Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bezugsdauer nach befristetem Arbeitsvertrag
Im Juli 2005 bin ich durch Insolvenz für 1 Monat arbeitslos gewesen.
Bezugsdauer nach der damaligen Regelung 26 Monate.
Ab August 2005 habe ich einen bis Oktober 2006 befristeten Arbeitsvertrag bei gleicher Lohnhöhe angetreten. Sollte ich mich ab 1.11.06 wieder Arbeitslos melden müssen, ist die Bzugsdauer von ALG1 dann noch 25 Monate (wg. Bestandschutz) oder nach neuer Regelung 18 Monate ( bin über 55 Jahre) oder 17 Monate, da ich bereits 1 Monat erhalten habe?
Seebarsch
25.06.2006, 18:58
Nach der Übergangregelung verbleibt Ihnen mindestens der Rest aus der alten Anwartschaft, also 25 Monate !
:engel:
Danke an Seebarsch für die schnelle Antwort. Ich hoffe, dass es nicht so weit kommt und der Vertrag verlängert wird.
ben
Seebarsch
25.06.2006, 19:39
Da wünsche ich Ihnen viel Glück !
:engel: :engel: :engel:
Hallo Seebarsch,
muß leider noch einmal auf das Thema zurückkommen. Mein Vertrag wird nicht verlängert.
Frage: Wo kann man das mit der Übergangregelung nachlesen?
In dem "Merkblatt 1 für Arbeitslose" der BA steht auf Seite 25 folgendes:
"Hatten Sie in den letzten 4 Jahren schon einmal einen Anspruch auf ALG erworben und haben Sie die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Ihr neu erworbener Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer für das jeweilige Lebensalter (also unter 55 Jahren bis auf 360 Kalendertage und ab 55 Jahren bis auf 540 Kalendertage)."
Das liest sich aber ganz anders, oder gibts da noch ein Schlupfloch?
Gruß, ben
Seebarsch
11.09.2006, 20:02
(2) § 127 Abs. 4 in der vom 1. Januar 2004 an geltenden Fassung ist bis zum 31. Januar 2010 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Höchstdauer des Anspruches mindestens die Restdauer des erloschenen Anspruches zugrunde zu legen ist.
M.E. müsste der § 434 I Absatz 2 SGB III ziehen !
Mit der Enstehung des neuen Anspruchs erlischt der alte Anspruch !
Mithin müsste der Rest aus dem alten erloschenen Anspruch von 25 Monaten als Anspruchsdauer festgesetzt werden !
Wenn Sie sich bei der Agentur melden, müsste bei ordnungsgemäßer Eingabe in den elektronischen Übersichtsbogen genau dieses Ergebnis herauskommen !
:P
Hallo Seebarsch,
Interessant. Aber sicher auch Auslegungssache. Bei der zuständigen Agentur bin ich ziemlich sicher, das geht nicht ohne Einspruch nach festgesetzten 18 Monaten ab. Aber schaun wir mal. Das wird erst im November passieren, ich werde das Ergebniss dann ins Netz stellen.
Erstmal Danke,
Gruß, ben
Seebarsch
12.09.2006, 20:24
Grundsätzlich ist es so wie ich es geschildert habe !
Bei dem Anspruch wird nicht gross in Gesetz geschaut, sondern die Beschäftigungs- und Antragsdaten in die EDV eingegeben.
Die ist gesetzestreu !
Gruß
:P :lol: :P
Hallo,
gesetzestreu hört sich gut an. Aber folgende Gegebenheit lassen mich daran zweifeln:
Im Juli 2005 hatte ich nach 39 Jahren Beitragszahlung ALG 1 beantragt.
Der Bescheid ergab 18 Mon./540 Tage Anspruchsdauer. Erst nach meinem Einspruch bekam ich den Änderungsbescheid mit "gesetzestreuen" 26 Mon./780 Tagen. Deshalb kann ich nur jedem Raten, seinen Bescheid genauest zu Prüfen und ggf. Einspruch zu erheben, denn die von Seebarsch angeführte "ordnungsgemäße Eingabe" in den elektronischen Übersichtsbogen wird von Menschen ausgeführt. Und Irren ist menschlich....
ben
Seebarsch hat Recht behalten! (Hut ab)
Anspruchsdauer 25 Mon. , Antrag lief ohne Probleme durch.
Da fällt mir nichts mehr ein.
Gruß, ben10
Seebarsch
08.12.2006, 20:27
Hallo ben10,
kommese bei uns, da wird sie geholfen! Spass beiseite!
Ich wünsche Dir, dass Du schnell wieder Arbeit findest.
Wie bewertet Du denn persönlich das neue System - Antragsservice - bei der Agentur?
Gruß
:p
Hallo Seebarsch,
es hat sich trotz der für den Einzelnen negativen Begleitumstände einiges in der AfA geändert. Der Antrag wurde schnell bearbeitet, mir wurde die voraussichtliche Höhe des ALG1 ausgerechnet und ausgedruckt.
Es ist doch so, nur wenn man als Mensch behandelt wird, zieht man am gleichen Strang. Die meisten Kunden der AfA wollen arbeiten. Gegenseitiges Misstrauen hilft da nicht weiter. Ich sehe die Agentur zwischenzeitlich als Partner mit dem gleichen Ziel: Arbeit. Aber vielleicht habe ich ja auch nur Glück mit einen Super-Arbeitsvermittler? Dieser Mensch ist wirklich gut.
Gruß, ben
Seebarsch
15.12.2006, 11:08
Hallom ben10,
in der eigentlichen Agentur hat sich wohl tatsächlich was getan.
Hoffentlich ist dein Vermittler nicht nur nett, sondern hat auch schnell einen Job für Dich.
Hinsichtlich der Bearbeitung der Anträge ist der Agentur vorgegeben, am Tag der Abgabe mindestens 75 % der Anträge abschliessend zu entscheiden. Das wird auch überwacht und hat bei Nichteinhaltung auch personelle Konsequenzen!
:)
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.