Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung, wie gehts dann weiter?
Hallo,
der Arbeitsvertrag meines Mannes läuft noch bis zum 31.03.2008. Eine Verlängerung schaut nicht rosig aus. Mich beschäftigt nun die Frage, wie alles weiter geht. Ich kenne mich da gar nicht aus und auch ein Gespräch bei der Arbeitsagentur war was das Finanzielle betrifft nicht sonderlich hilfreich, da sie mir keine Informationen geben konnten:patsch:
Mein Mann übt in Vollzeit seit Oktober 07 einen Hilfsjob aus - immer mit 3 Monatsverträgen. In dem Vertrag steht drin, dass der Vertrag immer auf beiderseitigem Einverständnis gekündigt wird (erfolgt dann eine Geldsperre?). Vorher hatte er eine Ausbildung, die er aber gekündigt hat. Nebenbei geht er noch zur Abendschule.
Nun interessiert mich, ob das Arbeitslosengeld überhaupt zum Leben reicht:shock:
Ich studiere und bekomme Unterhalt und Kindergeld von meinen Eltern. Nebenbei habe ich einen Job auf 400€ Basis. Wird mir dann das Kindergeld gestrichen? Sind meine Eltern weiterhin verpflichtet mir Unterhalt zu zahlen? Wird mein Job angerechnet? Ich möchte einfach irgendwie wissen, was da auf MICH zukommt. Wir haben zwar getrennte Konten, aber das hat ja trotzdem auch Auswirkungen auf meine Finanzen. Zusätzlich habe ich ein geleastes Auto. Passiert da auch irgendwie was mit? Ich bin einfach völlig verwirrt und will nicht, dass ich auf einmal mein Auto abgeben muss oder meine Wohnung nicht mehr zahlen kann oder sonst irgendwas
Mein Mann sagt immer, dass das Geld reichen würde, aber richtige Beläge und Nachweise kann er mir nicht liefern. Wenns so toll mit Arbeitslosengeld wäre, wären ja alle arbeitslos:shock:
Also, wer kann mir da irgendwie Informationen geben? Ich will nämlich nicht in die Schuldenfalle oder z.B. mein Haustier aufgeben müssen, weil das Geld nicht mehr reicht
Achja, falls das Alter eine Rolle spielt: Ich bin 22 und mein Mann 23.
Hartzbeat
05.02.2008, 16:59
Hallo Aklina und willkommen in diesem Forum,
[...]In dem Vertrag steht drin, dass der Vertrag immer auf beiderseitigem Einverständnis gekündigt wird (erfolgt dann eine Geldsperre?)
Nach Einschätzung Deiner Schilderung gemäß, halte ich eine Sperrung des Arbeitslosengeldes in diesem Falle durchaus für möglich, denn...
Sperrzeiten § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III sind im Zusammenhang mit der Beendigung der Arbeitsverhältnisses zu verhängen, wenn der Arbeitslose
1. a.) das Arbeitsverhältnis durch eine Eigenkündigung aufgelöst hat, oder
b.) das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden ist (Aufhebungsvertrag), oder
c.) die arbeitgeberseitige Kündigung auf dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers beruht, und
2. das Verhalten des Arbeitnehmers ursächlich für den Verlust des Arbeitsplatzes war und
3. dies vorsätzlich oder fahrlässig geschah, es sei denn
4. er hatte für sein Verhalten einen wichtigen Grund. [...]
(Quelle: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-sperrzeit_arbeitsamt.htm)
TIPP: Daher wäre es sinnvoll, den Arbeitgeber aufzusuchen, ihn auf die Möglichkeit einer Sperrzeit hinzuweisen und mit diesem auszuhandeln, ob eine andere Lösung zur Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich ist, um eine Sperre zu vermeiden.
Generell gilt, dass wenn es dem Amt bekannt ist, dass bei Eintritt der Arbeitslosigkeit ein Fahrzeug vorhanden ist, kann dessen Veräußerung nicht verlangt werden. Die Leasingraten wirst Du wohl selbst tragen müssen. Zum geleasten Auto empfehle ich Dir folgende Seite, wo Du Dich informieren kannst:
http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/inhalt/20020903/b_1.phtml
Dein Kindergeld wird auf das Einkommen angerechnet. Da ihr beide unter 25 Jahre alt seid, gelten gesonderte Bedingungen, diese kannst Du Dir hier im Forum einiges, bereits für Dich vorbereitet, durchlesen.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/forumdisplay.php?f=219
Generell hast Du hier die Gelegenheit mittels der Dir bekannten Daten vorab zu überschlagen, in welcher Höhe mögicherweise das Arbeitslosengeld ausfallen wird...
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALGrechner.php?openmenue=26&opensub=652
Falls Deinerseits noch weitere Fragen aufkommen, könntest Du diese hier neu stellen und thematisch vertiefen.
Gruß von Hartzbeat
Hm,
ob eine Geldsperre eintrifft ? Ich würde sagen ja,ebend weil der Vertrag ja im Grunde nix weiter ist als ein...... ja genau was ist dieser "Vertrag" überhaupt für ein Gebilde?
In meinen Augen ein befristerter Vertrag über 3 Monate.Das heisst er hätte sich gleich am selben Tag,wo er diesen Vertrag unterschrieben hat,arbeitssuchend melden müssen.Ansonsten ist das ein Meldeversäumnis und wird in der Regel mit 1 woche Sperrzeit geahndet.Auf der anderen Seite trägt dieser Vertrag Züge eines Aufhebungsvertrages,worauf in der Regel 12 Wochen Sperrzeit stehen.An dieser Stelle würde ich euch raten,auch um sinnloses rumstochern im Nebel hier zu vermeiden,einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und den Vertrag mal checken zu lassen.
Arbeitslosengeld I (das richtige arbeitslosengeld) bekommt dein Mann nur dann,wenn er innerhalb der letzten 2 jahre min. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.Das müsstest ihr mal zusammenrechnen.Sollte diese Zeit zusammenkommen,so hat er einen Anspruch auf ALG I,wo hoch dieser allerdings sein wird,mag ich nicht zu sagen und ob er zum leben reicht erst recht nicht.Nachdem wie ich das so sehe,wird er allerdings kaum nennenswert sein.Alleine der Helfer-Job wird nix abwerfen und die Ausbildungsvergütungen sind auch nicht grade hoch.
Bei ALG I wird dir das Geld nicht "gestrichen" ,dass passiert nur solltet ihr ALG II beantragen müssen,wobei hier das Geld nicht gestrichen wird,sondern lediglich auf euren Bedarf mit angerechnet wird.Genauso wie dein 400 euro job,die unterhaltszahlungen deiner eltern etc.
Da sich deine anderen Fragen auf ALG II beziehen,so lese ich das jedenfalls,mach ich hier mal nen Strich um erstmal die sache etwas zu trennen.
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Nehmen wir an dein Mann hat Anspruch auf ALG I,es reicht aber nicht zum leben für euch,dann werdet ihr entweder Wohngeld beantragen können oder auch ALG II.Wenn ihr die Möglichkeit haben solltet,Wohngeld beantragen zu können,so würde ich euch doch empfehlen,dieses zu nehmen.Hier ist zu beachten: Es geht entweder NUR Wohngeld oder NUR ALG II,beides zusammen geht nicht!
Sollte dein Mann KEIN Anspruch auf ALG I haben,oder der Anspruch ist so niedrig,dass es nicht zum Leben reicht,so wird dein Mann ALG II beantragen müssen.
Das heisst dann de facto für euren monatlichen Bedarf:
Bedarf euch Beide + Kind
624 Euro Regelsatz (du und dein mann)
208 euro Regelsatz (dein kind,wenn es noch nicht 14 ist)
+ angemessene Miete
_____
Euer Bedarf
Jetzt kann es sein,dass ihr so viel Geld bekommt,durch Kindergeld,Unterhaltszahlungen,sonstige Einkünfte,dass ihr gar nix seitens der Arge bekommt.Es kann aber auch sein,dass ihr etwas bekommt,um das herauszufinden,müsste man die genauen Höhen deiner Zuwendungen wie Bafög-Geld,Erziehungsgeld,Unterhaltszahlung deiner eltern,höhe des ALG I Anspruches deines Mannes etc. wissen.
So lange wie man das alles nicht weiss,stochern wir hier im dunkeln.
Nun was hat das für Auswirkungen auf Dich.Ich denke Einschränken ist angesagt.Es kann dir zwar niemand dein geleastes Auto wegnehmen,aber die Notwendigkeit zum Sparen werdet ihr schon bald sehen.Entweder Ihr spart woanders um euch das Auto leisten zu können,oder ihr gebt es ab,wobei ich auf Grund der kosten des Autos eher zu letzteren tendieren würde.
Die Wohnung werdet ihr sicherlich noch zahlen können,zumindest den Betrag,die eure Stadt,eurer Landkreis als angemessen sieht.Ein kurzer Besuch bei der euch zuständigen Arge (welche das ist,könnt ihr unter www.arbeitsagentur.de herausfinden.Die seite etwas nach unten scrollen und dann sind da eingabefelder.Einfach eure PLZ rein und dann wisst ihr es) wird dort Klarheit schaffen.
Ob du dein Haustier behalten kannst weiss ich nicht.Es gibt Leute die verzichten auf alles für ihr Tier und dann gibt es Leute die einfach nicht anders können,als das Tier abzugeben.Das ist zwar hart,aber der Staat zwingt einen indirekt dazu.
Gut ich hoffe ich habe dir weiterhelfen können und sollten noch Fragen entstanden sein,bitte nachfragen.
MfG
Codeman
Hallo Alinka,
ich würde dich bitten fürs Kindergeld im entsprechenden Forum eine Extra Anfrage zu öffnen.
Und zwar bräuchte ich da noch zusätzlich folgende Informationen:
seit ihr verheiratet, seit wann?
mal so grob das bisherige Einkommen des Mannes
Und halt dazu deins (400€?)...
Aufgrund des in Betracht kommenden "mängelfalles" ist dies alles relevant... achja, und ob dein Mann (oder freund?) plant, nochmals eine Ausbildung zu machen!
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