Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bekomme ich Hatz IV wenn der Vater meines Kindes arbeitet???
sharonna
17.06.2005, 12:57
Hallo!
Ich haben ein Problem ich lebe mit dem Vater meines Kindes in einer gemeinsamen Wohnung, aber wir haben keine Beziehung. Wir beziehen zur Zeit beide Hartz IV über den gleichen Bewilligungsbescheid. Nun hat er einen neuen Jop in Aussicht und sieht nicht ein für mich mein Lebensunterhalt zu finanzieren. Alles was unser Kind angeht teilen wir natürlich. Und alle anderen Kosten (Miete, strom usw.) teilen wir durch zwei. meine Frage ist jetzt bekomme ich wenn er wieder arbeiten geht trotzdem weiter Hatz IV??
Betroffener
17.06.2005, 14:04
Was soll ich nun sagen.
Die "eheähnliche Gemeinschaft" war der Fehler (wie bei vielen).
Jetzt müsstest Du begründen, daß sich Eure Lebensumstände geändert haben und einen entsprewchenden Antrag stellen mit dem Ziel:
Alleinerziehende Mutter mit Kind (wie ist das mit dem Sorgerecht?)
Wohngemeinschaft
Durch die Arbeitsaufnahme Deines Freundes wird aber ziemlich klar werden, warum ihr das jetzt wollt. Anderseits sind gerade mit der Begründung Deines Freundes auch Klagen erfolgreich beschieden worden.
Hier würde ich auch versuchen mit der Unwissenheit der ersten Zeit bei der Neueinführung des Gesetztes auf allen Seiten zu argumentieren und das deshalb das Kreuzchen an der falschen Stelle war.
Ansonsten bleibt nur die Trennung oder das Akzeptieren der Anrechnung des Einkommens Deines Freundes mit allen negativen Nebenwirkungen.
StephanK
17.06.2005, 14:15
Hallo sharonne und :welcome:
Ich fürchte, es wird praktisch unmöglich sein, dem Amt zu erklären, dass Ihr keine nichteheliche Lebensgemeinschaft seit. Bei einem gemeinsamen Kind PLUS dem Umstand, dass Ihr derzeit schon als Bedarfsgemeinschaft eingestuft seit, wird Euch das niemand abnehmen.
Du könntest versuchen, dem Amt eine schriftliche Erklärung Deines Mitbewohners vorzulegen, in der er bestätigt, dass er nur zu dem Zweck mit Dir zusammenwohnt, um das (gemeinsame?) Sorgerecht für das Kind wahrzunehmen. Aber bei einer kompletten Kleinfamilie in einer Wohnung ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass das Amt sich davon überzeugen lassen wird.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.