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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortzahlung abgelehnt +schwangere Frau


Reverend Marcie
04.02.2008, 16:08
Hallo zusammen, Ich bin zwar neu hier im Forum, habe auch schon viele hilfreiche Informationen gefunden, nur leider noch nicht die, welche mir wirklich weiterhilft, (suchfunktion hat leider auch nicht geholfen)
Aber vorweg, sorry falls dies schonmal aufgegriffen wurde!

Jetzt zum Problem!
Ich bin seit Juni 2005 geringfügig beschäftigt und hatte bis dato nur kleine Probleme mit meinem AlgII.
Problem 1 war ein Minijob über 2 Monate in einem Callcenter, Monat 1: verdienst 260€, Monat 2: 165€, Für den 2ten Monat habe ich im verdienstnachweis eine differenz von 5 euro gehabt (160 angegeben und 165 bekommen) die folge war ein abzug von 200 euro die mir laut Jobcenter zuviel gezahlt wurden, dies war in 2005.
Problem 2 ist in meinem aktuellen Job, Ich habe dort im Februar 06 angefangen, die Papiere wurden erst im April von meinem Arbeitgeber weitergeleitet! Und wiederum kam Post vom Jobcenter wegen vernachlässigung meiner Mitteilungspflicht.
Problem 3 war dann im letzten jahr, beim ausfüllen des ANtrages für die fortzahung ist mir wieder ein fehler unterlaufen, 5 euro untershied!
Darauf bekam ich dann Post vom !! Staatsanwalt, das ein ermittlungsverfahren gegen mich wegen schwarzarbeit eingeleitet wurde!
Ich habe den fall in einem anhörungsbogen erklärt und darauf hingewiesen das es sich um ein versehen handel und es nicht meine absicht war, 5 euro zu unterschlagen. Rsultat, 500 euro geldstrafe. Errechnet wie folgt:
20 tagessätze, a 10 euro für das probelm in 2005
30 tagessätze, a 10 euro für die sache in 2006.
FÜr den wiederspruch gegen den Gerichtsbescheid fehlten mir leider die Finanziellen Möglichkeiten einen Anwalt zu rate zu ziehen, also habe ich eine Ratenzahlung vereinbart.
Nun kommt das Hauptproblem. Ich hatte bis jetzt nichts mehr vom Arbeitsamt gehört, mein bewilligungsbescheid lief am 31.1.08 aus, habe auch braf rechtzeitig meinen fortsetzungsantrag gestellt. Nun habe ich heute (4 tage nachdem meine Miete hätte bezahlt werden müssen)
den ablehnungsbescheid bekommen, mit der begründung das ich meiner Mitteilungspflicht im Juli 2007 (wir erinnern uns, die sache mit den 5 euro)
nicht nachgekommen bin.
Wie kann es sein das mir vom Jobcenter nicht vorher mittgeteilt wurde das mein anspruch mit auslaufen das aktuellen beweilligungsbescheid aus diesem und jenem grund erlischt?

Natürlich sind meine Frau und ich jetzt auch nicht mehr Krankenversichert, welches das Hauptproblem darstellt, weil meine Frau im 6ten Monat Schwanger ist.
Vielleicht sollte ich noch erwähnen das meine Frau US Staatsbürger ist und wir seid Februar 2004 verheiratet sind.
Ich weiss Momentan einfach nicht weiter, Ich habe jeden Brief vom Jobcenter beantwortet, aber wie kann ich das jetzt noch nachweisen?
Und wie können die jemandem eine Strafe aufbrummen und dann das Geld dafür streichen?
In dem schreiben steht, das wenn ich meiner Mitwierkungspflich nachomme und der antrag neu geprüft wird, das die fortzahlung wieder erfolgt.
Ich habe jedoch keine Ahnung wie und was ich machen soll?
Mein Kopf ist einfach nur leer und ich bin abolut besorgt wie ich die Krankenversorgung meiner Frau sicherstellen kann, oder was ich machen muss um die fortzahlung zu bekommen.
Noch zur Info, Ich bin 27 und meine Frau ist 25.

Bitte entschuldigt meine Rechtschreibfehler, wie gesagt mein Kopf ist absolut leer!

Vielen Dank schonmal im vorraus und Liebe grüsse... Marcel


PS: DIe zahlung der Miete ist erstmal dank meiner ELtern kein Problem, also eine sorge weniger, jedoch habe ich noch "alt lasten" welche ich an diverse Inkasso unternehmen am anzahlen bin, jedoch denke ich das wenn ich dort mein Problem erkläre, die zahlung für ein paar Monate ausgesetzt werden kann.

StephanK
04.02.2008, 16:46
:welcome: Marcie Nun habe ich heute (...) den ablehnungsbescheid bekommen, mit der begründung das ich meiner Mitteilungspflicht im Juli 2007 (wir erinnern uns, die sache mit den 5 euro)
nicht nachgekommen bin.Erst mal frage ich vorsichtshalber nach, was genau in dem ablehnenden Bescheid steht. Wird die Ablehnung vielleicht damit begründet, dass Deine Hilfebedürftigkeit sich nicht feststellen lasse?

Wie kann es sein das mir vom Jobcenter nicht vorher mittgeteilt wurde das mein anspruch mit auslaufen das aktuellen beweilligungsbescheid aus diesem und jenem grund erlischt?Er erlischt immer nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes. Du musst jedesmal erneut Deine Hilfebedürftigkeit nachweisen. Das ist nichts besonderes.

Natürlich sind meine Frau und ich jetzt auch nicht mehr Krankenversichert, welches das Hauptproblem darstellt, weil meine Frau im 6ten Monat Schwanger ist.Für's erste braucht ihr Euch darüber keine Gedanken machen, sofern Ihr beide in der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK oder eine Ersatzkasse) versichert seit; da fällt man nicht so schnell raus.

Eure Lage ist aber schon so verzwickt, dass ich Dir/Euch dringend anraten möchte, eine Beratungsstelle vor Ort oder in einer benachbarten Stadt aufzusuchen, denn unsere Möglichkeiten hier sind begrenzt. Eine Liste von Beratungsstellen und Anwälten findest Du .auf der website von tacheles (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland~=Nordrhein-Westfalen). Anwaltliche Beratung kannst Du gegen eine Schutzgebühr von € 10.- bekommen, wenn Du Beratungshilfe (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ beratungshilfegesetz) beantragst.

Reverend Marcie
04.02.2008, 23:25
Vielen Dank für deinen schnellen Rat!
Also zu deiner ersten frage,
zusammengefasst steht in dem Schreiben, das die leistung ab dem 1.2.08 wegen fehlender Mitwierkung versagt werden, Die Dame beruft sich auf schreiben von Juli 07 in denen es um die besagten 5 euro geht, die begründung ist das ich die schreiben ignoriert haben soll (Was nicht der fall ist, jedoch wie soll ich das noch beweisen?)
Mir wurde ja deswegen schon die 500€ Geldstrafe aufgebrummt! (beweis genug?)
Es steht dort desweiteren, dass wenn ich die Mitwirkung (was ist das überhaupt für ein unmögliches Wort) nachole, könne wieder geprüft werden ob meine Anspruchvoraussetzung erfüllt wird.
Es steht nicht drinn das meine Hilfbedürftigkeit nicht mehr festgestellt werden konnte.

Das mit dem erlöschen nach dem bewilligungszeitraum war mir bewusst, nur habe ich nicht damit gerechnet dass, das Jobcenter es stillschweigend auslaufen lässt!

Ich werde mich auf jedenfall mal bei einer der Adressen von Tacheles schlau machen!
Ich hatte eigentlich vor Morgen direkt zum Jobcenter zu gehen um zu versuchen die sache zu klären! Wäre dies Ratsam oder soll ich mir erst einen Rat beim Anwalt einholen?

Vielen Dank nochmal und gutes nächtle

StephanK
04.02.2008, 23:53
zusammengefasst steht in dem Schreiben, das die leistung ab dem 1.2.08 wegen fehlender Mitwierkung versagt werden,
(...) Es steht nicht drinn das meine Hilfbedürftigkeit nicht mehr festgestellt werden konnte.OK, das bessert zwar für den Augenblick nix, aber die Versagung wegen fehlender Mitwirkung ist "weniger schlimm" und eher zu reparieren.

Die Dame beruft sich auf schreiben von Juli 07 in denen es um die besagten 5 euro geht, die begründung ist das ich die schreiben ignoriert haben soll (Was nicht der fall ist, jedoch wie soll ich das noch beweisen?)Das ist natürlich nicht ganz einfach...

Es steht dort desweiteren, dass wenn ich die Mitwirkung (was ist das überhaupt für ein unmögliches Wort) nachole, könne wieder geprüft werden ob meine Anspruchvoraussetzung erfüllt wird.Korrekt, und das solltest Du auch, und zwar so schnell wie möglich. Damit wäre die Sache relativ schnell aus der Welt.

Das mit dem erlöschen nach dem bewilligungszeitraum war mir bewusst, nur habe ich nicht damit gerechnet dass, das Jobcenter es stillschweigend auslaufen lässt!Oh doch! Aber Du bist jetzt klüger. Üblicherweise bekommt man auch einige Wochen vor Auslaufen des Bewilligungszeitraums einen Brief, in dem darauf hingewiesen wird und die Formulare für einen Fortzahlungsantrag beigefügt sind. (Allerdings ist die ARGE dazu nicht verpflichtet.) Kann es sein, dass Du in schriftlichen Dingen etwas nachlässig bist? Mir ist das egal, aber es ist einfach nützlich und erspart einiges an Scherereien, wenn man wenigstens bei allen Dingen, die mit der ARGE zu tun haben, sehr genau aufpasst, alle Schriftstücke in einem Ordner sammelt und sich auch in den Kalender einträgt, wann man einen Fortzahlungsantrag stellen sollte (etwa vier Wochen vor Auslaufen des Bewilligungszeitraumes).

Ich hatte eigentlich vor Morgen direkt zum Jobcenter zu gehen um zu versuchen die sache zu klären! Wäre dies Ratsam oder soll ich mir erst einen Rat beim Anwalt einholen?Das kannst Du natürlich tun; ob es etwas nützt, kann ich nicht vorhersagen, aber jedenfalls schadet es nichts. Wahrscheinlich wäre es nützlich, wenn Du den Ablauf, so weit Du ihn nachvollziehen kannst, der Reihe nach auf ein Blatt Papier schreibst und das mitnimmst.

Im übrigen solltest Du das Ermittlungsverfahren schon ernst nehmen, auch wenn es vom Geldbetrag her wirklich um peanuts geht, und Dich äußern.

restart
05.02.2008, 09:46
Hallo Reverend Marcie,

ich denke auch wie StephanK, du solltest alle deine Unterlagen zusammenkratzen und dich zu einem Anwalt begeben.

Die Zusammenhänge aller Geschehnisse werden hier nicht ganz klar und sind schwer nachzuvollziehen. Somit kann man dir hier schlecht Tipps geben.

Auf jeden Fall solltest du das nicht schleifen lassen und dringend tun.
Machbar ist da mit Sicherheit was.

Reverend Marcie
06.02.2008, 18:28
Hallo nochmal, erstmal entschuldigung das ich erst jetzt wieder schreibe!
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe,
Ich war heute beim Jobcenter und kann euch sagen das alles im Grünen berreich ist :sensationell:
Alles was meine Sachbearbeiterin von mir möchte, ist ein nachweiss vom Arbeitgeber, wieviel ich jetzt momentan verdiene, dannach wird die zahlung vortgesetzt!
Ich bin echt erleichtert das sich alles so schnell und einfach wieder zum Positiven verändert hat.
Ach ja, Stephan, ich muss dir in noch einem Punkt zustimmen, was Schriftlich dinge angeht bin ich wirklich sehr Nachlässig, das hat mich bisher auch in ziemlichen Finanziellen schwierigkeiten gebracht ...
Vor Jahren war ich noch schlimmer, da hatte ich die Irrwitzige einstellung das wenn ich die schreiben und mahnungen einfach ignoriere, dass es dann einfach im Sand verlaufen würde (Vogel Strauss Syndrom)
Diesbezüglich bin ich hjedoch besser geworden, meine Angst mich mit den Angestellten der Inkassounternemen zu unterhalten ist zwar immer noch da, aber ich habe diesbezüglich meinen Inneren Schweinehund überwunden!
(Die beissen ja wirklich nich und wollen nur helfen)

Aber wie gesagt, ich bin froh das ich diese sache klären konnte und meine Magenkrämpfe aufgören :-)

Vielen Dank nochmal,