Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag Abgelehnt
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen
Ich bin 23 jahre alt, und wohne im moment noch bei meiner Mutter.
Ich habe einen ALG II antrag gestellt, und der wurde heute Abgelehnt.
Als begründung würde das zu hohe einkommen meiner Mutter genannt.
Sie bekommt aus Ihrer Rente knapp 1.500€ und hat aber noch eine Menge ausgaben, was dem amt egal ist.
Meine Mutter will, und kann mich nicht mit unterstützen, was ich dem Amt auch gesagt habe.
Wisst Ihr vielleicht weiter, oder habt ihr einen Tipp für mich ?
VIERZEHNNOTHELFER
08.02.2008, 16:09
hast Du eine abgeschlossene Ausbildung? Wenn nicht, ist
Deine Mutter unterhaltspflichtig, bis Du 25 bist. Aber
man müßte mehr Einzelheiten aus dem Ablehnungsbescheid
wissen, um zu sehen, ob sich ein Widerspruch lohnt, gut
möglich.
StephanK
08.02.2008, 16:11
:welcome: Janosch, Meine Mutter will, und kann mich nicht mit unterstützen, was ich dem Amt auch gesagt habe.
Wisst Ihr vielleicht weiter, oder habt ihr einen Tipp für mich ?Sie kann sich das nicht heraussuchen, sondern ist Dir zum Unterhalt verpflichtet - und deswegen wird ihr Einkommen auch angerechnet (außer, es wird etwas weggepfändet).
Ich kann Dir deswegen leider keinen anderen Weg weisen. Sie wird sich darauf einrichten und ihre anderen Ausgaben einschränken müssen.
Hartzbeat
08.02.2008, 16:21
Hallo Janosch,
heiße Dich ebenfalls herzlich willkommen hier im Forum.
Kann mich - bevor ich hier näheres zu sagen habe - der Anmerkung von VIERZEHNNOTHELFER nur anschließen:
[...]man müßte mehr Einzelheiten aus dem Ablehnungsbescheid
wissen, um zu sehen, ob sich ein Widerspruch lohnt, gut
möglich.
Also, wenn möglich, anonymisiere den Bescheid komplett (auch ARGE-Daten) und stelle ihn hier ein oder beschreibe die Fakten.
Gruß von
Hartzbeat
hast Du eine abgeschlossene Ausbildung? Wenn nicht, ist
Deine Mutter unterhaltspflichtig, bis Du 25 bist. Aber
man müßte mehr Einzelheiten aus dem Ablehnungsbescheid
wissen, um zu sehen, ob sich ein Widerspruch lohnt, gut
möglich.
Ich habe leider weder eine Abgeschlossene Ausbildung, noch einen Schulabschluss, da ich damals viel schlaufen lassen habe.
Meine Mutter bekommt genau 1.500€ an Rente, was da ja eigentlich kein Problem wäre, aber Ihr Konto ist 3.500€ im minus (mit Dispo) und hat Monatliche Zahlungen an kreditkosten (ca.400€).
Ich selbst bin daher auch im moment weder Krankenversichert, noch habe ich einen Sozialversicherungsausweis, da mir dieses alles damals abhanden gekommen ist, wegen Mietschulden und Zwangsräumung.
Nun zu dem Allgemeinen.
Die Miete beträgt hier warm mit allem drum und dran knapp 388€. Dazu kommen dann halt noch die Ausgaben die allgemein sind.
Laut dem Amt, sind ein Differenzbetrag, der zu viel ist, von 444,39€.
Ich habe damals selbst schon in einer eigenen Wohnung gewohnt, wo sie keine leistungen dem Amt entgegen nehmen musste, und es auch ein schreiben drüber gibt, das sie dort nicht Unterhaltsverpflichtend war (2002)
Kann man das eventuell mit vorlegen, oder wird das alles neu berechnet ?
StephanK
08.02.2008, 21:37
Ich habe damals selbst schon in einer eigenen Wohnung gewohnt, wo sie keine leistungen dem Amt entgegen nehmen musste, und es auch ein schreiben drüber gibt, das sie dort nicht Unterhaltsverpflichtend war (2002)
Kann man das eventuell mit vorlegen, oder wird das alles neu berechnet ?Nein, diese alten Sachen interessieren in diesem Zusammenhang heute nicht mehr.
Der EINZIGE Weg, an dieser Situation etwas zu ändern, wäre folgender:
Deine Mutter müsste mit ihren Gläubigern reden, diesen die Situation erklären und sie dazu bringen, für ihre Forderungen erst Mahn-, dann Vollstreckungsbescheide zu erwirken und schließlich pfänden zu lassen (das geht innerhalb von etwa zwei bis drei Wochen). Wenn die Gläubiger keine Privatleute, sonden Unternehmen sind, wissen sie auch, wie man das anstellt.
Normalerweise macht das ein Gläubiger nur, wenn ein Schuldner nicht freiwillig zahlt. (Ich möchte aber nicht empfehlen, dass sie einfach die Zahlung einstellt, denn das kann unangenehme Folgen haben.) Deswegen ist das im Fall Deiner Mutter eigentlich Unsinn, aber es ist der einzige Weg, bei der Alg II-Berechnung einen großen Teil ihres Einkommens aus der Anrechnung herauszubekommen. Mit anderen Worten: das wäre ein bisschen trickreich, aber für alle Beteiligten - außer der ARGE - sinnvoll.
Das hört sich sehr kompliziert an...
Wie genau soll das denn funktionieren ???
Betroffener
08.02.2008, 21:58
Das funktioniert so, wie Stephan es beschrieben hat.
Dann sind die Forderungen "tituliert" und die ArGe kann diese nicht mehr als bestehendes Einkommen anrechnen.
Dann bleiben aber offensichtlich immer noch 44 € über, die zuviel sind für einen ALG II Anspruch für Dich.
Da wäre wohl ein Weg zu einer Beratungsstelle vor Ort sicher sinnvoll.
Dabei sollte dann aber auch berücksichtigt werden, dass Du in zwei Jahren über 25 bist und auch wie lange diese Schulden noch zu begleichen sind.
P.s. Um Deine Sozialversicherungen solltest Du Dich dringend kümmern - das ist etwas, was man nicht schleifen lassen darf.
Und eine KV (gesetzlich) gibt es je nach Umständen recht preiswert, wenn kein Einkommen da ist.
Also ist es wirklich nicht alles so einfach.
Das ganze Problem ist wirklich, das meine Mutter, wenn es wirklich so der fall ist, mich auf die Straße setzten will. Sprich vor die Tür...
Ich bekomme im moment ja auch allgemein kein Geld von Ihr, und ich hab seit ca. 1 Jahr kein Einkommen mehr, auch kein Konto, da ich sehr viel schleifen lassen habe
StephanK
08.02.2008, 23:04
Dann bleiben aber offensichtlich immer noch 44 € über, die zuviel sind für einen ALG II Anspruch für Dich.Wenn das so ist (kann das rechnerisch nicht so genau nachvollziehen), dann müsste die ARGE wenigstens für Deine Krankenversicherung aufkommen. Es gibt nämlich eine Sondervorschrift im Gesetz gerade für solche Fälle, in denen das Geld für den normalen Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft zwar reicht, aber nicht für die Krankenversicherungskosten (§ 26 Abs. 3 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html). Diese Kostenübernahme solltest Du erst mal beantragen, damit wenigstens Deine Krankenversicherung gesichert ist.
Dafür gibt es kein Formular, d.h. das musst Du "freihändig" machen. Bezieh Dich dabei bitte ausdrücklich auf § 26 Abs. 3 SGB II, damit die ARGE das richtig einordnen kann.
Das ganze Problem ist wirklich, das meine Mutter, wenn es wirklich so der fall ist, mich auf die Straße setzten will. Sprich vor die Tür...Die Dame scheint recht rabiat zu sein... :shock: Der Erfolg wäre nur der, dass Du - vielleicht nach einer Nacht in einer Obdachlosenunterkunft - postwendend zurückgeschickt würdest, notfalls mit Unterstützung durch die Polizei. Außer peinlichem öffentlichen Aufsehen würde sie also nichts erreichen. Vielleicht musst Du das mal so hart deutlich machen wie es tatsächlich hart ist. Die Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern endet nicht mit irgendeinem Geburtstag. Umgekehrt wirst auch Du sie unterstützen müssen, wenn sie später vielleicht mal in ein teures Pflegeheim muss...
Das Problem ist ja, das mir der Antrag ganz abgelehnt wurde.
Und ich nun keine ahnung habe, was ich für chancen habe, oder überhaupt, was ich machen soll.
Betroffener
09.02.2008, 02:23
@Janosch,
du hattest geschrieben:
1. Laut dem Amt, sind ein Differenzbetrag, der zu viel ist, von 444,39€.
2. 3.500 € überzogener Dispo, der mit 400 € monatlich abgezahlt wird.
Wenn das so richtig ist (??), gäbe es noch einen Überhang von gut 44 €, wenn die Rückzahlung tituliert wäre. Bei einem Dispoüberzug dürfte es nicht wirklich Sinn machen an eine Titulierung zu denken - zumal bei einer Rentnerin, die dich noch dazu aus dem Haus haben will.
Kannst Du nicht wenigstens irgendwo einen 400 € Job oder Aushilfe machen? Die gibts doch in jedem Supermarkt und bei den Discountern.
Dann wärst Du auch sozialversichert, müsstest aber erstmal Deine Daten zusammenfinden.
Das ist es ja. Ich habe mein leben lang eigentlich noch nie wirklich richtig gearbeitet, und da ich damals früh raus bin von zuhause, habe ich alles schleifen lassen. Mein Leben geht nun endlich wieder berg auf. Aber wie soll ich bitte ohe irgendwelche Finanziellen Mitteln Krankenkasse zahlen, so das ich auch den Sozialversicherungsausweis bekomme. Das ist ja erstmal das wichtigste. Und selbst das will meine mutter nicht übernehmen.
Ohne Diese Dokumente, kann ich ja schlecht irgendwo anfangen zu arbeiten
Den Sozialversicherungsausweis kannst auch direkt über die für Dich zuständige Rentenkasse formlos schriftlich selbst anfordern.
VIERZEHNNOTHELFER
09.02.2008, 10:35
Deine Mutter kann machen was sie will, sie ist Dir unterhaltspflichtig.
Und der Staat wird sie aus ihrer Pflicht nicht entlassen. Die Schulden
Deiner Mutter sind völlig irrelevant, wenn sie sie titulieren läßt,
wie die Vorposter ja schreiben, ist es besser, aber SIE HAT DICH
ZU UNTERSTÜTZEN. Und wenn sie Dich rausschmeisst, kannst Du nach
einer Nacht in einer Unterkunft von der Polizei zurückgebracht werden,
frag sie, ob sie das möchte. Falls Du sagen möchtest, wo Du wohnst,
kann eventuell jemand hier am Ort helfen.
Ihc direkt komme aus Hannover.
Die andere sache ist, es gab damals eine menge ärger mit meiner Mutter und mir, und ich habe damals hier eigentlich so gesehen Hausverbot bekommen...
StephanK
09.02.2008, 12:11
Schau mal:
Aus DEINER Sicht ist das ein Problem zwischen Dir und Deiner Mutter und ihr seit sozusagen beide der Ansicht, dass man Euch nicht "aufeinander loslassen" kann.
Aus Sicht der ARGE (oder aus Sicht aller Steuerzahler, die das bezahlen müssen) sieht es ganz anders aus, nämlich so: Muss man den Janosch auf Staatskosten durchfüttern, obwohl seine Mutter genug Geld dafür hat, nur weil die beiden nicht miteinander können?
Die einzige Alternative wäre, dass Du ausziehst. Die ARGE wird Dir aber nur dann eine eigene Wohnung finanzieren, wenn Du aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werdenkannst. Genau so heisst das im Gesetz.Schwerwiegende soziale Gründe bedeutet: wenn's sonst Mord & Totschlag gäbe (nicht aber wenn's nur Knies und üblichen Alltags-Streit gibt!). Es wäre Deine Aufgabe, das der ARGE nachzuweisen. Das ist nicht einfach und nur für wirklich krasse Fälle gedacht, aber vielleicht ein Weg.
Hallo Janosch,
schau mal hier (http://www.hannover.de/de/gesundheit_soziales/jugendliche/beratung_gewaltpraevention_jugendschutz/erzber/jugendberh/), vielleicht kann man dir da auch direkt vor Ort helfen.
Frag doch einfach mal per Telefon oder E-Mail an.
VIERZEHNNOTHELFER
09.02.2008, 12:23
Deine Mutter kann Dir doch eine eigene Wohnung finanzieren,
wenn sie Dich zu Hause nicht haben will. Aber der Staat
kann die Verpflichtungen Deiner Mutter nicht übernehmen,
damit sie die Schulden zahlen kann, die sie gemacht hat.
Hartzbeat
09.02.2008, 13:30
@ Janosch,
ich möchte hier nicht für eine Entscheidung eintreten, die der Staat in diesem Fall getroffen - und damit in Gang gesetzt hat, dass heutzutage die Familie für alles aufkommen muss.
Daher halte ich mich einfach an das, was der Gesetzgeber eingerichtet hat und nutze das - das ist legitim.
Der Gestzgeber sagt in diesem Fall also auch:
Aus schwerwiegenden sozialen Gründen ist es möglich, dass Du nicht unbedingt zu Hause wohnen musst.
Mein TIPP: Daher nutze das und suche Dir per Suchmaschine mal Postiv-Urteile dazu, was denn diese schwerwiegenden sozialen Gründe waren, die dazu führten, dass der/die Jugendliche nicht mehr im Haus der Eltern wohnen musste und wie dann das Finanzielle geregelt wurde in den Urteilen. Verwende die gefundenen Ergebnisse und nutze sie für Argumente.
Vielleicht nützt hier pure Information mehr?
fragt sich Hartzbeat
Er schreibt doch ständig, das er schon mal aus dem Elternhaus raus war, war da nicht mal was von wegen bestimmten Stichtag, oder würde das hinfällig werden, wenn er nach seinem Auszug wieder zurückkam ins elterliche Haus ?
Hartzbeat
09.02.2008, 15:17
@ Roady,
ja, das ist ein sehr wichtiger guter Hinweis, der Stichtag ist der 17.02.2006.
StephanK
09.02.2008, 15:19
Er schreibt doch ständig, das er schon mal aus dem Elternhaus raus war, war da nicht mal was von wegen bestimmten Stichtag, oder würde das hinfällig werden, wenn er nach seinem Auszug wieder zurückkam ins elterliche Haus ?Von "ständig" merke ich zwar nix (sondern nur davon, dass Du zu einer starken Ausdrucksweise neigst... :wink: ), aber wo Du recht hast, hast Du recht. Ich habe damals selbst schon in einer eigenen Wohnung gewohnt, wo sie keine leistungen dem Amt entgegen nehmen musste, und es auch ein schreiben drüber gibt, das sie dort nicht Unterhaltsverpflichtend war (2002)Also "irgendwas war da mal", aber wie Du richtig schreibst, kommt es auf einen bestimmten Stichtag an, und zwar den 17. Februar 2006 (siehe § 68 Abs. 2 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__68.html). Wenn janosch damals nicht zum Haushalt der Mutter gehört hat, gelten die Einschränkungen für unter 25jährige für ihn nicht, und zwar auch dann nicht, wenn er später zurück zur Mutter gezogen ist und den damaligen Wohnsitz nachweisen kann.
Dennoch bliebe auch dann das (allerdings vergleichsweise kleinere) Problem, dass er die Erforderlichkeit des Umzuges darlegen muss, denn wenn er das nicht kann, erhält er nicht mehr für die Kosten der Unterkunft als bisher, d.h. nix. Die Erforderlichkeit ist aber eine deutlich niedrigere Hürde als die erwähnten "schwerwiegenden sozialen Gründe".
VIERZEHNNOTHELFER
09.02.2008, 15:37
Eine Frage: wenn er "schwerwiegende soziale Gründe" nachweist
und eine eigene Wohnung bekommt, oder ein Zimmer im
Lehrlingsheim, sofern er einen Ausbildungsplatz bekommt, kann
die ARGE ihm doch helfen, seine Unterhaltsansprüche
an seine Mutter durchzusetzen, oder? Er hat sie ja. Die
ARGE könnte vorausleisten.
Na wenn das alles so zutreffen sollte von wegen Stichtag, dann ist doch die Erforderlichkeit ne Kleinigkeit und dürfte mit dem Rauswurf durch die Mutter erfüllt sein.
Wobei frage ich mich schon länger, warum sind Eltern eigentlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu Unterhalt verpflichtet, vorallem wenn ich mir das im Zusammenhang mit der Komplett-Enterbungsgeschichte von Neulich auf der Zunge zergehen lasse, welche erst neu geschaffen wurde durch unsere lieben Politikverbieger.
Auch schlummert bei mir noch was im Hinterkopf, wo sich Eltern öffentlich von ihrem Nachwuchs lossagen können um nicht für die vom Nachwuchs aufgebauten Schulden aufkommen zu müssen.
Ich bin es nicht
09.02.2008, 15:55
Ja Roady .. das frage ich mich auch schon die ganze Zeit ..
" Wobei frage ich mich schon länger, warum sind Eltern eigentlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu Unterhalt verpflichtet, "
eigentlich müssten Familienangehörige doch ein ganzes Leben lang verpflichtet sein füreinander aufzukommen , oder ?
denn warum sollten Steuerzahler für die Kinder anderer aufkommen , wenn es doch die Eltern können ( die wollten sie ja auch haben / bekommen ?..
also ich finde es nicht so toll mit meinen Steuern für die Kinder anderer zu zahlen ..
dann hätte ich mir ja gleich selber welche anschaffen können und lieber in diese investiert ..
StephanK
09.02.2008, 17:10
@VIERZEHNNOTHELFER: Die ARGE wird nicht ihm helfen, seinen Unterhaltsanspruch durchzusetzen, sondern sein Unterhaltsanspruch geht dann kraft Gesetzes auf die ARGE über und sie kann ihn im eigenen Namen geltend machen. Sie kann das aus der distanzierten Position einer Behörde und ohne familiäre Rücksichten vielleicht auch besser als der Sohn - und die Mutter wird mit einer Behörde vielleicht weniger kratzbürstig umgehen.
@ Roady und Ich bin's: Es ist oft "verführerisch", eine konkrete Fragestellung zum Anlass einer allgemeinen Diskussion zu nehmen, und auch ich selbst bin davor nicht gefeit. Aber es ist für den Fragesteller nicht besonders schön und es macht es anderen schwer, die den Diskussionsfaden nachlesen, um Antworten auf ihre eigenen Fragen zu finden. Deswegen bitte Euch herzlich, eine allgemeine Diskussion über Sinn und Unsinn der Unterhaltspflicht lieber im Forum Aktuelle Politik (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/forumdisplay.php?f=47) oder in der Plauderecke (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/forumdisplay.php?f=28) zu führen. Vielen Dank.
VIERZEHNNOTHELFER
09.02.2008, 17:15
ja, das meinte ich, die ARGE geht in Vorleistung und holt sichs von der Mutter
Meine Äußerungen waren auf dieses Thema gemünzt lieber StephanK, auch wenn Du es wohl leider nicht erkennen kannst.
Denn unsere Regierung schafft auf einer Seite neue Möglichkeiten und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein SGB II diese Möglichkeiten gleich wieder aushebelt auf der anderen Seite.
StephanK
09.02.2008, 18:16
Meine Äußerungen waren auf dieses Thema gemünzt lieber StephanK, auch wenn Du es wohl leider nicht erkennen kannst.Bei Geschimpfe auf "Politikverbieger" kann ich in der Tat nicht erkennen, dass das Janosch mit seinen ganz konkreten Problemen weiterhelfen könnte. :razz:
Denn unsere Regierung schafft auf einer Seite neue Möglichkeiten und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein SGB II diese Möglichkeiten gleich wieder aushebelt auf der anderen Seite.Welche Möglichkeiten meinst Du?
Wobei frage ich mich schon länger, warum sind Eltern eigentlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu Unterhalt verpflichtet,Ich habe es hier schon x-mal geschrieben und schreibe es jetzt zum x+1. mal: Eltern und Kinder sind wechselseitig lebenslang zum Unterhalt verpflichtet, wobei jeweils nach Lebenssituation abgestuft wird, in welchem Umfang sie dabei ihre eigenen Bedürfnisse hinter denen des Unterhaltsberechtigten zurückstellen müssen. Es ist also ein Märchen, dass die Unterhaltspflicht etwa mit dem 25. Geburtstag von Kindern enden würde, und es wird auch nicht dadurch wahr, dass man es oft liest oder wiederholt.
Diese Unterhaltspflicht ist zunächst einmal etwas zwischen den jeweiligen Familienmitgliedern und es liegt im Normalfall an ihnen, ob sie sie geltend machen und/oder durchsetzen oder nicht.
Der Staat kommt nur und erst dann in's Spiel, wenn jemand, der eine nachrangige Sozialleistung in Anspruch nehmen will, die Möglichkeit hätte, seinen Bedarf dadurch sicherzustellen, dass er einen Unterhaltsanspruch durchsetzt, er diese Möglichkeit aber nicht wahrnimmt. Dann stellt sich nämlich die Frage, ob, wie und unter welchen Bedingungen der Staat in diese grundsätzlich innerfamiliäre Angelegenheit eingreifen und damit die Nachrangigkeit der Sozialleistung durchsetzen darf.
Beim Alg II hat der Gesetzgeber das so geregelt, dass der Staat das dann darf, wenn das unterhaltsberechtigte Kind noch nicht 25 ist und noch keine berufliche Erstausbildung abgeschlossen hat. Bei Janosch ist beides der Fall, so dass auch dann, wenn er ausziehen würde/könnte, der Alg II-Träger versuchen wird (oder jedenfalls darf), das, was er an Janosch als Alg II zahlt, von seiner Mutter zurückzuholen.
Diese Information halte ich an diesem Platz für wichtig.
Diese Regeln kann man richtig oder falsch finden und über diese allgemeine Frage selbstverständlich auch diskutieren - nur ist dieser Diskussionsfaden nicht der richtige Ort dafür, sondern eines der von mir weiter oben genannten Foren. Das gilt erst recht für die Komplett-Enterbungsgeschichte von Neulich :?: und das, was in Roady's "Hinterkopf schlummert" wo sich Eltern öffentlich von ihrem Nachwuchs lossagen können um nicht für die vom Nachwuchs aufgebauten Schulden aufkommen zu müssen. :?: Es geht mir wohlgemerkt nicht darum, Ordnung um der Ordnung willen zu halten, sondern um die Fragesteller und um andere Leser, die Antworten auf Fragen suchen. Sie sollen sie nicht mühsam innerhalb eines Diskussionfadens suchen müssen, der zwischen einem konkreten Problem und allgemeinen Diskussionen hin- und herhüpft.
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