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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsgericht ohne Arbeitsvertrag?


LeckerbissenHH
06.02.2008, 14:07
Hallo,
ich bin noch neu hier und weiß ehrlich gesagt auch nicht, ob ich hier im Forum richtig bin.
Aber ich werde einfach mal schildern, was passiert ist. Vielleicht hat der eine oder andere ja einen Tipp für mich.

Ich bin die letzten 3 Jahre selbstständig gewesen. Dorf sind die Aufträge aber so weit runter gegangen, das ich mir das nicht mehr leisten konnte.

Aus diesem Grund habe ich mich bei einer Firma vorgestellt.
Dort wurde mir gesagt, ich muss einen 14 Tägigen Workshop überstehen. Wenn ich diesen geschafft habe, dann würde ich RÜCKWIRKEND zum 7/1/08 eingestellt.
Ich habe alles geschafft, bin dann am 22/01/08 offiziell angefangen mit der Arbeit. Workshop erfolgreich, Prüfung erforgreich. Habe alle Unterlagen, wie gefordert, abgegeben (Lohnsteuerkarte, Krankenkassen Bescheinigung, Sozialversicherungsausweiß, Kopie vom Personalausweiß, ??? Kopie der Krankenkassenkarte ???) Trotz diverser Nachfragen von mir, habe ich den Arbeitsvertrag noch nicht erhalten.
Ausreden wie der muss von der Cheffin noch unterschrieben werden, etc.

Nun bin ich LEIDER nach etwas mehr als einer Woche krank geworden. Und habe mich ordnungsgemäß Krankgemeldet. Die erste Woche war kein Thema, aber am jetzigen Montag hat mein Arzt mir eröffnet, das ich noch min 14 Tage Krank sein werde. Ich dann in der Firma angerufen und bescheid gesagt.
Nach ca. 3 Stunden klingelte mein Telefon, die rechte Hand von der Cheffin dran. Die dann meinte, mach dir keine Sorgen. Du bist ja als selbststäniger hier eingetragen, also ist es nicht so schlimm, wenn du so lange Krank bist.

Ich dann zu Ihr wieso selbständig, das entspricht nicht der Absprache. Da sagte Sie dann, ja aber so will es die Cheffin. Ich dachte dann bei mir, ist doch klar, wenn selbstständig, dann braucht Sie die Lohnfortzahlung nicht zu leisten. Aber das ist anders Abgesprochen gewesen.

Ich habe dann nur gesagt, das ich das so nicht entscheiden kann, ich mir bedenkzeit erbitte. Und in dieser Situation bin ich nun

Ich erwäge zum Arbeitsgericht zugehen. Aber Ohne Vertrag ? Obwohl ja mündlich einer geschlossen wurde.

Hat jemand den einen Tipp für mich, wie ich mich verhalten kann und soll.

Hat es in dieser Situation Sinn zum Arbeitsamt zu gehen ? Den die werden mir im Zweifel ja eh eine Sperre reindrücken, da ich ja meine Arbeitslosigkeit gefördert habe.

Ich wäre für jeden Tipp dankbar.

LG

Stephan

StephanK
07.02.2008, 08:36
:welcome: Namensvetter, ich bin noch neu hier und weiß ehrlich gesagt auch nicht, ob ich hier im Forum richtig bin.Das ist schon o.k. und weniger kritisch als die gleich Frage zweimal zu posten: das mögen wir nicht und deswegen habe ich Deine zweite, inhaltsgleiche Frage gelöscht.

Habe alle Unterlagen, wie gefordert, abgegeben (Lohnsteuerkarte, Krankenkassen Bescheinigung, Sozialversicherungsausweiß, Kopie vom Personalausweiß, ??? Kopie der Krankenkassenkarte ???)Die Anforderung betonst Du zu recht, denn diese Unterlagen braucht ein Unternehmen nur, wenn es ein Arbeitsverhältnis begründen will und nicht von einem selbständigen Vertragspartner.

Trotz diverser Nachfragen von mir, habe ich den Arbeitsvertrag noch nicht erhalten. (...)
Du bist ja als selbststäniger hier eingetragen, also ist es nicht so schlimm, wenn du so lange Krank bist.Entscheidend ist nicht, was die Chefin will, sondern was vertraglich vereinbart wurde - und zu einem Vertrag gehören immer mindestens zwei.
Es könnte sein, dass hier das vorliegt, was die Juristen einen versteckten Dissens nennen (A sagt 1, aber B meint, A habe 2 gesagt und sagt ja zu 2, worauf A glaubt, B habe ja zu 1 gesagt).

Wenn das so ist, fragt sich, ob ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist oder nicht. Die Anforderung Deiner "Arbeitnehmerunterlagen" ist jedenfalls aus meiner Sicht ein relativ starkes Indiz dafür, dass das Unternehmen zunächst ein Arbeitsverhältnis begründen wollte (und es sich dann vielleicht anders überlegt hat). Deinem Bericht zufolge liegt ein Fall des § 116 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__116.html) vor, d.h. dass ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Dass er bisher nicht schriftlich fixiert ist ändert nichts an seiner Wirksamkeit.

Ich erwäge zum Arbeitsgericht zugehen. Aber Ohne Vertrag ? Obwohl ja mündlich einer geschlossen wurde.Das scheint mir jedenfalls dann sinnvoll, wenn Du Chancen hast, die mündlichen Absprachen zu beweisen. Wenn die Absprachen "unter vier Augen" getroffen wurden kommt das letztlich darauf an, ob Dein damaliges Gegenüber in einem Prozess standhaft lügt oder nicht. Ganz risikoarm ist das also leider nicht. :?

Falls Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, solltest Du Dich umgehend an diese wenden; sie darf und wird Dich umfassend und kompetent beraten und darf Dich sogar vor dem Arbeitsgericht vertreten. Falls nicht, solltest Du Dir eine/n Rechtsanwalt/-anwältin suchen, vorzugsweise eine/n Fachanwalt/-anwältin für Arbeitsrecht. Nutze dafür am besten diese website (http://www.anwaltssuche-kammer-hamburg.de/suche.php).

Hat es in dieser Situation Sinn zum Arbeitsamt zu gehen ? Den die werden mir im Zweifel ja eh eine Sperre reindrücken, da ich ja meine Arbeitslosigkeit gefördert habe.Ich meine: ja, und sei es nur, damit Du Deine Arbeitsuchendmeldung (Unterschied zur Arbeitslosmeldung!) rechtzeitig abgibst. Schildere die momentan ungeklärte Lage und erkläre, dass Deine Meldung jedenfalls vorsorglich erfolgt.

LeckerbissenHH
07.02.2008, 11:14
Ich war heute bei der Öffentlichen Rechtsauskunft hier in Hamburg.

Dort würde mir durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bestätigt, da ich in Zeit, Ort und Tätigkeit gebunden gewesen bin, das ein Arbeitsverhälltniss vorliegt.

Dies wurde einfach noch nicht schriftlich fixiert. Was in meinem Fall sogar einen Vorteil hat, da die Firma mich dann min. bis 15/03/08 bezahlen muss. Da ja keine andere Probezeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde.


Ich soll nun eine Frist setzten und dort klarstellen, das ich nur mein Recht möchte und das ich nach Kranheit meine Arbeitskraft wieder zur Verfügung stelle. Er meinte In der Regen ist es so, das die Firma darauf dankend verzichtet.

So, da bin ich heute ein großes Stück weiter gekommen und werde dann gleich diesen Brief schreiben.

Ich werde euch auf dem laufenden halten, was daraus geworden ist.

Danke für die Antwort

P.S. Da mein erstes Posting verschoben wurde, ohne Info an mich, bin ich davon ausgegangen, das etwas nicht funktioniert hat. Aus diesem Grund habe ich es neu eingestellt.

Vielleicht sollte dann einfach mal ein Vermerk erstellt werden, dann passieren doppelpostings auch nicht.

Aber trotzdem vielen DANK

StephanK
07.02.2008, 12:44
Ich war heute bei der Öffentlichen Rechtsauskunft hier in Hamburg.Leider hatte ich vergessen, Dich auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Um so besser, dass Du selbst darauf gekommen bist! :)

Der Kollege bei der ÖRA hat offenbar den gleichen Denkansatz wie ich.
Seine Empfehlung teile ich - ebenso wie seine Bedenken, was den weiteren Fortbestand des Arbeitsverhältnisses angeht. Platt formuliert: Da wird nix mehr draus werden, aber so billig weg kommen lassen solltest Du sie nicht...

P.S. Da mein erstes Posting verschoben wurde, ohne Info an mich, bin ich davon ausgegangen, das etwas nicht funktioniert hat. Aus diesem Grund habe ich es neu eingestellt.
Vielleicht sollte dann einfach mal ein Vermerk erstellt werden, dann passieren doppelpostings auch nicht.Diese berechtigte Kritik nehme ich gerne auf! Eine persönliche Information wird es nicht geben, aber einen Hinweis am ursprünglichen Platz, dass der Beitrag da oder dort hin verschoben wurde.

LeckerbissenHH
07.02.2008, 12:57
Hallo,
ja das sehe ich auch so. Aber auf der anderen Seite, ist die Frage, wenn eine Firma so arbeitet, ob ich da dann bleiben möchte.

Achso, ich habe noch etwas erfahren. Bei Krankheit reduziert sich der Stundenlohn um 3 Euro. Aber auch das ist lt. ÖRA nicht rechtens

Also, auch dagegen wehre ich mich gleich mit.

LG

StephanK
07.02.2008, 13:23
Bei Krankheit reduziert sich der Stundenlohn um 3 Euro. Aber auch das ist lt. ÖRA nicht rechtens.Kommt drauf an: Im Grundsatz muss der regelmäßige Lohn fortgezahlt werden, allerdings kann etwas anderes durch Tarifvertrag vereinbart werden, und diese Regelung kann per Arbeitsvertrag auch auf nicht tarifgebundene Arbeitnehmer erstreckt werden (§ 4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html)). Das müsste man sich also ganz genau anschauen.

Also, auch dagegen wehre ich mich gleich mit.Schaden kann's wohl nix mehr... :wink:

LeckerbissenHH
07.02.2008, 13:25
Da bei mir kein Arbeitsvertrag vorliegt, kann dagegen auch nicht entsprochen werden.

So hat mir das der Fachanwalt gesagt. Ich bin gerade dabei diesen Brief an die Firma zu schreiben.

Ich weiß natürlich nicht, ob ich das alles richtig formuliere. Aber ich gebe mein bestes :-)

Danke

LG