tantro63
06.02.2008, 22:46
Hallo, ich habe ein sehr dringliches Problem:
Seit dem 01.11.2007 bin ich nach 20 Jahren erstmalig arbeitslos aufgrund einer Ausscheidungsvereinbarung. Deshalb habe ich eine Sperre von 12 Wochen für den Bezug von ALG I erhalten. Diese Sperre endete am 23.01.2008.
Am 03.01.2008 wurde ich aufgrund eines Unfalles den ich hatte AU geschrieben und bin seither in Behandlung, Therapie usw.. Die AU-Bescheinigung und die AU-Folgebescheinigungen habe ich jeweils am Folgetag abgesendet. Ich bin noch bis zum 07.02.2008 AU geschrieben.
Das bedeutet, dass die AU innerhalb der 12-wöchigen Sperre für den Bezug von ALG eingetreten ist.
Am 31.01.2008 wurde das erste ALG für den Zeitraum vom 24.01. -31.01.2008 auf mein Konto überwiesen.
Gleichzeitig erhielt ich am 31.01.2008 zwei Briefe von der A-Agentur:
1. Aufhebungsbescheid
Die Bewilligung von ALG gem. §117 SGBIII wird ab 24.01.2008 aufgehoben. Grund: Ende der Leistungszahlung im Krankheitsfall. Rechtsgrundlage §§118 Abs.1, 119 i.V.m. 126 SGBIII und §48 Abs. 1 S. 2 SGB X i.V.m. §330 Abs.3 SGBIII
2. Aufhebungs-Erstattungsbescheid
Ihnen wurde ALG gem. §117 SGB III bis 31.01.2008 gezahlt, sie haben jedoch Anspruch auf Krankengeld ab 24.01.2008. Der Bewilligungsbescheid wurde deshalb gem. §48 SGB X i.V.m. §330 Abs. 3 SGBIII bereits aufgehoben. Es ist eine Überzahlung eingetreten.
Deswegen habe ich den anderen Leistungsträger zur Erstattung aufgefordert und ihn ermächtigt, die Überzahlung, soweit sie Ihren Anspruch gegen den Leistungsträger übersteigt, mit Ihren sonstigen Ansprüchen gegen ihn zu verrechnen (§52 SGBI). Sie müssen den überbezahlten Betrag nur erstatten, wenn und soweit ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Leistungsträger nicht besteht oder nicht erfüllt wird.
Aus den angegebenen §§ kann ich im Gesetzestext nicht erlesen, dass ich durch die Erkrankung während der Sperrzeit vollautomatisch ins Krankengeld der Krankenkasse geschoben werde. Diese hat da nämlich Bedenken und hält diese Zusammenhänge für nicht richtig. Ausserdem tritt ein Übergang von ALG-Fortzahlung auf Krankengeld doch erst nach 6 Wochen ein. Die werde ich insgesamt nicht AU gewesen sein.
Weiss jemand wie so etwas üblicherweise und auch von Rechts wegen abgesichert behandelt wird?
Für mich persönlich hat das ganze ja noch weiter reichende Konsequenzen:
- ich muss mich wieder erneut arbeitslos melden.
- ich muss mich zu rund 500 Euro pro Monat selbst krankenversichern für den Zeitraum vom 24.01. - 07.02.2008 und
- ich bekomme ev. auch kein Krankengeld, weil die Krankenkasse die Richtigkeit bestreitet
- ich soll dann womöglich die überzahlte Knete zurückreichen, die ich erstmal verarbeitet habe
Weiss also jemand die korrekte Rechtslage und hat zusätzlich vielleicht einen Tip, wie ich mich verhalten sollte. Also z. B. Widerspruch einlegen, morgen gleich mündlich und vorsorglich mich wieder neu arbeitslos melden?
Ja, freue mich über hilfreiche Tipps und Hinweise
Seit dem 01.11.2007 bin ich nach 20 Jahren erstmalig arbeitslos aufgrund einer Ausscheidungsvereinbarung. Deshalb habe ich eine Sperre von 12 Wochen für den Bezug von ALG I erhalten. Diese Sperre endete am 23.01.2008.
Am 03.01.2008 wurde ich aufgrund eines Unfalles den ich hatte AU geschrieben und bin seither in Behandlung, Therapie usw.. Die AU-Bescheinigung und die AU-Folgebescheinigungen habe ich jeweils am Folgetag abgesendet. Ich bin noch bis zum 07.02.2008 AU geschrieben.
Das bedeutet, dass die AU innerhalb der 12-wöchigen Sperre für den Bezug von ALG eingetreten ist.
Am 31.01.2008 wurde das erste ALG für den Zeitraum vom 24.01. -31.01.2008 auf mein Konto überwiesen.
Gleichzeitig erhielt ich am 31.01.2008 zwei Briefe von der A-Agentur:
1. Aufhebungsbescheid
Die Bewilligung von ALG gem. §117 SGBIII wird ab 24.01.2008 aufgehoben. Grund: Ende der Leistungszahlung im Krankheitsfall. Rechtsgrundlage §§118 Abs.1, 119 i.V.m. 126 SGBIII und §48 Abs. 1 S. 2 SGB X i.V.m. §330 Abs.3 SGBIII
2. Aufhebungs-Erstattungsbescheid
Ihnen wurde ALG gem. §117 SGB III bis 31.01.2008 gezahlt, sie haben jedoch Anspruch auf Krankengeld ab 24.01.2008. Der Bewilligungsbescheid wurde deshalb gem. §48 SGB X i.V.m. §330 Abs. 3 SGBIII bereits aufgehoben. Es ist eine Überzahlung eingetreten.
Deswegen habe ich den anderen Leistungsträger zur Erstattung aufgefordert und ihn ermächtigt, die Überzahlung, soweit sie Ihren Anspruch gegen den Leistungsträger übersteigt, mit Ihren sonstigen Ansprüchen gegen ihn zu verrechnen (§52 SGBI). Sie müssen den überbezahlten Betrag nur erstatten, wenn und soweit ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Leistungsträger nicht besteht oder nicht erfüllt wird.
Aus den angegebenen §§ kann ich im Gesetzestext nicht erlesen, dass ich durch die Erkrankung während der Sperrzeit vollautomatisch ins Krankengeld der Krankenkasse geschoben werde. Diese hat da nämlich Bedenken und hält diese Zusammenhänge für nicht richtig. Ausserdem tritt ein Übergang von ALG-Fortzahlung auf Krankengeld doch erst nach 6 Wochen ein. Die werde ich insgesamt nicht AU gewesen sein.
Weiss jemand wie so etwas üblicherweise und auch von Rechts wegen abgesichert behandelt wird?
Für mich persönlich hat das ganze ja noch weiter reichende Konsequenzen:
- ich muss mich wieder erneut arbeitslos melden.
- ich muss mich zu rund 500 Euro pro Monat selbst krankenversichern für den Zeitraum vom 24.01. - 07.02.2008 und
- ich bekomme ev. auch kein Krankengeld, weil die Krankenkasse die Richtigkeit bestreitet
- ich soll dann womöglich die überzahlte Knete zurückreichen, die ich erstmal verarbeitet habe
Weiss also jemand die korrekte Rechtslage und hat zusätzlich vielleicht einen Tip, wie ich mich verhalten sollte. Also z. B. Widerspruch einlegen, morgen gleich mündlich und vorsorglich mich wieder neu arbeitslos melden?
Ja, freue mich über hilfreiche Tipps und Hinweise