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Hallo an Alle,
mein Name ist Bettina und ich bin 32 J alt.
Ich glaube manchmal, dass man die ALG II Reform nur ins Leben gerufen wurde um mich echt zu ärgern ...
Was ich heute für ein Tag erlebt habe!!!
Ich erzähle erstmal die ganze Geschichte:
im November 2007 hat mich die ARGE zur Schuldnerberatung geschickt, damit ich meine Schulden in der Griff kriege.
Habe ich gern gemacht. Nicht die Schulden, sondern zur Schuldnerberatung gegangen http://www.sozialhilfe-online.de/dcforum/Images/happy.gif
Ausser die Privatinsolvenz zu empfehlen ist nicht viel passiert.
Die PI möchte ich aber nicht, sondern einen Vergleich.
Da ich auf Jobsuche bin, ist es nicht vorteilhaft wenn man eine Ladung Lohnpfändungen mit auf die Arbeit nimmt.
Mein PAP stimmt mir auch zu.
Nun habe ich am WE die Lohnsteuererklärung gemacht und laut Programm bekomme ca. 3000 € zurück.
Super, oder? Damit kann ich (wenn alles gut geht) bis auf 2 Gläubigern alle Rechnungen bezahlen.
Damit wäre ich nicht bei der Arbeitsaufnahme gehindert.
Aber natürlich wäre die ARGE nicht die ARGE wenn auf einmal alles einfach wäre, oder?
Ich frage meinem PAP heute ob ich ein Darlehen bekommen kannn, bis das Geld vom Finanzamt da ist. "Nein , geht nicht.
Und wenn das Geld von Finanzamt da ist, müssen wir das auf die ALG II Leistung anrechnen!"
Danach war ich bei der Schuldnerberatung und habe dort erzählt was die ARGE sagt.
Inoffiziell rät mir die Schuldnerberatung das Geld von Finanzamt an sie abzutreten und es dort verwalten lassen um die Schulden zu zahlen,
damit das Geld nicht auf meinem Girokonto kommt.
Meine Frage an euch: Ginge das überhaupt?
Der Schuldnerberatung hat mich gefragt wieso ich der ARGE vom Geld vom Finazamt erzählt habe ... tja das frage ich mich heute auch,
wie könnte ich nur so dumm sein.
Meine zweite Frage:
ich war von 01.01.2007 bis 31.04.2007 ALG II Empfängerin
von 01.05.2007 bis 30.09.2007 Vollzeit Angestellte
von 01.10.2007 wieder ALG II Empfängerin
Wieso hat mir die Leistungsabteilung schon an Januar 2008 mein Zuschlag um 50 % reduziert, wenn ich doch gar nicht 12 Monate ALG II bekommen habe?
Es tut mir Leid wegen der vielen Fragen, aber ich bin so ko und weiss nicht mehr weiter.
Vielen Vielen Dank.
LG,
Bettina
Hall MonikaKaiser,
Ich glaube manchmal, dass man die ALG II Reform nur ins Leben gerufen wurde um mich echt zu ärgern ... Nicht nur dich. :(
Ausser die Privatinsolvenz zu empfehlen ist nicht viel passiert.
Die PI möchte ich aber nicht, sondern einen Vergleich.
Da ich auf Jobsuche bin, ist es nicht vorteilhaft wenn man eine Ladung Lohnpfändungen mit auf die Arbeit nimmt. Nun der Schuldnerberater muss auch berücksichtigen, ob du zur Zahlung eines Vergleiches auch fähig bist. Es nutz ja nichts, mit den Gläubigern etwas zu vereinbaren und kannst dies auf Dauer gar nicht zahlen oder stürzt dich dadurch in neue Schulden.
Sicher ist eine Lohnpfändung nicht so toll, doch ist die, soweit ich weiß, dann kein anrechenbares Einkommen auf ALG II. Somit würde ich dies schon als Möglichkeit betrachten. Auch ist die Frage ob dies wirklich für den entsprechenden Arbeitgeber eine Rolle spielt.
Die Aussicht so aus den Schulden rauszukommen, sollte dich also nicht davon abhalten. Und wenn du in einem Beruf arbeiten willst, wo man keine Schulden haben sollte, ist die Überlegung eh hinfällig. Dort wird von dir meist eine SCHUFA-Auskunft verlangt und dort stehen deine Schulden so oder so drin.
Aber natürlich wäre die ARGE nicht die ARGE wenn auf einmal alles einfach wäre, oder?
Ich frage meinem PAP heute ob ich ein Darlehen bekommen kannn, bis das Geld vom Finanzamt da ist. "Nein , geht nicht. Das liegt wohl weniger an der ARGE selbst, sondern eher an den Gesetzen. Du sollst halt nicht in erster Linie deine Schulden bezahlen, sondern deine Bedürftigkeit senken. Einen Weg die Anrechnung zu umgehen sehe ich nur dann, wenn du zu diesem Zeitpunkt keine Anspruch mehr auf ALG II hast.
Inoffiziell rät mir die Schuldnerberatung das Geld von Finanzamt an sie abzutreten und es dort verwalten lassen um die Schulden zu zahlen,
damit das Geld nicht auf meinem Girokonto kommt.
Meine Frage an euch: Ginge das überhaupt? Abtretungen können anerkannt werden, aber nur, wenn diese vor dem Eintreten der Hilfebedürftigkeit gemacht wurden. Auch darf man durch die Abtretung nicht in die Hilfebedürftigkeit rutschen. Soweit meine Recherche dazu.
Wieso hat mir die Leistungsabteilung schon an Januar 2008 mein Zuschlag um 50 % reduziert, wenn ich doch gar nicht 12 Monate ALG II bekommen habe? Wofür bekommst du denn diesen Zuschlag?
@ Stapel Lohnpfändungen - der Stapel verringert sich mit der PI radikal. Denn ab dem Zeitpunkt, wo man nen Insoverwalter vorgesetzt bekommt, pfändet wenn überhaupt nur noch er den Lohn.
Des weiteren kommt das auch immer auf den einzelnen Insoverwalter an, es gibt auch welche die recht menschlich sind, die lassen sich dann nämlich nicht beim Arbeitgeber sehen, sondern vereinbaren mit Dir, dass Du ihnen das was Dir nicht zusteht überweist - sprich der ganze Lohn vom Arbeitgeber an Dich ausgezahlt wird.
Soll natürlich auch Vollhonks dabei geben.
Hallo,
Wofür bekommst du denn diesen Zuschlag?
Weil ich davor ALG I Empfängerin war und deswegen bekam ich für die ersten 12 Monate 100% Zuschlag, jetzt "nur" noch 50%.
Ich glaube ich schaffe es im Moment nicht zu arbeiten, weil ich zuerst meine finanzielle Situation klären will. Schulden und Jobsuche ist mir nun mal zuviel und ich muss mich nicht dafür schämen, dass ich nicht so belastbar bin.
Ich habe heute mit meinem PAP gesprochen und er will sich schlau machen, wie ich das Geld ohne Anrechnung kriegen kann. Ich hoffe, dass sich bald alles klärt :)
LG,
Bettina
Weil ich davor ALG I Empfängerin war und deswegen bekam ich für die ersten 12 Monate 100% Zuschlag, jetzt "nur" noch 50%. Das scheint so richtig zu sein. Die Unterbrechung des ALG II-Bezuges unterbricht leider die Zeitrechnung für den Zuschlag nicht. Soweit, was ich dazu lesen konnte.
Ich glaube ich schaffe es im Moment nicht zu arbeiten, weil ich zuerst meine finanzielle Situation klären will. Schulden und Jobsuche ist mir nun mal zuviel und ich muss mich nicht dafür schämen, dass ich nicht so belastbar bin. Das ist verständlich, nicht jeder nimmt die Schulden auf die leichte Schulter und es kann eine große Belastung sein, die sich auch auf die Arbeit auswirken kann. Aber es sollte dich möglichst nicht blockieren, denn von allein verschwinden die Schulden nun mal auch nicht.
Auch muss ich dazu sagen, wenn du die Schulden auf diesem Wege beiseite räumen willst (was ich verstehen kann), ist es aber zu Lasten der Allgemeinheit. Du arbeitest deine Schulden also nicht wirklich selbst ab.
Aber nachvollziehen kann ich deine Überlegungen trotzdem und drücke dir die Daumen, dass sich für dich noch ein gangbarer Weg findet.
Das ist verständlich, nicht jeder nimmt die Schulden auf die leichte Schulter und es kann eine große Belastung sein, die sich auch auf die Arbeit auswirken kann. Aber es sollte dich möglichst nicht blockieren, denn von allein verschwinden die Schulden nun mal auch nicht.
Glaub mir, soweit bin ich inzwischen :)
Auch muss ich dazu sagen, wenn du die Schulden auf diesem Wege beiseite räumen willst (was ich verstehen kann), ist es aber zu Lasten der Allgemeinheit. Du arbeitest deine Schulden also nicht wirklich selbst ab.
?
Es ist Lohnsteuergeld, das ich zurückbekomme. Keine Geschenke oder so, was meinst du mit "zu Lasten der Allgemeinheit"? Ich habe 10 Jahre Steuer bezahlt und habe damit auch die frühere Empfängern damit geholfen. Wieso darf ich jetzt nicht mit Geld, dass ich für geleistete Arbeit nicht meine Schulden zahlen?
Aber nachvollziehen kann ich deine Überlegungen trotzdem und drücke dir die Daumen, dass sich für dich noch ein gangbarer Weg findet.
Danke :)
LG,
Monika
Wieso darf ich jetzt nicht mit Geld, dass ich für geleistete Arbeit nicht meine Schulden zahlen? Wenn es nach mir ginge, dürftest du damit alles machen was du willst. :)
Die Ansicht vom Gesetzgeber ist jedoch diese, dass du dieses Geld vorrangig zur Minderung deiner Bedürftigkeit verwenden sollst (Entlastung der Allgemeinheit). Das du Schulden hast, die dich seelisch auffressen ist für die leider Nebensächlich.
Berücksichtigt werden diese nur, wenn sie einen Titel haben in Form einer Pfändung. Das würde dann heißen, dass du die Schulden durch deine erwirtschaftete Steuererstattung ausgleichst, aber zu Lasten der Allgemeinheit nicht eine Bedürftigkeit senkst, obwohl es dir eigentlich in diesem Moment möglich wäre.
Über deine Einzahlung in die Solidargemeinschaft, kann und will ich mir auch kein Urteil erlauben. Zur Solidarität gehört aber auch, möglichst nicht selbst darauf angewiesen zu sein, oder wenn doch, dann so wenig wie möglich.
Insoweit die Erklärung, was mit "zu Lasten der Allgemeinheit" gemeint ist.
Persönlich gönne ich dir jeden Cent, vor allem wenn er zu deiner Entschuldung führt. :engel:
Aber was ist wenn ich die Steuererstattung auf dem Freibetrag anrechnen lasse, da ich gar kein Vermögen besitze. Wäre es dann ok?
LG,
Monika
Nein, leider geht das auch nicht.
Es kann nur das zu Vermögen werden/sein, was du bereits vor dem Beginn des Bedarfszeitraumes hattest. Selbst kannst du nichts zum Vermögen erklären, auch nicht, wenn du bisher keins hattest.
Es gibt zwar eine Möglichkeit, dass vergangene Einnahmen (Anrechnungsrest) zum Ende eines Bedarfszeitraumes zu Vermögen werden können, aller kann ich dir nicht sagen ob und wie dies bei Steuerrückerstattungen anwendbar ist, da Steuerrückerstattungen wohl ausdrücklich auf 12 Monate verteilt werden können/sollen. Das hilft dir also leider nicht weiter.
StephanK
07.02.2008, 01:01
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das funktionieren wird, aber ich möchte darauf hinweisen, dass Ansprüche auf Steuererstattung abgetreten werden können (Einzelheiten siehe § 46 der Abgabenordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__46.html)).
Das würde bewirken, dass jedenfalls der Teil der Steuererstattung, den Du zur Schuldentilgung verwenden willst und musst, gar nicht auf Deinem Konto auftaucht und sofort an Deine Gläubiger ausgezahlt wird.
Hallo StephanK,
genau das hat mir die Schuldnerberatung geraten. Die Erstattung wird direkt auf deren Konto überwiesen und die SB benutzt das Geld um meine Gläubigern zu bezahlen. Ich wollte eben wissen ob das erlaubt ist ...
Danke dir,
Monika
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