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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in Ein-Zimmer-Wohnung ist zumutbar


ALN - Robot
23.06.2006, 10:34
Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 08.03.06
Akzenzeichen: L 9 AS 69/06 ER

Kernaussage: Ein Umzug in Ein-Zimmer-Wohnung ist für einen alleinstehenden Alg II-Bezieher zumutbar

Der Kläger bewohnte als Alleinstehender in Hannover eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit knapp 60 Quadratmetern Grundfläche für eine monatliche Warmmiete von knapp 425 Euro.
Die Behörde übernahm die Kosten vorüber gehend, kündigte jedoch an, nach der Übergangszeit von sechs Monaten nur noch die errechneten angemessenen Wohnkosten von monatlich 300 Euro zu zahlen.

Der Kläger machte demgegenüber geltend, dass es in Hannover für diese Miete keinen Wohnraum gebe. Eine günstigere Wohnung als die derzeit von ihm angemietete habe entweder nur ein Zimmer oder liege in einem «sozialen Brennpunkt».
Daher sei ein Umzug nicht zumutbar.

Die Richter sahen das anders.
Die Behörde habe durch Internet-Recherchen ausreichend nachgewiesen,
dass es in Hannover angemessenen Wohnraum für eine Warmmiete von 300 Euro und weniger gebe. Ein Rechtsanspruch auf eine Mehrzimmerwohnung sei ebenso wenig zu belegen wie der auf eine Wohnung außerhalb «sozialer Brennpunkte». Wenn der Kläger Wert auf ein «besseres» Wohnviertel lege, müsse er eben eine kleinere Wohnung anmieten.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=26235) des Beschlusses