuhalten und will Dir seine Wohnung wohl auch nicht zur Verfügung stellen. Dazu kann in die GiAG auch nicht zwingen. Also geht beim Vater wohl auch nix.

4) Das ist die Situation, die im Gesetz mit so umschrieben ist, dass Du aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kannst. "Schwerwiegende soziale Gründe" kann alles mögliche bedeuten. In Deinem Fall ist es so, dass weder Vater noch Mutter bereit sind, sich noch verstärkt um ihren Sohn zu kümmern. Das müssten sie eigentlich, auch wenn Du schon 19 bist - jedenfalls in einer Notlage wie sie im Moment besteht. Gerade dieses sich-nicht-kümmern ist der "schwerwiegende soziale Grund", also nicht, dass Du selbst ausziehen wolltest.

5) Die augenblickliche Situation mit dem laufenden Widerspruchsverfahren bedeutet nicht, dass die GiAG Dir keine Miete für eine eigene Wohnung zahlen könnte oder dürfte. Dieses Argument ist also vorgeschoben, wie ich zuvor scheon geschrieben hatte.

6) Wenn Du genug Geld hättest, um für zwei oder drei Monate die Miete für eine eigene Wohnung erst mal selbst zahlen zu können, dann würde ich Dir empfehlen, auf eigene Faust etwas zu suchen, umzuziehen und Dich danach mit der GiAG über die Kostenübernahme zu streiten. Aber sehr wahrscheinlich geht das nicht.
Deswegen geht nur ein anderer Weg, der aber auch recht schwierig ist. Die einzelnen Schritte dieses Weges sind folgende:
a) Du suchst Dir ein Wohnungssangebot, unterschreibst aber noch keinen Mietvertrag. Du wirst dem Vermieter von vornherein sagen müssen, dass es etwas dauern wird, bis Du endgültig zusagen kannst, weil Du erst die Zustimmung der GiAG brauchst. Deswegen brauchst Du das Angebot auch schriftlich mit Angaben über Wohnfläche, Miete, Nebenkosten und Heizkosten. Natürlich schränkt das die Auswahl schon ziemlich ein, denn nicht gar zu viele Vermieter warten geduldig ab, bis Du "grünes Licht" bekommst.
b) Mit diesem Wohnungsangebot gehst Du zur GiAG und erklärst, dass und warum Du weder bei der Mutter noch beim Vater wohnen kannst und - das ist besonders wichtig - dass Du auch nicht länger bei Deinem Bruder bleiben kannst, weil der Dich nur vorübergehend aufgenommen hat, aber Dich nicht länger bei sich wohnen lassen will, so dass Dir Obdachlosigkeit droht. Das sind die Gründe, warum die GiAG verpflichtet ist, die Übernahme der Miete zuzusagen, obwohl Du noch keine 25 bist.
Sag unbedingt dazu, bis wann der Vermieter Bescheid haben will und versuche, die GiAG auf einen Termin festzunageln, wann sie ja oder nein dazu sagt.

7) Wenn sie nein sagt, bleibt Dir nichts übrig als beim Sozialgericht Gießen (http://www.sg-giessen.justiz.hessen.de/internet/sg-giessen.nsf/Frame/N24XTGW2889RLIGDE) (nicht beim Amtsgericht!) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen. Dieser Antrag müsste dann lauten die GiAG zu verpflichten, dem Antragsteller die Übernahme der Kosten der Unterkunft für die Wohnung in <Lich, Straße und Hausnummer> ab <Datum, zu dem der Mietvertrag beginnt> zuzusichern. Diesen Antrag musst Du begründen und dazu schreiben, dass die Sache deswegen eilbedürftig ist, weil Dein Bruder Dich nicht länger bei sich wohnen lassen will und Dir deswegen Obdachlosigkeit droht. Wenn Dir die Arbeitslosenhilfe Gießen dabei helfen könnte, diese Begründung zu formulieren, wäre es nicht schlecht. Den Antrag musst Du selbstverständlich unterschreiben.

Das Schwierige wird dabei sein, den Vermieter so lange hinzuhalten - das ist ein Stück weit Glückssache...

Mastermaster2
02.02.2008, 16:20
Ja okay Danke danke Zu meinen Eltern wollte ich noch sagen:
Sie haben sich getrennt 2005 meine mutter ist aus gezogen aus dem Haus (dieses Haus gehört eltern beiden) Mein vater wohnt in dem Haus noch mit meinem anderen Bruder. Das haus ist wie gesagt am 9 januar zur versteigerung freigegeben. Meine Mutter ist nach Mücke gezogen. Zieht aber jetzt weg Nach grün berg in die Besagte wohnung. Weil sie auch in Grünberg arbeitet ist der weg nicht mehr so weit.

Meine Mutter musste Insolvenz anmelden 2005 da sie eine firma hatte die pleite Ging und kann daher das haus net bezahlen. Mein vater ist momentan arbeitslos aber bezieht kein hatz4 meine mutter arbeitet bekommt aber nur die Wohnung bezahlt

StephanK
02.02.2008, 18:16
Zieht aber jetzt weg Nach grün berg in die Besagte wohnung.Wohin ist nicht wichtig, sondern nur, dass es dort dann keinen Platz für Dich gibt.

Mein vater ist momentan arbeitslos aber bezieht kein hatz4 meine mutter arbeitet bekommt aber nur die Wohnung bezahltSo einiges weisst Du ja doch über ihn... :wink: Auch in Bezug auf den Vater ist die Frage vor allem: Gäbe es bei ihm Platz für Dich? Das wäre dann so, wenn seine Wohnung etwa 60 m² groß ist (oder mehr).

Mastermaster2
02.02.2008, 18:36
okay danke nochmal ich werde jetzt am montag nochmal anrufen und Nach fragen ob sie mich wirklich zu meiner mutter oder zum vater stecken wenn da immer noch nix raus ist und sie immer noch sagen das ich dahin soll sag ich noch mal das wiegesagt es nicht bei meiner mutter geht und bei meinem vater ich nicht hin will, es besteht kein Kontakt zu ihm, und das es für mich nicht in frage kommt das ich dahin gehe weil ich nicht in so ein loch fallen will wie er und dass er auch was dagen hat das ich wieder einziehe. Dan gehe ich wie gesagt zum sozial gericht und werde mich da weiter erkundigen.

StephanK
02.02.2008, 18:41
(...) sag ich noch mal das wiegesagt (...) bei meinem vater ich nicht hin will, es besteht kein Kontakt zu ihmVorsicht! Dass Du nicht willst ist leider nicht maßgeblich. Es müsste schon so sein, dass es mit dem Vater schwere Konflikte gäbe (also nicht nur alltäglichen Streit), und das musst Du auch erklären können. Du musst also klar machen, dass es wirklich nicht geht, weil es sonst "Mord und Totschlag" gäbe.