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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AA-Codes entschlüsseln


Eumel
05.02.2008, 09:42
Hallo liebe Spezialisten,

ich habe in meinem Bewerberprofil der AA unter "Termine" folgende Kürzel gefunden.

FG nach OAW(KKK nicht möglich)

Kann mir jemand bei der Entschlüsselung helfen? FG ist schon mal Folgetermin, das kann ich mir zusammen reimen, aber der Rest???

Vielen Dank.
Eumel

fragi
05.02.2008, 10:07
Moin!

FG nach OAW(KKK nicht möglich)

mhm...

FG = Folgegespräch, Folgetermin
OAW = Ortsabwesenheit
KKK= ??? (http://en.wikipedia.org/wiki/Ku_Klux_Klan)

Warst du zufällig Ortsabwesend und jetzt möchten sie mit dir reden?

Eumel
05.02.2008, 10:35
Hallo fragi,

vielen Dank.
Ja, ortsabwesend macht Sinn. Ich habe Urlaub angemeldet. Damit wäre ja dann schon mal die Hälfte des Rätsels gelöst. Aber was ist KKK??? Vielleicht kann ja noch jemand helfen?

Gruß
Eumel

Roady
05.02.2008, 11:01
Mein Freund Google gibt mir bei KKK nur komische Links raus ---> http://www.google.de/search?hl=de&q=KKK&btnG=Suche&meta=

Allerdings findet man in Verbindung mit den Begriffen Arbeitsamt und Abkürzungen noch folgendes: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Aktenplan-SGB-III.pdf

Allerdings habe ich in der PDF selbst nichts mehr von KKK-Nummern finden können.

Ändert man im Link die III auf II kommt man zu ner PDF, die sich mit Aufbewahrungszeiten rund ums ALG II und seinen Unterlagen befasst.

Eumel
05.02.2008, 11:17
Sehr komisch ...
Man kann noch Kontokorrentkonto oder Krankenkassenkonto finden, aber was soll das damit zu tun haben?

RoteZora
05.02.2008, 11:18
Hallo an alle. Ich hab zu den Abkürzungen auch ne Frage. In meinem Bewerberprofil der AA unter "Termine" steht "Folgetermin Kgr2a" und EB.
Weiß jemand was das zu bedeuten hat? Bitte um schnelle Antwort weil der neue Termin bald ist. Vielen Dank im Voraus

Codeman
05.02.2008, 11:26
Hm,

fragt doch das nächste Mal einfach euren SB selbst,was das heisst.Schließlich gibt es eine Beratungs - und Auskunftspflicht der behörde euch gegenüber.Dazu gehören auch solche Sachen.

Wobei mich das jetzt aber auch interessieren würde. 8)

MfG
Codeman

Eumel
05.02.2008, 11:34
Werde ich auch machen. Kinder, Küche, Kochen wird er ja wohl nicht meinen, oder?

Roady
05.02.2008, 13:23
@ Codeman, in der Regel machen die SBs ja schon unter sich, wenn man versucht nen Blick auf ihren Bildschirm zu werfen und bitten einen sich so hinzusetzen, dass man dort eben nicht mehr draufschauen kann.
Scheinbar haben die alle was zu verbergen. ;-)

Hartzbeat
05.02.2008, 16:16
@ all,
gem. §§ 13-16 SGB I (Auskunfts- und Informations- sowiei Beratungspflicht ) ist es auch möglich, sich einige/sämtliche Beratungs-Vermerke (Zeitraum datieren) als Ausdrucke zukommen zu lassen. Einfach unter Hinweis auf die o.g. Paragraphen per Schreiben beim SB abfordern und Frist (Datum) von 7 Tagen zur Bearbeitung setzen.

In diesen Beratungsvermerken sind Angaben zu Termin, Grund der Vorsprache, Gesprächs- bzw. Beratungsinhalte, Bearbeiter, Veranlassung etc. angegeben, die jedem einen guten Überblick verschaffen, was der SB veranlasst hat.

WICHTIG: Zudem bilden diese Vermerke, da sie unveränderbar, d.h. nicht gelöscht oder verändert werden können, einen prima Beleg für evt. nicht stattgefundene Beratung oder fehlverstandene Interpretationen des SB. Weitere Codes könnten dann gefunden und hier decodiert werden.

TIPP: Nach jeder Vorsprache kann man vom SB ja einen Ausdruck des gerade erfolgten Gesprächs gem. o.g. Paragraphen fordern, so dass man gleich Einfluss auf das Eingetragene nehmen und Fragen stellen kann...

meint Hartzbeat

Seebarsch
05.02.2008, 18:47
Hallo,
KKK = Kundenkontaktkonzept!
Das bedeutet für den Vermittler, dass er je nach Kundengruppe in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Anzahl an Kontakten zum Kunden haben muss.
Das wird bei Alg 1 kontrolliert. Kommt der Vermittler dem KKK nicht nach, gibts eins aufs Auge!

OAW = Ortsabwesenheit!

KGrp2a = Kundengruppe 2a = Braucht Hilfen bei der Vermittlung
EB = Eigenbemühungen
:razz:

fragi
06.02.2008, 08:23
KKK = Kundenkontaktkonzept!
Das bedeutet für den Vermittler, dass er je nach Kundengruppe in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Anzahl an Kontakten zum Kunden haben muss.

Jetzt bin ich auch mal neugierig... welche Konzepte gibts denn da?

Ich habe nie ne Aufforderung bekommen mich zu melden... musste nach 2 1/2 Monaten immer selber in die Hufe kommen und anrufen um mir nen Termin zu beschaffen... sehr erbaut war der Vermittler auch nie über meinen Besuch hat immer versucht mich loszuwerden und nur kurz grob über die Mappe meiner Eigenbemühungen geschaut...

Welches Konzept steht bitte dahinter wenn ich nie eingeladen werde?
Das "ich suche mir mit dem Kunden keinen Ärger" Konzept oder was? :sensationell:

Roady
06.02.2008, 13:16
Fragi Du weißt doch: "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst" ,-)

fragi
07.02.2008, 12:21
Fragi Du weißt doch: "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst" ,-)

hehe, aber man muss ja leider...:

) 1Die Arbeitsvermittlung ist durchzuführen, 1.solange der Arbeitsuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit beansprucht,
[...]

Im übrigen ist sie nach drei Monaten einzustellen.

Quelle: §38 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__38.html)

Ob sie es darauf manchma abzielen? :)

Hartzbeat
07.02.2008, 13:09
@ fragi,
Jetzt bin ich auch mal neugierig... welche Konzepte gibts denn da?
Ich habe nie ne Aufforderung bekommen mich zu melden... musste nach 2 1/2 Monaten immer selber in die Hufe kommen und anrufen um mir nen Termin zu beschaffen... sehr erbaut war der Vermittler auch nie über meinen Besuch hat immer versucht mich loszuwerden und nur kurz grob über die Mappe meiner Eigenbemühungen geschaut...
Welches Konzept steht bitte dahinter wenn ich nie eingeladen werde?
Das "ich suche mir mit dem Kunden keinen Ärger" Konzept oder was?

Tja da haste vermutlich sogar Recht mit dem "Keinen-Ärger-Konzept" Deines SB's.
Das KKK Deines SB läuft wie folgt: KKK im normal laufenden 3-Monatszyklus. Da Du diesem veranschlagten Zyklus stets (nach 2 1/2 Monaten) zuvor gekommen und dort eingetroffen bist, war eine Einladung nicht notwendig. Warst ja bereits vorher dort.

Normalerweise ist in Abständen von 3 Monaten der Leistungsempfänger einzuladen. Nach jeder persönlichen Vorsprache wird lt. Beratungs-Vermerks-Fenster ein erneuter Termin zur Wiedervorlage in den nächsten 3 Monaten festgelegt. Am Tag der Wiedervorlage erscheint der Name des Leistungsempfängers im PC des SB's und dann schreibt er diesen mit einer Einladung "Besprechen des Bewerberangebotes und ihrer beruflichen Situation" meist an, sofern der Leistungsempfänger nicht bereits vorher aus anderem Grund angeschrieben wurde bzw. bereits selbst vorgesprochen hat.

Fazit: Du bist also ganz "normaler" - unauffälliger Kunde. Kann von Vorteil sein, weil man Dich nicht so drangsaliert, wie es andere Kunden derzeit erleben. Desweiteren kannst Du Dir selbst angemessene Stellenangebote suchen; dazu benötigst Du die ARGE nicht so sehr, zumal deren Stellenangebote oft nicht passend sind. Könnte man also locker sehen...

meint Hartzbeat

x_anonymus_x
09.02.2008, 06:40
Morsche fragi :-)

Jetzt bin ich auch mal neugierig... welche Konzepte gibts denn da?

Immer eines pro Agentur - und je nach Agentur können die ganz unterschiedlich sein. D.h. eine Agentur A legt z.B. fest, dass ein Vermittler einen bestimmten Kunden alle vier Wochen zu sehen hat und die Agentur B entscheidet, dass z.B. genau derselbe Kunde nur alle drei Monate zu einem Vermittlungsgespräch einzuladen ist.

Dies liegt u.a. daran, dass die strukturellen Gegebenheiten vor Ort teilweise ganz unterschiedlich sind (z.B. Ballungszentrum vs. ländlicher Raum) und somit eine Agentur für sich eine sinnhafteste Regelung treffen kann (statt bundes- oder länderweit eine einheitliche Regelung für alle vorzugeben).

Für Arbeitslose erscheint das teilweise sehr willkürlich, weil - z.B. bei Massenentlassungen - Kollege A, betreut von Agentur A, alle vier Wochen auf der Matte stehen muss, und Kollege B, betreut von Agentur B, eben nur alle drei Monate.

Welches Konzept steht bitte dahinter wenn ich nie eingeladen werde?
Das "ich suche mir mit dem Kunden keinen Ärger" Konzept oder was? :sensationell:

Keine Ahnung ;-) Ändert aber halt nichts daran, dass es diese Vorgaben für Vermittler gibt.

HTH

x_anonymus_x

PS: hatten wir das Thema hier nicht schonmal?

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

Lindi
10.02.2008, 09:19
Guten Morgen,

und was oder wer ist ein ppa?

Gruß, Lindi

Forumadmin
10.02.2008, 10:31
ppa. im Briefschluss.
Der Unterzeichner hat vom Inhaber eine allgemeine Handlungsvollmacht erhalten.

Für das lateinische per procura steht die Abkürzung ppa.:
Sie besagt, dass der Unterzeichner Prokura hat bzw. Prokurist/-in ist.
Die Zusätze können entweder vor der handschriftlichen Namenszeichnung oder vor der maschinenschriftlichen Wiedergabe des Namens stehen.
Der oder die Ranghöhere unterschreibt links.

Geregelt ist die Zeichnung im HGB § 51
Der Prokurist hat in der Weise zu zeichnen, daß er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatze beifügt.