Hartzbeat
09.02.2008, 14:31
@ all zur Information,
kann ein ALG-II-Empfänger einen von der ARGE geforderten Umzug nicht selbst organisieren, wird ein Umzugsunternehmen bezahlt. So urteilte das Landessozialgericht in Hamburg.
Landessozialgericht Hamburg AZ: L 5 B 111/06 ER AS (http://www.soliserv.de/urteile_25-2006.htm)
kann ein ALG-II-Empfänger einen von der ARGE geforderten Umzug nicht selbst organisieren, wird ein Umzugsunternehmen bezahlt. So urteilte das Landessozialgericht in Hamburg.
Landessozialgericht Hamburg AZ: L 5 B 111/06 ER AS (http://www.soliserv.de/urteile_25-2006.htm)