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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : In Sperrzeit erkrankt - Aufhebung ALG berechtigt?


tantro63
06.02.2008, 22:46
Hallo, ich habe ein sehr dringliches Problem:

Seit dem 01.11.2007 bin ich nach 20 Jahren erstmalig arbeitslos aufgrund einer Ausscheidungsvereinbarung. Deshalb habe ich eine Sperre von 12 Wochen für den Bezug von ALG I erhalten. Diese Sperre endete am 23.01.2008.
Am 03.01.2008 wurde ich aufgrund eines Unfalles den ich hatte AU geschrieben und bin seither in Behandlung, Therapie usw.. Die AU-Bescheinigung und die AU-Folgebescheinigungen habe ich jeweils am Folgetag abgesendet. Ich bin noch bis zum 07.02.2008 AU geschrieben.

Das bedeutet, dass die AU innerhalb der 12-wöchigen Sperre für den Bezug von ALG eingetreten ist.

Am 31.01.2008 wurde das erste ALG für den Zeitraum vom 24.01. -31.01.2008 auf mein Konto überwiesen.
Gleichzeitig erhielt ich am 31.01.2008 zwei Briefe von der A-Agentur:

1. Aufhebungsbescheid
Die Bewilligung von ALG gem. §117 SGBIII wird ab 24.01.2008 aufgehoben. Grund: Ende der Leistungszahlung im Krankheitsfall. Rechtsgrundlage §§118 Abs.1, 119 i.V.m. 126 SGBIII und §48 Abs. 1 S. 2 SGB X i.V.m. §330 Abs.3 SGBIII

2. Aufhebungs-Erstattungsbescheid
Ihnen wurde ALG gem. §117 SGB III bis 31.01.2008 gezahlt, sie haben jedoch Anspruch auf Krankengeld ab 24.01.2008. Der Bewilligungsbescheid wurde deshalb gem. §48 SGB X i.V.m. §330 Abs. 3 SGBIII bereits aufgehoben. Es ist eine Überzahlung eingetreten.
Deswegen habe ich den anderen Leistungsträger zur Erstattung aufgefordert und ihn ermächtigt, die Überzahlung, soweit sie Ihren Anspruch gegen den Leistungsträger übersteigt, mit Ihren sonstigen Ansprüchen gegen ihn zu verrechnen (§52 SGBI). Sie müssen den überbezahlten Betrag nur erstatten, wenn und soweit ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Leistungsträger nicht besteht oder nicht erfüllt wird.

Aus den angegebenen §§ kann ich im Gesetzestext nicht erlesen, dass ich durch die Erkrankung während der Sperrzeit vollautomatisch ins Krankengeld der Krankenkasse geschoben werde. Diese hat da nämlich Bedenken und hält diese Zusammenhänge für nicht richtig. Ausserdem tritt ein Übergang von ALG-Fortzahlung auf Krankengeld doch erst nach 6 Wochen ein. Die werde ich insgesamt nicht AU gewesen sein.

Weiss jemand wie so etwas üblicherweise und auch von Rechts wegen abgesichert behandelt wird?

Für mich persönlich hat das ganze ja noch weiter reichende Konsequenzen:
- ich muss mich wieder erneut arbeitslos melden.
- ich muss mich zu rund 500 Euro pro Monat selbst krankenversichern für den Zeitraum vom 24.01. - 07.02.2008 und
- ich bekomme ev. auch kein Krankengeld, weil die Krankenkasse die Richtigkeit bestreitet
- ich soll dann womöglich die überzahlte Knete zurückreichen, die ich erstmal verarbeitet habe

Weiss also jemand die korrekte Rechtslage und hat zusätzlich vielleicht einen Tip, wie ich mich verhalten sollte. Also z. B. Widerspruch einlegen, morgen gleich mündlich und vorsorglich mich wieder neu arbeitslos melden?

Ja, freue mich über hilfreiche Tipps und Hinweise

StephanK
07.02.2008, 00:38
:welcome: tantro63,
unser Fachmann für solche Fragen ist leider gerade ein paar Tage nicht verfügbar, so dass ich mich mal an die Beantwortung wage.

Aus meiner Sicht sieht es so aus, dass Du mit der Kombination von Sperrzeit und Krankheit wirklich ziemliches Pech hast und die von Dir befürchteten Konsequenzen auch teilweise eintreten.

Zur Erklärung: Alg ersetzt bekanntlich fehlenden Arbeitslohn, und deswegen sind auch die Regeln bei Krankheit denen für die Lohnfortzahlung recht ähnlich. Im Normalfall gibt es also bis zu sechs Wochen Leistungsfortzahlung, d.h. das Alg läuft normal weiter und so lange liegt der Krankengeldanspruch sozusagen auf Eis. Aber die Vorschrift, die das regelt (§ 126 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__126.html), lautet Wird ein Arbeitsloser während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit arbeitsunfähig, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, oder wird er während des Bezugs von Arbeitslosengeld auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt, verliert er dadurch nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen (Leistungsfortzahlung).Das Problem liegt in der Formulierung "während des Bezuges von Arbeitslosengeld", denn dieser findet nicht statt, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit ruht.
Gleichzeitig ist leider auch der Krankengeldanspruch weg, denn leider ruht auch dieser solange Versicherte (...) Arbeitslosengeld beziehen oder der Anspruch wegen einer Sperrzeit nach dem Dritten Buch ruht (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html)).
Bis zum 23.1. hast Du also leider weder Anspruch auf Alg noch auf Krankengeld.

Du solltest Dich deswegen gleich morgen bei der Arbeitsagentur melden und erneut Arbeitslosengeld beantragen. Ich nehme an, dass Du nicht erneut alle Unterlagen wirst vorlegen müssen, denn die sind ja bereits bekannt und das Arbeitslosengeld ist berechnet. Die Neubewilligung müsste also relativ rasch gehen. Vorsichtshalber solltest Du trotzdem die Unterlagen zum letzten Arbeitsverhältnis und den vorherigen Alg-Bescheid mitnehmen.

tantro63
08.02.2008, 17:57
@StephanK

ja danke für die Auskunft. Ich war gestern bei der Arb-Agentur und habe mich wieder "gesund" gemeldet. Heute habe ich gleich meinen Antrag abgegeben und der wurde bewilligt unter der Voraussetzung dass ich einen Bescheid von der Krankenkasse beisteuere, dass ich Krankengeld erhalte (für den zurückliegenden Zeitraum).
Das ist zwar insofern unsinnig, weil ich ja ab bewilligtem Zeitraum für ALG krank war und daher nichts bekomme, und das was ich bereits bekommen habe war verkehrt und muss zurück, denn von der Krankenkasse kommt ja auch nichts.
So habe ich mich also schnellstens wieder gesund gemeldet, bin nicht mehr gesperrt, also wieder arbeitssuchend und wenn ich am Montag zum Arzt gehe, weil mich meine Beschwerden noch immer schrecklich plagen und der schreibt mich wieder krank, dann laufen neue sechs Wochen los, so meine Krankenkasse. Und wenn die um sind, dann käme ich auch in den Genuss von Krankengeld.
Für den ausgefallenen Zeitraum kann ich keines bekommen, weil ich mich dann ja erst privat bei der Krankenkasse rückwirkend anmelden müsste. Ich verstehe dabei nicht, wie ich denn Arztleistungen während meiner Krankheit bekommen durfte, wenn mich das Arbeitsamt abgemeldet hat und ich folglich nicht bei der Krankenkasse angemeldet war, die u.a. deshlab kein Krankengeld zahlen will... Aber Schwamm drüber.

Vielleicht kommt ja der eine oder andere bei den Trägern noch ins Grübeln, die hauen sich ja noch um die mir bereits fälschlich überwiesenen Beträge.
Ich kann es so erst mal aushalten, aber diese Konstellation hat mich zusätzlich zu den 12 Wochen Sperre weitere zwei Wochen Kohle gekostet. Nee, stimmt nicht, in der Zeit wo das Arbeitsamt mich ausgegliedert hatte, liefen die 270 Tage Gesamtzahlungszeitraum noch nicht, also eigentlich nur eine eingeschobene Krankzeit zwischen Sperre und Arbeitslosigkeit.

Soweit erst mal herzlichen Dank. Vielleicht geht das Thema ja noch in die Verlängerung. Ciao sagt Tantro

Seebarsch
08.02.2008, 19:57
Hallo tantro63,
das was Stephan geschrieben hat ist völlig richtig, allerdings für den Leser und in der Regel ja auch Laien nicht leicht zu verstehen.

Zunächst zu der Kankenversicherung. Während des Alg 1 Bezuges ist man krankenversichert. Eine Ausnahme gibt es in der Sperrzeit. Um da nicht noch zusätzlich zu strafen, wird trotz fehlender Zahlung die Krankenversicherung ab dem Beginn des zweiten Monats der Sperrzeit durchgeführt.

Mit der Lohnfortzahlung ist es allerdings so geregelt, dass diese nur dann einritt, wenn Leistungen bezogen werden. Wird man also innerhalb der Sperrzeit oder anderer Ruhenszeiträume krank, tritt die Lohnfortzahlung nicht ein und der Krankengeldanspruch ruht.
Geht die Arbeitsunfähigkeit allerdings über das Ende der Sperrzeit hinaus, hat man, nach entsprechender Antragstellung, einen Anspruch auf Krankengeld. Weil der Anspruch auf Krankengeld vorrangig ist, kann dann aber auch kein Alg gezahlt werden!
:confused: