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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Wohnung-wie ist das mit den Umzugskosten??


chorulira
17.06.2005, 13:12
:D
Wir haben nun endlich ne neue Wohnung gefunden und sie auch schon genehmigt bekommen, heißt, eine schriftliche Bestätigung für Übernahme der Miete und Kaution liegt vor. :-)

Soweit,so gut...
Nun sind wir am rätseln, wie sich das mit den Kosten für den Umzug verhält. Ersparnisse haben wir keine und auch Eltern oder Verwandte können nur bedingt helfen. :sad:

Mit Umzugskosten meine ich:
Kosten für Renovierung, Umzugsfahrzeug inkl. Fahrer, evtl.Möbel
(Küche,Schränke,Kinderzimmer)

Da wir in der bisherigen Wohnung fast 11 Jahre wohnten, wird da natürlich einiges nötig. :?

Wißt ihr da Bescheid ??
Oder...
Kennt ihr ne Seite, wo ich nachlesen kann ??


Grüße
chorulia

Betroffener
17.06.2005, 14:16
Hallo chorulira,

hier fallen mir allenfalls die Hilfen für die Erstausstattung (meist auf Basis Second-Hand-Ware) als auch die Umzugshilfe (kan von der Übernahme eines Transporters bis hin zum kompletten Umzug durch eine Firma reichen) ein.

In letzterem Fall wird aus den Angeboten von mindestens drei Firmen das günstigste ausgewählt.

Genehmigungspflichtig ist das aber alles vor Anschaffungen/Beauftragungen!

Nachlesen sollte hier möglich sein: http://www.my-sozialberatung.de/files/hw23-Abs-3.pdf

chorulira
17.06.2005, 14:46
Ich vergaß, zu erwähnen, dass von der Agentur ein Umzug gefordert wurde, da unsre jetzige Wohnung zu groß sei.
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass in diesem Fall die Kosten für den Umzug durch die AG übernommen werden müssen. Dummerweise finde ich die Seite nicht mehr. :oops:

Mit den Möbeln verhält es sich halt auch teilweise so, dass unsre jetzigen für die neue Wohnung teilweise zu groß sind. Was noch zu verkaufen ist, werden wir natürlich versuchen, das bestmöglichst zu veräußern, aber viel wird das nicht sein.

Ist ja klar, dass wir nicht ERST handeln und dann fragen. Soweit kenne ich mich mit Ämtern schon aus. :?

Da ich durch eine Erkrankung schwerbehindert bin, hab ich öfter mit denen zu tun.
Vielleicht gibt es ja auch anhand dieser Tatsache eine Möglichkeit für finanzielle Hilfen??

Jedenfalls schon mal lieben Dank für deine Antwort. :-)


Liebe Grüße
chorulira

StephanK
17.06.2005, 15:10
Hallo chorulira,
das steht direkt im Gesetz, also im SGB II:
§ 22 (...)
(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus
anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

Mit Kosten für neue Möbel wird's wohl etwas schwieriger. Normalerweise muss man Möbel aus dem monatlichen ALG II bezahlen bzw. etwas daraus ansparen. Wenn Du gut argumentierst und einen einsichtigen Sachbearbeiter hast, lässt sich das vielleicht bei den Umzugskosten unterbringen. Am besten, Du stöberst selbst noch mal in den behörden-internen Durchführungshinweisen für's ALG II (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_II_Durchfuehrungshinweise_Inhalt.aspx) zu § 22 SGB II!

Thema Schwerbehinderung: im Zusammenhang mit Wohnung gibt's da erst mal nix extra - es sei denn, Du bräuchtest eine besondere Wohnungsaustattung (also rollstuhlgerecht oder so was).

Es gibt schon auch im SGB II ein paar Extras für Schwerbehinderte, die gut versteckt sind. Ich werde in den nächsten Tagen eine Aufstellung basteln, die das einigermaßen übersichtlich macht. Die wird dann bei Info-ALG II stehen (der "Knopf" rechts oben auf dieser Seite). Guck dann einfach noch mal rein!

chorulira
17.06.2005, 15:23
@StephanK
Das find ich echt klasse!
Da werde ich mich sicher informieren!!!

Zu meiner Behinderung, ich habe einen GdB 100% und die Mz B und aG und bin in Pflegestufe 1.

Einen elektrischen Rollstuhl habe ich auch, wobei ich aber auch noch, mehr schlecht als recht mit Hilfe von Krücken, gehen kann.

Dennoch wären schon Behindertengerechte Möbel (z.B. Küche, erhöhte Sitzmöbel u.ä.) angebracht.

Da könnte ich sicher auch eine ärztliche Bescheinigung bekommen.
Wißt ihr, an wen ich mich da wenden kann, bzw.muss???

StephanK
17.06.2005, 15:44
Bei Dir kommt schon einiges zusammen, so dass die ARGE in Sachen Wohnung nicht besonders knauserig wird sein können. Manches wird wahrscheinlich aber auch Verhandlungssache sein.

Aus dem Stand kann ich jetzt aber auch nix detailliert und präzis aus dem Ärmel schütteln und muss einfach um ein wenig Geduld bitten. Bin ja auch nur "einschgeschränkt leistungsfähig" :roll:

chorulira
17.06.2005, 15:47
Sorry... wollte wirklich nicht drängeln :oops:

Trotzdem schon mal danke! :D


Ganz liebe Grüße
chorulira

StephanK
18.06.2005, 12:33
Hallo chorulira,
Dein Gedanke, den vom Amt geforderten Umzug dazu zu nutzen, eine neue Wohnung zu finden, die Deinen Bedürfnissen besser angepasst ist, ist völlig richtig. Ich denke auch, dass sich das durchsetzen lässt - nur könnte es ein paar Deiner besten Nerven kosten. Andererseits bist Du wahrscheinlich im Umgang mit der Sozialbürokratie schon halbwegs kampferprobt.

Ich denke, das SGB II selbst bietet dafür keinen direkten Weg, auch die erwähnten "Extras" nicht, die nur darin bestehen, dass einige Sonderregeln für Schwerbehinderte aus dem SGB III auch auf ALG II-Bezieher anwendbar sind; aber wie man wohnt ist beim SGB III einfach kein Thema. Der Weg muss also über das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) gehen.

Um zu sehen, ob dieser Weg gangbar ist, müssen wir ein paar Fragen abarbeiten - nicht als Denksport (obwohl der nie schadet :-) ), sondern um eine Argumentationslinie gegenüber der ARGE zu basteln.

Frage 1: Hat die ARGE überhaupt etwas mit dem SGB IX zu tun?
Im Gesetz (§ 44 Abs. 3 Satz 1 SGB II) heisst es: "Die Arbeitsgemeinschaft nimmt die Aufgaben der Agentur für Arbeit als Leistungsträger nach diesem Buch wahr." Dieser Satz ist - wie die ganze Konstruktion der ARGEn - ein Produkt der Nachbearbeitung des Gesetzes im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Der Vermittlungsausschuss veröffentlicht keine Begründungen seiner Beschlüsse, so dass wir raten dürfen, wie der Satz gemeint ist.

Entweder so: Die Agentur nimmt innerhalb der ARGE ausschliesslich die Aufgaben wahr, die ihr das SGB II selbst als Leistungsträger zuweist; alle anderen Aufgaben der Agentur spielen im Rahmen von SGB II keine Rolle.
Oder so: Der ARGE obliegen alle Aufgaben, die die Agentur in ihrer Funktion als Leistungsträger hat (die Agentur hat nämlich auch andere, z.B. im Bereich der Arbeitsmarktstatistik), so dass die ARGE im Rahmen des SGB II als Leistungsträger an die Stelle der Arbeitsagentur tritt und die Kunden nur einen anderen Ansprechpartner in Gestalt der ARGE haben, aber den gleichen Zugang zu Leistungen.

Ich halte die zweite Auslegungsmöglichkeit für die richtige, weil das dem SGB II zugrundeliegende Hartz-Konzept den Langzeitarbeitslosen nicht etwa den Zugang zu bestimmten Leistungen versperren soll, sondern durch bessere Zusammenarbeit verschiedener Leistungsträger dazu führen soll, dass Probleme des Arbeitsmarktzuganges - und zwar gerade auch individuelle Probleme - effektiver angegangen werden und damit den Betroffenen der Arbeitsmarktzugang erleichtert oder auch erst ermöglicht wird.

Wenn das so richtig ist, können wir endlich den Blick in's SGB IX werfen und weiter gehen zur

Frage 2: Kann die Arbeitsagentur als Teil der ARGE etwas für eine neue Wohnung tun?

Ja, denn das SGB IX weist der Arbeitsagentur einige wichtige Aufgaben zu:
§ 6 Rehabilitationsträger
(1) Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein
(...) 2. die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach § 5 Nr. 2 (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) und 3 (unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen),
"Können" ist sehr wolkig formuliert, aber das "können" bezieht sich nicht auf die Leistungen, sondern auf die Zuständigkeit, die unter Umständen mehrere Träger untereinander auskegeln müssen. Zu diesem Problem komme ich noch weiter unten.
Was zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben alles gehört, sagt uns
§ 33 SGB IX:
(1) Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
(...)
(3) Die Leistungen umfassen insbesondere
1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen, (...)
6. sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.
(...)
(8 ) Leistungen nach Absatz 3 Nr. 1 und 6 umfassen auch
(...) 6. Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang.
Da haben wir's also! Allerdings haben wir auch gleich die nächste Hürde in Gestalt des § 7 SGB X:
"Die Vorschriften dieses Buches gelten für die Leistungen zur Teilhabe, soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts Abweichendes ergibt. Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen." Allerdings ist das meiner Meinung nach kein ersthaftes Hindernis, eben weil das SGB III zu Fragen der Wohnung schweigt und das SGB II (§ 22) nur von der Angemessenheit spricht, die auch eine individuelle Komponente hat.

Aus der Lebenserfahrung folgt schließlich und unweigerlich die

Frage 3: Was passiert, wenn die ARGE sich für nicht zuständig erklärt und mich hin- und herschicken will?
Das SGB IX soll gewährleisten, das Zuständigkeitsstreitereien zwischen verschiedenen Trägern im Interesse der Betroffenen schnell geklärt werden und sieht dafür ein besonderes Verfahren vor, das in § 14 SGB X geregelt ist. Der Betroffene soll sich darum nicht kümmern müssen.

Falls die ARGE ernsthaft "mauert", hielte ich zwei parallele Wege für angebracht: Erstens den zum Integrationsamt (Kontaktinformation hier (http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_kontakt-1.php?wc_c=499&wc_id=21&land=10)). Die haben zwar normalerweise wenig mit einzelnen Betroffenen zu tun, sollen aber als Koordinierungsstelle gerade solche Knoten durchhauen. Zweitens den zum Fachdienst für Schwerbehinderte der Arbeitsagentur, genau mit dem Argument, dass die Arbeitsagentur schließlich Teil der ARGE ist und die Organisation, die man für's ALG II neben und außerhalb der Arbeitsagentur geschaffen hat, nicht dazu führen darf, dass der Zugang zu gesetzlich vorgesehenen Leistungen durch verwaltungsmäßige Hürden versperrt wird.

Ich wünsche Dir gute Nerven, vor allem die richtige Mischung aus Geduld und Ungeduld!

StephanK
19.06.2005, 19:15
Ich hatte geschrieben:
Es gibt schon auch im SGB II ein paar Extras für Schwerbehinderte, die gut versteckt sind. Ich werde in den nächsten Tagen eine Aufstellung basteln, die das einigermaßen übersichtlich macht. Die wird dann bei Info-ALG II stehen (der "Knopf" rechts oben auf dieser Seite). Guck dann einfach noch mal rein!
Diese Aufstellung ist jetzt fertig! Du findest Sie hier im Forum bei "Info-ALG II" (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#37)