Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bekomme ich Zuschüsse oder nicht?
LiveCide
06.02.2008, 18:18
Ok, dann versuch ich mal das Problem kurz darzustellen.
Bis Anfang des Jahres war meine Mutter Harz IV-Empfängerin und ich in einer schulischen Ausbildung (Berufsfachschule).
Ich habe meine Ausbildung nach einem halben Jahr wieder abgebrochen oder besser gesagt hab das Probehalbjahr nicht geschafft.
Meinte Mutter hat jetzt eine Arbeit seit Januar und verdient 1500€ netto.
Also sind wir beide nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet.
Ich hab jetzt einen Minijob auf 400€-Basis und würde gerne ausziehen.
Die Frage die ich mir stelle ist, ob ich irgendwie Anspruch auf Wohngeld oder Harz IV habe, oder ob meine Mutter soviel verdient, dass sie komplett für mich aufkommen muss.
Außerdem würde es mich interessieren, ob ich noch Anspruch auf Kindergeld habe, da ich das so verstanden habe, dass ich das nur solange bekomme, wie ich Schüler/Student bin oder in einer Ausbildung stecke.
Ich versuche gerade eine Wohnung zu finden und werde wohl (wenns klappt) diesen Monat noch ausziehen und mich anschließend beim Amt als Arbeitssuchend melden, weil ich hoffe, dass ich sorum vielleicht mehr Glück habe.
Mit 400€ + evtl. Kindergeld kann man sich eine kleine Wohnung zwar schon irgendwie leisten und auch noch ein bisschen leben (es gibt ja auch Omas und Eltern die einen hier und da vieleicht unterstützen), aber ein bisschen Geld vom Amt, bis ich einen zweiten Job oder irgendwas besser bezahtes finde wäre schon eine ganz nette Sache.
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Und eine Sache wäre da auch noch, das betrifft aber eher meine Mutter.
Bisher ist sie ja Steuerklasse II, wenn ich nun ausziehe, fällt sie dann in die Steuerklasse I oder nicht?
Ich danke schonmal im Vorraus für Antworten und arbeite mich noch ein bisschen durchs Forum, vielleicht find ich selbst noch das ein oder andere raus.
MfG
LiveCide
Hallo LiveCide,
Die Frage die ich mir stelle ist, ob ich irgendwie Anspruch auf Wohngeld oder Harz IV habe, oder ob meine Mutter soviel verdient, dass sie komplett für mich aufkommen muss.
Die Sache ist erstmal diese,wenn du ausziehen willst,musst du schon ein regelmässiges Gehalt nachweisen,was höher liegt als 347 Euro + Miete.Ansonsten verweigert der Vermieter wahrscheinlich schon die Wohnung.Wohngeld wirst du wohl eher nicht bekommen,da 400 euro defenetiv nicht zum leben reichen werden,es sei denn du findest eine Wohnung im Werte von 53 euro warmmiete :razz:
Bliebe nur Hartz4 allerdings hat sich der Gesetzgeber dabei schon etwas gedacht.Wenn du ausziehst mit dem Gedanken dann Hartz4 dann zu beantragen,kann er dir die Leistungen ganz verweigern,nämlich weil du dich grundlos selber bedürftig gemacht hast.
Zur Zeit wird deine Mutter sicherlich so viel verdienen,dass sie für dich mitaufkommen muss.Das muss sie allerdings auch,wenn du ausziehst.Hier gilt nämlich die gesteigerte Unterhaltspflicht.
Außerdem würde es mich interessieren, ob ich noch Anspruch auf Kindergeld habe, da ich das so verstanden habe, dass ich das nur solange bekomme, wie ich Schüler/Student bin oder in einer Ausbildung stecke.
Das hast du so weit wie ich das sehe,richtig verstanden.Ggf. kannst du diese Frage seperat ja nochmal in unseren "Kindergeld-Forum" stellen,weil Kindergeld eher nich so mein Gebiet ist.
Ich versuche gerade eine Wohnung zu finden und werde wohl (wenns klappt) diesen Monat noch ausziehen und mich anschließend beim Amt als Arbeitssuchend melden, weil ich hoffe, dass ich sorum vielleicht mehr Glück habe.
Ich denke nicht das das klappen wird.S.o.
Es kann sogar sein,dass du einen Mietvertrag unterschreibst,die Arge lehnt ab und du hast dann nen gültigen Mietvertrag aber niemand der die Miete bezahlt.
Mit 400€ + evtl. Kindergeld kann man sich eine kleine Wohnung zwar schon irgendwie leisten und auch noch ein bisschen leben (es gibt ja auch Omas und Eltern die einen hier und da vieleicht unterstützen), aber ein bisschen Geld vom Amt, bis ich einen zweiten Job oder irgendwas besser bezahtes finde wäre schon eine ganz nette Sache.
Ja das wäre schon ne ganze nette Sache,leider hat der Gesetzgeber das aber auch erkannt und deswegen der netten Sache einen Riegel vorgeschoben.Das bisschen Geld vom Amt,wäre dann wohl größtenteils von deiner Mutter gekommen.Da Sie dir noch Unterhaltspflichtig ist und Unterhalt eine vorrangige Leistung zur Sicherstellung deines Bedarfs ist würde sie dafür draufzahlen,dass du jetzt ausziehst.
Dadurch kann es sogar passieren,dass Sie wieder in Hartz4 reinrutscht.Möchtest du das wirklich ?
Und eine Sache wäre da auch noch, das betrifft aber eher meine Mutter.
Bisher ist sie ja Steuerklasse II, wenn ich nun ausziehe, fällt sie dann in die Steuerklasse I oder nicht?
Meines Wissens ist Steuerklasse 1 für ledige.Dies trifft ja nicht auf Sie zu,also denke ich sie bleibt in II.
Fazit: Ich kann deinen Drang ausziehen zu wollen verstehen ! Nur leider ist das nicht so einfach.Vielleicht suchst du dir einen Job,von dem du leben kannst und der ungefähr 800 euro netto einbringt.Dann wäre das so weit kein problem.
Aber so wie es sich jetzt dastellt,rennst du meines achtens in große Fallen.
MfG
Codeman
LiveCide
06.02.2008, 19:22
(...)musst du schon ein regelmässiges Gehalt nachweisen,was höher liegt als 347 Euro + Miete.Ansonsten verweigert der Vermieter wahrscheinlich schon die Wohnung.Das stimmt, aber meine Mutter würde in dem Fall für mich bürgen, also dürfte das schon funktionieren.
Wohngeld wirst du wohl eher nicht bekommen,da 400 euro defenetiv nicht zum leben reichen werden,es sei denn du findest eine Wohnung im Werte von 53 euro warmmieteAh.. jetzt verwirrst du mich :? Ich dachte in die Richtung, dass ich evtl Wohngeld bekomme, da ich ja genug verdiene um meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Soweit meine Theorie..
Bzw. ich für meine Miete selbst aufkomme und das Amt mir etwas Geld dazugibt, damit ich auf meine 280€ (bin ja unter 25, da kriegt man ja nur 80(?)%) für den Monat komme.
Zur Zeit wird deine Mutter sicherlich so viel verdienen,dass sie für dich mitaufkommen muss.Das muss sie allerdings auch,wenn du ausziehst.Hier gilt nämlich die gesteigerte Unterhaltspflicht.Aber das wirft die Theorie oben wahrscheinlich über den Haufen.
Wenn du ausziehst mit dem Gedanken dann Hartz4 dann zu beantragen,kann er dir die Leistungen ganz verweigern,nämlich weil du dich grundlos selber bedürftig gemacht hast.Als ich noch eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter gebildet hab, hab ich mal irgendwo hier gelesen, dass ich, im Falle eine eigenmächtigen Auszugs, zumindest 280€ Lebensunterhalt bekomme und das Amt sich nur weigert die Wohnung zu zahlen.
Ich hatte nur in die Richtung spekuliert, dass ich bessere Chancen habe überhaupt was zu bekommen, wenn ich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen eigenen Wohnsitz habe und nicht erst einen Antrag stelle und anschließend versuche auszuziehen.
Das bisschen Geld vom Amt,wäre dann wohl größtenteils von deiner Mutter gekommen.Da Sie dir noch Unterhaltspflichtig ist und Unterhalt eine vorrangige Leistung zur Sicherstellung deines Bedarfs ist würde sie dafür draufzahlen,dass du jetzt ausziehst.
Dadurch kann es sogar passieren,dass Sie wieder in Hartz4 reinrutscht.Möchtest du das wirklich ?Naja, so schlimm sieht die Lage nun auch nicht aus 8)
Ganz ohne Mittel bin ich ja nicht..
Mir wärs persönlich fürs Wohlbefinden nur lieber nicht darauf angewiesen zu sein, von meinen Eltern jeden Monat noch eine kleine Unterstützung zu kriegen.
Aber danke auf jeden Fall schonmal für die schnelle Antwort :sensationell:, das mit dem Kindergeld schreib ich dann mal ins andere Forum ^^
MfG
LiveCide
Ah.. jetzt verwirrst du mich Ich dachte in die Richtung, dass ich evtl Wohngeld bekomme, da ich ja genug verdiene um meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Soweit meine Theorie..
Wenn du 347 euro + miete verdienst,dann steht dir wohngeld zu.Sollte das nicht der Fall sein,dann bleibt dir nur Hartz4.Du weisst sicherlich schon das sich Wohngeld und Hartz4 gegenseitig ausschliessen.Es geht nur entweder oder.
Bzw. ich für meine Miete selbst aufkomme und das Amt mir etwas Geld dazugibt, damit ich auf meine 280€ (bin ja unter 25, da kriegt man ja nur 80(?)%) für den Monat komme.
Wenn man alleine wohnt und mit niemanden eine BG dastellt,du also deine eigene 1-Mann (1-Frau) BG bist,dann kriegt man den vollen Regelsatz.
Aber das wirft die Theorie oben wahrscheinlich über den Haufen.
Die Sache ist folgender Sachverhalt:
§33 Abs. 1 und Abs. 2 Satz
(1).......Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über.
(2) Ein Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht geht nicht über, wenn die unterhaltsberechtigte Person mit dem Verpflichteten verwandt ist und den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht; dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche
a)minderjähriger Hilfebedürftiger,
b)von Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben,
Zu Deutsch heisst das,ziehst du aus dann wird das Amt prüfen ob deine Mutter dir gegenüber unterhaltspflichtig ust.Das ist sie in diesem Falle.Sie wäre es nicht,bzw du könntest die Geltendmachung von Unterhalt verweigern wenn du noch minderjährig wärst oder unter 25 bist und eine abgeschlossene Ausbildung hast.Beides trifft auf dich nicht zu,also wird deine Mutter zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden.
Als ich noch eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter gebildet hab, hab ich mal irgendwo hier gelesen, dass ich, im Falle eine eigenmächtigen Auszugs, zumindest 280€ Lebensunterhalt bekomme und das Amt sich nur weigert die Wohnung zu zahlen.
Das ist auch korrekt.Das beruht auf §20 Abs.2a i.V.m. §22 Abs. 2a SGB II
Ich hatte nur in die Richtung spekuliert, dass ich bessere Chancen habe überhaupt was zu bekommen, wenn ich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen eigenen Wohnsitz habe und nicht erst einen Antrag stelle und anschließend versuche auszuziehen.
Ja und ebend das ist ebend der Gedanke den der Gesetzgeber gesehen hat und hat das in dieser Richtung abgegrenzt.Der genaue Wortlaut lautet
§22 Abs. 2a SGB II
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.
Und du ziehst ja in dieser Absicht um.
Mir wärs persönlich fürs Wohlbefinden nur lieber nicht darauf angewiesen zu sein, von meinen Eltern jeden Monat noch eine kleine Unterstützung zu kriegen.
Leider geht es nicht nach Wohlbefinden,sondern danach was hilft damit der Staat dir nix zahlen muss.ALG II ist eine Fürsorgeleistung und der Staat versucht alles um das du da nicht drauf angewiesen bist.Ebend daher auch diese Unterhaltspflicht.Diese richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.Evtl. googelst du mal danach und schaust nach,wieviel deine Mutter monatlich an dich abtreten müsste.
MfG
Codeman
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