Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeld für mich?
Hallo
Ich bin 28 J. arbeite teilzeit und wohne noch bei meinen Eltern.
Ich würde gerne endlich ausziehen aber eigentlich kann ich mir kaum was leißten.
Würde ich Wohngeld bekommen?
Wie groß dürfte die Wohnung sein?
Arbeitslosengeld bekomme ich nicht.
Gruß
Seerose
Hallo Seerose.
Wohngeld bekommst du immer dann,wenn du 347 euro + miete von deinen eigenen erwirtschafteten Geld zur Verfügung hast.
Dabei spielt die qm Zahl keine Rolle.
MfG
Codeman
Hallo
Danke für die Antwort.
Das heißt also ich bekomme Wohngeld, wenn ich neben meiner Miete nicht mehr als 347 Euro zu verfügung habe!?
Gruß
Seerose
Nein.Du bekommst nur Wohngeld,wenn du neben deiner Miete 347 Euro oder mehr zur Verfügung hast.
Hast du weniger zur Verfügung als Miete + 347 Euro , wird dich das Wohngeldamt an die ARGE verweisen.
MfG
Codeman
Hast du weniger zur Verfügung als Miete + 347 Euro , wird dich das Wohngeldamt an die ARGE verweisen. Bist du dir da sicher?
Ich kenne es nur umgedreht. Wenn die ARGE Geld sparen kann, verweist sie einen zur Wohngeldstelle.
StephanK
08.02.2008, 15:44
Ich kenne es nur umgedreht. Wenn die ARGE Geld sparen kann, verweist sie einen zur Wohngeldstelle.Beides gibt es! Das kommt jeweils auf die Einkommensverhältnisse an.
Der Grund liegt darin, dass Wohngeld streng zweckgebunden ist, d.h. es soll ausschließlich ein Zuschuss zu Miete und Heizkosten sein, aber nicht für den sonstigen Lebensunterhalt verwendet werden.
Daraus folgt:
1) Wenn jemand so wenig Einkommen (Arbeitseinkommen oder Alg I) hat, dass ihm trotz Wohngeld weniger als € 347 (bei einer alleinstehenden Person) im Monat zum Leben bleiben würde, dann nimmt die Wohngeldstelle an, dass ein Teil des Wohngeldes zum Lebensunterhalt verwendet würde und verweist die Person auf Alg II, weil dort Miete und Heizkosten komplett in die Bedarfsberechnung einfließen und sichergestellt ist, dass € 347 für den sonstigen Lebensunterhalt bleiben.
2) Wenn jemand Einkommen erzielt und eine Aufstockung auf's Existenzminimum durch Alg II beanspruchen kann, könnte er - falls die "Zahlen stimmen" aus der Bedürftigkeit herauskommen, indem er Wohngeld beantragt. Weil das normalerweise ausgeschlossen ist, wenn man schon Alg II bezieht, gibt es die Sondervorschrift des § 1 Abs. 5 Wohngeldgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/wogg_2/__1.html).
Das bewirkt, dass es für diesen Personenkreis ein Wahlrecht zwischen Alg II und Wohngeld gibt. Näher erläutert ist das in den Hinweisen der AA zu § 5 SGB II (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-5-SGB-II-Verhaeltnis-and-Leistungen.pdf), Seite 2 f., Abschn. 1.4
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