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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kontoauszüge schwärzen


missis
08.02.2008, 14:41
Hallo, ich habe auch mal eine ganz wichtige Frage. Ich hatte auch Besuch vom Außdendienst und soll jetzt meine Kontoauszüge vorlegen. Von september bis november hab ich aber bafög gekriegt also keine leistungen von der arge. darf ich die kontoauszüge von september bis november schwärzen? Bzw. weiß ich von einen Anwalt das ich es darf. Ich weiß nur nicht was ich alles schwärzen darf?!

Wäre schön wenn mir jemand helfen kann, es ist sehr dringend!!!!!

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08.02.2008, 14:54
Hallo

ich verweise mal auf diesen Beitrag von StephanK (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=74950&highlight=Kontoausz%FCge).

Auch verstehe ich nicht ganz dein Problem. Wenn du nichts zu verbergen hast, warum solltest du?

Für die ARGE ist doch nur interessant, was du jetzt bekommst und das du im Punkto Vermögen nichts verschoben hast.

missis
08.02.2008, 15:05
Ich wohn in einer WG, und sie wollten die "Art unseres Zusammenlebens" überprüfen und es geht die doch nichts an, was ich in den 3 Monaten ausgeben habe, zumal sie jetzt eh behaupten das ich nur 50Euro pro Monat für Lebensmittel ausgebe und damit niemals reiche, sprich sie wollen sagen das mein Mitbewohner mein Essen mitbezahlt, was natürlich Quatsch ist.

aber das heißt jetzt ich darf die Kontoauszüge nicht schwärzen oder wie? Aber der Anwalt hat gesagt ich darf :confused: Ich liebe es wenn jeder was anderes sagt :mad:

Ich bin es nicht
08.02.2008, 15:11
Hallo missis ..

lies doch einfach mal den Beitrag von Stephan !

" 2. Ein Leistungsempfänger ist verpflichtet, auf Verlangen des Grundsicherungsträgers vollständig lesbare (ungeschwärzte) Kontoauszüge vorzulegen. "

missis
08.02.2008, 15:13
Und können die auch von meinen Mitbewohner die Kontoauszüge verlangen? (Er kriegt keine Leistungen)

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08.02.2008, 15:15
aber das heißt jetzt ich darf die Kontoauszüge nicht schwärzen oder wie? Aber der Anwalt hat gesagt ich darf :confused: Ich liebe es wenn jeder was anderes sagt :mad: Leider ist das öfters so. Ich kann dir nur sagen, dass dies von dem Landessozialgericht Baden-Württemberg so entschieden wurde. Dein zuständiges Gericht könnte das auch anders sehen bzw. entscheiden.

Doch wie schon gesagt, wenn du etwas schwärzt, richt es danach, dass du etwas zu verbergen hast. Insoweit würde ich dies nicht tun und sollte es zu Streitigkeiten führen, muss man es dann auskämpfen.

Ist aber nur meine Meinung. Entscheiden musst du das selbst.

Und können die auch von meinen Mitbewohner die Kontoauszüge verlangen? Nein, sie können von dir nur die Zustimmung verlangen, dass sie ihn darum Bitten dürfen. Werder darfst du seine Unterlagen ohne seine ausdrücklich Zustimmung herausgeben, noch können sie ihn zur Herausgabe zwingen.

missis
08.02.2008, 15:35
Und was ist, wenn ich einen Kontoauszug nicht mehr habe?

Können die dann über die Bank den Kontoauszug anfordern?

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08.02.2008, 15:46
Gegen Extragebühren, kannst du die bei der Bank nachträglich anfordern.

Die ARGE wird dies nicht für dich tun, du bist zur Mitwirkung verpflichtet und wenn du dies nicht tust, gibt es kein oder weniger Geld.

missis
12.02.2008, 11:52
Mein Anwalt hat gesagt ich darf schwärzen !!! Es gibt zwar diese Gerichtsurteil, aber das gilt NICHT in sachsen! Also kriegen die das geschwärzt vorgelegt!

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12.02.2008, 12:52
Mein Anwalt hat gesagt ich darf schwärzen !!! Es gibt zwar diese Gerichtsurteil, aber das gilt NICHT in sachsen! Also kriegen die das geschwärzt vorgelegt! Kein Urteil (außer vom Bundessozialgericht) im Zusammenhang mit ALG II hat eine direkte Allgemeingültigkeit. Sie können nur als Orientierung dienen.

Es ist deine Entscheidung es anders zu machen und ggf. musst du dir dann dein ganz persönliches Urteil vor Gericht erstreiten.