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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerklassenwechsel der Ehefrau


gtt
17.06.2005, 11:24
hallo
ich habe knapp 3 monaten nach antragstellung auf hartzIV
einen bescheid bekommen .(kein geld nur einen bescheid )gleich auf der ersten seite stand das meine berufstätige frau die steuerklasse IV in III ändern soll, weil ich ja über kein einkommen mehr verfüge.wie sieht das denn bei der nästen steuererklärung aus ,dann müssen wir doch nachzahlen.und was passiert wenn ich einen neuen job bekomme.so wie ich es gelesen habe darf man die steuerklasse nur einmal im jahr wechseln.
hinzu kommt das die tatsächlichen unterkunftskosten um 107,31? monatlich überschritten werden.nun werde ich aufgefordert mir eine billigere wohnung zu suchen.aber meine frau arbeitet im nachtbarort,unser kind hat eine integrationsstelle im kindergarten.unsere wohnung ist 62m² groß und kostet warm 600 ?.
hat jemand irgendwelche erfahrung mit den aufgeführten problemen,wenn ja würde ich über eine nachricht sehr freuen.

mfg rene

:patsch:

Anmerkung Forum-Moderator:Email-Adresse zum Schutz der informellen Selbsbestimmung entfernt

Betroffener
17.06.2005, 12:25
:welcome: gtt (Rene),

als erstes - bitte keine persönlichen Daten hier im öffentlichen Forumsteil bekanntgeben.

Mit dem Thema Steuerklassen kenne ich mich nicht aus - hier wäre unser Stephan gefordert.

Das Hauptproblem scheint zu sein das bei Ehepartnern und den sogenennaten "eheeähnlichen Verhältnissen" der Gesamtbedarf der gesamten Gemeinschaft amtlicherseits auf Basis der Regelsätze (auch für Deine Frau! und das Kind) zusammengefaßt ermittelt werden.

Daraus folgern 622 € Bedarf für die Eltern + Kinderzuschlag + Kindergeld + Kosten der Unterkunft - Anrechnung des Einkommens Deiner Frau - Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen - Freibeträge Deiner Frau.

Wenn Deine Frau also deutlich über dem ermittelten "Bedarf" Eurer Gemeinschaft verdient, bekommst Du sehr wahrscheinlich nur minimal oder gar kein ALG II und möglicherweise auch nur anteilmäßig Kosten der Unterkunft.

Die Wohnfläche an sich erscheint mir nach den gesetzlichen Regelungen "angemessen", aber mit der Miethöhe doch etwas reichlich zu sein fürs flache Land, in dem ich Oststeinbek vermute.

Hier noch mal die Basisregeln:

Durchschnittlich können die folgenden qm- Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden:
1 Person ca. 45 – 50 qm
2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume
4 Personen ca. 85 – 90 qm oder 4 Wohnräume
sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr. Dies entspricht den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus.

In der Großstadt Berlin gilt ab dem 01.07.05 für 3 Personen maximale Warmmiete von 542 € (vorher nur 400 €) für max 75 m².

Insofern erscheint Eure Wohnung mit 62 m² und 600 € wirklich etwas teuer zu sein.

Da die Kosten der Unterkunft regional vollkommen unterschiedlich sind (und zusätzlich auch noch von den kommunal festgelegten Richtwerten beeinflußt werden), kann man hierzu keine globale Stellungnahme geben.

Unabhängig davon muß das Amt natürlich auch Euer persönliches Umfeld wie die nahe Arbeitsstelle Deiner Frau, die Integrationsstelle im Kindergarten, usw. (lass Dir was einfallen) berücksichtigen.

Weiterhin sind in der ersten Antragsperiode grundsätzlich die "tatsächlichen Kosten der Unterkunft" zu bezahlen (hier überlesen die Sachbearbeiter gerne einen kleinen Nebensatz im Gesetz).

Wenn das Amt zum Umzug auffordert, muß es hierzu auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen anstellen (zumindest wohl über die nächsten 2 Jahre), die Umzugskosten erstatten und ggf. auch für nötige Erstausstattungen aufkommen. Das ist mit Sicherheit nicht erfolgt, sondern nach Schema "F" schon beim Erstantrag rechtswidrig die Höhe der Miete bemängelt und zum Umzug aufgefordert worden - was nicht zulässig ist.

Nur wenn sich daraus deutliche Einsparungen ergeben, ist neben der Berücksichtigung des persönlichen sozialen Umfeldes, die Durchsetzung der Forderung eines Umzuges möglich (oder es gibt halt weniger Geld für den Posten: Kosten der Unterkunft - was das eigentliche Ziel der Vorgehensweise sein dürfte.

Aber da wird gerne vereinfacht und weggelassen und das ganze gegenüber den Antragstellern etwas subtiler verpackt. Und von der Übernahme der Umzugskosten wird gern überhaupt nicht gesprochen.