StephanK
23.06.2006, 19:21
Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden zum 1. Januar 2005 die Hilfesysteme von Arbeitslosen und Sozialhilfe zusammengelegt.
Kern des SGB II ist das zentrale Versprechen, jeder und jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen "moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" anzubieten. Es sollte ein integriertes System von Beratung, Betreuung und materieller Absicherung geschaffen werden, durch das jede einzelne bedürftige Person individuelle und passgenaue Hilfen erhält, die es ihr ermöglichen, seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden und ein von staatlichen Transferleistungen unabhängiges Leben zu führen.
Der Schlussbericht gibt die Erfahrungen wieder, die die Mitglieder des Ombudsrates - Grundsicherung für Arbeitsuchende - durch ihre Gespräche mit Betroffenen auf den unterschiedlichsten Ebenen der Anwendung des SGB II gewonnen haben. Gleichzeitig beschreibt er die aktuelle Situation eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und gibt eine Einschätzung über die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Lage mit und durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Quelle (http://www.ombudsrat.de/Ombudsrat/Navigation/schlussbericht.html)
Der Abschlussbericht ist hier als PDF-Datei verfügbar (http://www.ombudsrat.de/Ombudsrat/Redaktion/Medien/Anlagen/abschlussbericht,property=pdf,bereich=ombudsrat,sp rache=de,rwb=true.pdf).
Kern des SGB II ist das zentrale Versprechen, jeder und jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen "moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" anzubieten. Es sollte ein integriertes System von Beratung, Betreuung und materieller Absicherung geschaffen werden, durch das jede einzelne bedürftige Person individuelle und passgenaue Hilfen erhält, die es ihr ermöglichen, seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden und ein von staatlichen Transferleistungen unabhängiges Leben zu führen.
Der Schlussbericht gibt die Erfahrungen wieder, die die Mitglieder des Ombudsrates - Grundsicherung für Arbeitsuchende - durch ihre Gespräche mit Betroffenen auf den unterschiedlichsten Ebenen der Anwendung des SGB II gewonnen haben. Gleichzeitig beschreibt er die aktuelle Situation eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und gibt eine Einschätzung über die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Lage mit und durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Quelle (http://www.ombudsrat.de/Ombudsrat/Navigation/schlussbericht.html)
Der Abschlussbericht ist hier als PDF-Datei verfügbar (http://www.ombudsrat.de/Ombudsrat/Redaktion/Medien/Anlagen/abschlussbericht,property=pdf,bereich=ombudsrat,sp rache=de,rwb=true.pdf).