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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug nach Trennung nicht genehmigt


SannyMama
08.02.2008, 03:40
Hallo

Habe ein Problem bei dem mir hier hoffentlich geholfen werden kann.Bin 23 Jahre alt und habe einen 5 jährigen Sohn.Habe mich von meinem Mann getrennt(wir sind derzeitig noch verheiratet) und lebe nun in der gemeinsamen Wohnung mit ihm, aber getrennt (vom Anwalt schriftl. bestätigt)
Habe vorgestern Alg II beantragt und wollte mir auch gleich die Genehmigung für einen Umzug in eine eigene Wohnung holen.
Leider hat mir das Amt quasi verboten auszuziehen, mit der Begründung das der jetztige Wohnraum (72 qm,3 Zimmer) für 3 Personen ausreichend ist, womit ein Umzug erst nach der Rechtsgültigkeit der Scheidung (im Dezember diesen Jahres) genehmigt werden würde.Sinn des Trennungsjahres wäre es,dieses zusammen zu verbringen und der einzige triftige Grund für einen Auszug wäre häusliche Gewalt.
Sprach der eigentlich nette Arbeitsvermittler und entließ mich.
Allerdings empfinde ich es als den reinsten Psychoterror noch ein ganzes Jahr lang mit meinem Noch-Mann in dieser Wohnung verbringen zu müssen.Ich verkrafte das sehr schlecht. Und auch für meinen Sohn ist es kaum die ideale Lösung.
Gibt es denn nicht irgendeine Möglichkeit, das ich doch eine eigene Wohnung für uns genehmigt bekommen könnte?
Danke im vorraus.
SannyMama

Roady
08.02.2008, 06:22
Schönen Gruß an Dein Sachbearbeiter, er hätte keine Ahnung.
Das Trennungsjahr beginnt erst dann, wenn Du die Trennungsabsicht gegenüber Deinem noch Mann aussprichst und aus der ehelichen Wohnung ausgezogen bist.
Außerdem kann man Dir nicht verbieten auszuziehen, weder die Arge noch Dein noch Mann.
Am besten sprichst nochmal mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters, sollte das nicht fruchten direkt Anwalt einschalten und einfach in ne angemessene Wohnung für Dich und Kind umziehen und zeitgleich ALG II für Dich und Kind beantragen.
Wichtig gleich mit Auszug auch aufs Jugendamt und Unterhaltsvorschuß beantragen, weil ARGEN gerne dazu neigen einem eine Sanktion reinzuwürgen wenn man das vergisst.

Was Nebenbei noch zu bedenken wäre und wqas man gerne im Eifer des Gefechtes vergisst, aber eigentlich nichts mit ALG II zu tun hat ist:

-Änderung des Testaments falls bestehend
-Änderung der Bezugsberechtigung bei privaten Lebens- und -Rentenversicherungen, sowie Unfallversicherungen
-Änderung sämtlicher Passwörter im Internet (Mailkonten, Ebay, Online-Banking, etc.... )
-Sperrung von Sim-Karten, die einem gehören und die der Ex-Partner nicht mehr rausrücken will.
-Des weiteren Ummeldung des Kindes in der neuen Wohnung braucht man seit dem Monat 11/07 keine Zustimmung mehr vom Ex-Mann, da reicht inzwischen eine Bestätigung vom Vermieter aus, dass das Kind mit in die Wohnung einzieht.
-Adressänderung bei Familienkassen wegen Anschrift und neuer Bankverbindung (Kindergeld)
-Adressänderung für Dich und Kind bei der Krankenkasse - bleibst bis zur Scheidung weiter beim Noch-Mann familienversichert (kostet also die Arge auch nix extra - sollte man aber aufpassen das es auch genau so im Bescheid steht - famVers -weil hin und wieder haben die mit Krankenversicherungen so ihre "Systemprobleme" geistiger Natur.

fragi
08.02.2008, 06:27
Bis auf ne kleine Einschränkung stimme ich komplett zu:
Das Trennungsjahr beginnt erst dann, wenn Du die Trennungsabsicht gegenüber Deinem noch Mann aussprichst und aus der ehelichen Wohnung ausgezogen bist.

Der Auszug ist nicht unbedingt von nöten, wohl aber ne räumliche Trennung... das geht dem Zwecke zwar auch in ner "WG" kann aber in diesem Maßstab keinem Aufgezwungen werden.

Und nochwas:
Wichtig gleich mit Auszug auch aufs Jugendamt und Unterhaltsvorschuß beantragen, weil ARGEN gerne dazu neigen einem eine Sanktion reinzuwürgen wenn man das vergisst.

Es ist auch möglich den ganzen Qutasch an die ARGE abzutretten, wenn du dazu nicht in der Lage sein solltest.
Am Besten wäre aber alles selbst zumachen!

Roady
08.02.2008, 06:40
Und hier noch mal der gesetzliche Hintergrund für ungläubige Sachbearbeiter der Arge:

§ 1566 BGB - Vermutung für das Scheitern

(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Was noch anzumerken wäre, such Dir nen guten Familienrechts-Anwalt oder Anwältin - selbst dabei gibt es Unterschiede wie Tag und Nacht - am besten nen richtigen Wadenbeißer.

StephanK
08.02.2008, 07:12
Das Trennungsjahr beginnt erst dann, wenn Du die Trennungsabsicht gegenüber Deinem noch Mann aussprichst und aus der ehelichen Wohnung ausgezogen bist.Das stimmt definitiv nicht, wie aus § 1567 Abs. 1 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1567.html) hervorgeht.

@ SannyMama: Du brauchst keine Erlaubnis zum Umziehen. Den "Segen" des Alg II-Trägers brauchst Du nur, wenn Du (1) darauf angewiesen bist, die Umzugskosten erstattet und/oder (2) eine Kaution für die neue Wohnung vorgestreckt zu bekommen.
Das größere Problem liegt darin, dass Du nur Deinen bisherigen Anteil an der Miete gezahlt bekommst, wenn der Alg II-Träger nicht die Erforderlichkeit des Umzuges anerkennt. Das ist deswegen schwierig, weil kleinere Wohnungen in der Regel höhere m²-Mieten haben.

Generell ist die Frage, ob die ARGE überhaupt befugt ist, mit einer Begründung, wie SannyMama sie wiedergegeben hat, die Erforderlichkeit eines Umzuges zu verneinen. Es trifft zwar zu, dass das Trennungsjahr dazu dienen soll, dass die Ehegatten sich ihre Trennungsabsicht reiflich überlegen, aber es ist nicht Aufgabe des Alg II-Trägers, dadurch auf eine mögliche Versöhnung hinzuwirken, dass er den Auszug eines Ehegatten erschwert. Der von Art. 6 des Grundgesetzes garantierte Schutz der Ehe ist nämlich in erster Linie ein Schutz vor staatlicher Einmischung in die Ehe und ihre selbstverantwortliche Gestaltung durch die Ehegatten. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Ehegatten sich trennen wollen. Der Alg II-Träger maßt sich also etwas an, worin er seine Nase nicht zu stecken hat.

Allerdings könnte fraglich sein, ob Dir überhaupt Alg II zusteht, wenn Ihr bisher noch keines bezogen habt. Dein Mann ist Dir ja jedenfalls so lange unterhaltspflichtig wie Du keine Arbeit findest, und Alg II ist eine nachrangige Leistung, die man nur beanspruchen kann, wenn man keine anderen Einkommensquellen hat - einschließlich unterhaltspflichtiger Ehegatten. Es wird deswegen auf die Einkommensverhältnisse Deines Mannes ankommen, ob Alg II überhaupt in Frage kommt oder nicht.

Roady
08.02.2008, 08:05
@ StephanK, schön was im 1567 steht - aber das ist eben der Unterschied zwischen Gesetzestext und Realität - denn weiß mal nach das Du Dein Trennungsjahr eingehalten hast, wenn Du mit Deinem Partner/in in der gleichen Bude leben bleibst und die Person was gegen die Scheidung hat.

StephanK
08.02.2008, 08:30
Ich will gar nicht bestreiten, dass es im Einzelfall bei einer nur von einem Ehegatten gewollten Scheidung schwierig sein kann, das Getrenntleben zu beweisen, wenn dieses innerhalb der gemeinsamen Wohnung stattgefunden hat. Aber genau so wenig, wie es Aufgabe des Alg II-Trägers ist, auf eine Wiederversöhnung der Ehegatten hinzuwirken ist es seine Aufgabe, zu den Voraussetzungen einer möglichst einfachen Ehescheidung beizutragen. (Und nur darum geht es mir; Fragen des Scheidungsrechts wären ein geeignetes Thema für ein Familienrechts-Forum.)

Die Pflicht des Alg II-Trägers als einer staatlichen Einrichtung, sich nicht in die Ehe einzumischen, richtet sich also nach beiden Seiten: er darf weder die Ehegatten gegen ihren Willen zu einer Aufrechterhaltung des ehelichen Zusammenlebens drängen noch darf er sich sozusagen zum Werkzeug eines oder beider Ehegatten machen lassen, um eine möglichst rasche Scheidung zu ermöglichen. Das macht eine Entscheidung in Fällen wie dem von SannyMama für den Alg II-Träger schwierig, denn eine im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Ehe neutrale Entscheidung ist ihm letztlich nicht möglich, so dass er das kleinere von zwei Übeln wählen muss. Wenn er keine Hinweise darauf hat, dass er zum Werkzeug eines einseitig scheidungswilligen Ehegatten gemacht werden soll dann ist das von beiden Ehegatten unerwünschte Hinwirken auf eine Aufrechterhaltung des Zusammenlebens das größere Übel. Deswegen muss er in einem solchen Fall jedenfalls die Erforderlichkeit (wenn schon nicht die Notwendigkeit) eines Umzuges anerkennen.

SannyMama
08.02.2008, 10:10
Danke für eure Antworten...vielleicht sollte ich zum Sachverhalt noch was schreiben.
Mein Mann ist von meiner Trennungsabsicht in Kenntnis gesezt und stimmt auch der Scheidung zu. Soweit wurde mir also von meinem Anwalt erstmal schriftlich bestätigt das wir getrennt leben, aber noch in der gemeinsamen Wohnung.Enden wird das Trennungsjahr im November diesen Jahres.
Zum Alg II wude mir mitgeteilt, das ich das Geld was mir als Alleinerziehende mit einem Kind zusteht bekomme plus zwei Drittel der Miete für unsere jetzige Wohnung.Mein Mann wurde also auch nicht irgendwo mit rein gerechnet.
Auch Unterhalt ist schon abgeklärt, den habe ich vom Jugendamt bereits festsetzen lassen und den zahlt er auch.
Problem ist natürlich das ich den "Segen" des Amtes brauche...zum einen wegen der Kaution...und zum zweiten wurde mir mittgeteilt, dass wenn ich "auf eigene Faust" umziehe, ich trotzdem nur das Geld für Unterkunft und Heizkosten bekomme was mir hier in der gemeinsamen Wohnung jetzt zusteht.
Ich blick bei dem ganzen Quatsch nicht mehr durch, will doch nur wieder ein geregeltes Leben für mich und meinen Sohn, aber so geht das beim besten Willen nicht.Denke ich werd wohl schnellstens bei meinem Anwalt vorsprechen.
Grüße SannyMama

StephanK
08.02.2008, 11:00
Ich blick bei dem ganzen Quatsch nicht mehr durch, will doch nur wieder ein geregeltes Leben für mich und meinen Sohn, aber so geht das beim besten Willen nicht.Natürlich ist jetzt sehr viel zu regeln und das bedeutet zusätzlichen Stress, aber ich habe gar nicht den Eindruck, als ob Du so sehr orientierungslos wärest.

Problem ist natürlich das ich den "Segen" des Amtes brauche...zum einen wegen der Kaution...und zum zweiten wurde mir mittgeteilt, dass wenn ich "auf eigene Faust" umziehe, ich trotzdem nur das Geld für Unterkunft und Heizkosten bekomme was mir hier in der gemeinsamen Wohnung jetzt zusteht.Das trifft leider zu.
Um eine (pro Kopf) höhere Miete zu bekommen, muss der Umzug als erforderlich anerkannt werden, für die Kaution sogar als notwendig.

Denke ich werd wohl schnellstens bei meinem Anwalt vorsprechen.Dieser Anwalt ist wahrscheinlich auf Familienrecht spezialisiert und womöglich nicht gleichzeitig auch auf Sozialrecht. Deswegen wäre es vielleicht nicht schlecht, wenn Du ihm die Überlegungen aus meinem vorangegangenen Beitrag als Argumentationsmaterial mitteiltest.